Wie sind die gesetzlichen Kündigungsfristen? – Gemäß § 622 BGB betragen die gesetzlichen Kündigungsfristen nach Ablauf der Probezeit vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats – sowohl für Arbeitnehmer:innen als auch für Arbeitgeber. Dauert das Arbeitsverhältnis zwei Jahre oder länger an, erhöhen sich die Kündigungsfristen für den Arbeitgeber in bestimmten Abständen, während die Kündigungsfristen für die Arbeitnehmer:innen gleich bleiben.
Welches Datum nimmt man bei Kündigung?
Zugang bestimmt, ab wann Kündigung gültig ist – Der Zeitpunkt des Zugangs hat außerdem große Bedeutung für die Berechnung der Kündigungsfrist, Häufig ist die Kündigung nur bis zu bestimmten Stichtagen möglich, etwa zum 15. eines Monats oder zum Monatsende.
- Dann muss die Kündigung mit ausreichendem Vorlauf zugehen, sodass vor dem Stichtag noch die Kündigungsfrist ablaufen kann.
- Wird dieser Stichtag durch einen verspäteten Zugang der Kündigung „verpasst”, verlängert sich die Frist um die Dauer bis zum nächsten Stichtag.
- Das bedeutet: Das Arbeitsverhältnis besteht unverändert weiter.
Beispiel: Der Arbeitgeber will einem Arbeitnehmer, der seit über zwei Jahren beschäftigt ist, ordentlich kündigen. Da keine besonderen Kündigungsbestimmungen im Arbeitsvertrag enthalten sind und auch kein Tarifvertrag anwendbar ist, richtet sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber nach § 622 Abs.2 Nr.1 BGB.
Danach gilt für Arbeitsverhältnisse mit einer Dauer von über 2 Jahren eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende (Stichtag). Will der Arbeitgeber also zum 30. September kündigen, muss die Kündigung dem Arbeitnehmer spätestens zum Ende des Vormonats – also am 31. August – zugehen. Geht die Kündigung erst am 1.
September zu, wird sie erst zum 31. Oktober wirksam.
Wie berechne ich 4 Wochen Kündigungsfrist?
Ein paar Beispiele zur Orientierung: – Gilt für eine Kündigung eine Monatsfrist, und geht die Kündigung am 15. eines Monats zu, endet die Frist am 15. des darauffolgenden Monats zum Tagesende (24 Uhr). Gilt für die Kündigung eine Frist von vier Wochen, und geht sie am Freitag zu, endet die Friste vier Wochen später am Freitag zum Tagesende (24 Uhr).
Beachte: Mit der Frist von vier Wochen sind immer 28 Tage gemeint! Daher ist für die Wirksamkeit der Kündigung zum Monatsende entscheidend, ob der Kalendermonat 30 oder 31 Tage hat: In Monaten mit 30 Tagen muss die Kündigung bis zum 2. des Monats erfolgen. In Monaten mit 31 Tagen muss die Kündigung bis zum 3.
des Monats erfolgen.
Wann muss ich kündigen bei 3 Monaten zum Monatsende?
Welche Kündigungsfrist gilt für Mietende? – Mieterinnen und Mieter können ihre Wohnung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen – immer zum Ablauf des übernächsten Monats ( § 573c Abs.1 BGB ). Wie lange Du schon in der Wohnung wohnst, ist für die Frist nicht entscheidend – sie verlängert sich für Mieter nicht.
Um fristgerecht zu kündigen, muss Dein Schreiben spätestens am dritten Werktag eines Monats Deinen Vermieter erreichen. Dann zählt der laufende Monat noch mit. Nicht der Poststempel, sondern der Empfang durch den Vermieter ist entscheidend. Wichtig: Samstage gelten als Werktage. Beispiel: Antonia will ihre Wohnung zum 30.
Juni 2023 kündigen, ab dem 1. Juli will sie in die neue Wohnung ziehen. Das Kündigungsschreiben von Antonia erreichte den Vermieter am Dienstag, den 4. April, Die Kündigung ist fristgerecht, weil der vorausgegangene 2. April 2022 ein Sonntag, also kein Werktag war und deshalb nicht mitzählt,
Wäre das Schreiben am Mittwoch, den 5. April beim Vermieter angekommen, hätte Antonia die Kündigungsfrist von drei Monaten knapp verpasst. Das Mietverhältnis würde dann erst einen Monat später am 31. Juli 2023 enden. Sie müsste für einen Monat doppelt zahlen. Hast Du die ordentliche Kündigungsfrist verpasst, musst Du nicht erneut kündigen.
Die Kündigung verschiebt sich dann einfach um einen Monat nach hinten. Wichtig: Deine Kündigung muss schriftlich sein: Du musst also einen Brief aufsetzen und unterschreiben, Per Whatsapp, E-Mail oder Fax kannst Du nicht wirksam kündigen ( § 568 BGB ).
Wann muss ich kündigen bei 1 Monat zum Monatsende?
1) Der Arbeitsvertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden – Ist eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende vereinbart, dann gilt die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber. Will der Arbeitnehmer kündigen, dann muss ein voller Monat Zeit sein ab Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
- Fällt dem Arbeitnehmer am 31.3.2013 ein, dass er so schnell wie möglich das Arbeitsverhältnis beenden will, dann muss noch an diesem Tag die Kündigung dem Arbeitgeber zugehen, damit am 30.4.2013 der letzte Arbeitstag ist.
- Ein Zugang der Kündigung nach Betriebsschluss gegen 24 Uhr wahrt die Frist nicht, dann können die Vertragsparteien erst zum 31.5.13 kündigen.
Die Kündigung des Arbeitnehmers muss noch zu normalen Öffnungszeiten dem Arbeitgeber zugegangen sein. Wie man Kündigungen gerichtssicher zustellt, finden Sie unter Beweisproblematiken. Achtung: Ist eine Klausel im Arbeitsvertrag vorhanden wie die hier dargestellte unter 6) ist es möglich, dass sich die Kündigungsfrist verlängert hat, nämlich auf die Frist, die für den Arbeitgeber gilt.
Wie kündige ich richtig zum Monatsende?
Foto: dpa Eine Kündigung zu formulieren, ist schnell erledigt. Auf mainpost.de bieten wir Ihnen zwei verschiedene Vorlagen an, die ein Verlassen Ihrer aktuellen Arbeitsstelle – zumindest bürokratisch – stark vereinfacht. Download: Kündigungsvorlage A – jobs.mainpost.de Doch auch diese Vorlagen lassen zwei Punkte offen, die bedeutungsvoll sein können.
Darf der Arbeitgeber genehmigten Urlaub zurückziehen?
Die gesetzliche Kündigungsfrist besagt, dass Arbeitnehmer ihr Arbeitsverhältnis fristgerecht vier Wochen zum fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen können. Damit ist in Ihrem nächsten Kündigungsschreiben als letzter Arbeitstag entweder der 15. eines Monats oder der letzte Tag des Monats (28. / 30. oder 31.) einzutragen. Eine Kündigung zum 01. eines Monats ist hinfällig.
Wann ist der letzte Arbeitstag bei einer Kündigung?
Kündigungsfristen und -termine – Bei einer Kündigung gelten in Deutschland bestimmte Kündigungsfristen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind. Die Fristen können je nach Arbeitsverhältnis und Dauer der Betriebszugehörigkeit variieren. Generell gilt jedoch, dass eine Kündigung immer zum Ende eines Kalendermonats möglich ist.
Wenn Du bis zum 15. eines Monats kündigen möchtest, musst Du beachten, dass die gesetzliche Kündigungsfrist vier Wochen beträgt. Das bedeutet, dass Deine Kündigung spätestens am 14. des Monats beim Arbeitgeber eingegangen sein muss, um zum Ende desselben Monats wirksam zu werden. Falls Du später kündigst, verlängert sich die Kündigungsfrist entsprechend.
Um den genauen Tag Deines letzten Arbeitstages zu bestimmen, musst Du also den Monat, in dem Du kündigst, sowie die Kündigungsfrist berücksichtigen. Wenn Du zum Beispiel am 15. März kündigst, ist der 31. März Dein letzter Arbeitstag. Wenn Du hingegen am 30.
- März kündigst, ist der 30.
- April Dein letzter Arbeitstag.
- Es gibt jedoch Ausnahmen von der gesetzlichen Kündigungsfrist, wie zum Beispiel Tarifverträge oder arbeitsvertragliche Regelungen.
- In diesen Fällen können abweichende Kündigungsfristen vereinbart werden, die Du unbedingt in Deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag prüfen solltest.
Zusammenfassend gilt: Wenn Du bis zum 15. eines Monats kündigst, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist vier Wochen. Der genaue Tag Deines letzten Arbeitstages hängt vom Zeitpunkt Deiner Kündigung ab. Achte jedoch darauf, dass es möglicherweise abweichende Regelungen in Deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag gibt, die Du berücksichtigen musst. Die Muster-Kündigung Arbeitsvertrag für Arbeitnehmer ist eine perfekte Vorlage & informiert Dich zudem über Fristen während und nach der Probezeit.
Was heißt 4 Wochen zum Monatsende kündigen?
Wie Kündigungsfristen formuliert werden und was das genau bedeutet – Nicht selten bleiben Arbeitnehmer auch dann verunsichert, wenn sie die für sie geltende Kündigungsfrist schwarz auf weiß vor sich sehen. Denn auch mit der genauen Angabe der Kündigungsfrist bleibt die Frage, zu welchem Termin das Kündigungsschreiben denn nun fällig ist, noch offen.
- Die häufigsten Kündigungsfristen und was sie genau bedeuten: – Vier Wochen zum Monatsende: Ihre Kündigung ist genau 28 Tage vor dem Letzten des Monats fällig.
- Beispiel: Möchten Sie das Arbeitsverhältnis zum 30.
- April beenden, ist Ihre Kündigung am 02.
- April fällig.
- Ein Monat zum Monatsende: Ihre Kündigung ist am Letzten des Vormonats fällig.
Soll Ihr Arbeitsverhältnis also am 30. April enden, ist der 31. März der Tag, an dem Ihre Kündigung fällig ist. – Sechs Wochen zum Quartalsende: Diese Formulierung bedeutet vor allem, dass Sie nur viermal im Kalenderjahr, immer zum Ende eines Quartals, kündigen können – also zu den Terminen 31.
- März, 30. Juni, 30.
- September oder 31. Dezember.
- Ihre fristgerechte Kündigung zu diesen Terminen ist jeweils 42 Tage zuvor fällig.
- Drei Monate zum Quartalsende: Auch hier gelten die nur vier Termine für einen Ausstieg aus dem Vertrag und für eine Kündigung müssen Sie weit vorausplanen: Denn wer zum Beispiel am 31.
März aussteigen möchte, muss dies durch ein Kündigungsschreiben bereits bis zum Ende des Vorjahres anzeigen. Apropos Formulierung: Auch Ihr Kündigungsschreiben sollte bestimmte Fakten und Formulierungen enthalten, um unanfechtbar zu sein, Welche das sind und was Sie sonst noch beachten sollten, haben wir Ihnen detailliert in unserem Beitrag Richtig kündigen: So vermeiden Sie Formfehler im Kündigungsschreiben zusammengestellt.
Wie rechnet man 1 Monat Kündigungsfrist?
4. Schritt 3: Berechnung des Fristendes – Sind Fristdauer (Schritt 1) und Fristbeginn (Schritt 2) ermittelt, lässt sich daraus das Fristende ermitteln. Bei Kündigungen gilt in der Regel eine Kündigungsfrist nach Wochen oder nach Monaten, meist zu einem Stichtag (zum 15.
- Eines Monats oder zum Monatsende).
- Dabei ist zunächst das Ende der Frist zu ermitteln.
- Die Kündigung wird dann zum nächsten Stichtag ab Ende der Kündigungsfrist wirksam (dazu gleich).
- Nach endet eine Frist mit Ablauf des letzten Tages der Frist.
- Nach dem hier anzuwendenden § 188 Abs.2 BGB ist dies der Tag, der nach seiner „Benennung” (Wochentag bei Wochenfrist, Monatsdatum bei Monatsfrist) dem Tag entspricht, an dem die Kündigung zugegangen ist.
Für die Berechnung einer Wochenfrist bedeutet dies: Erfolgte die Kündigung etwa an einem Montag bei einer Frist von 4 Wochen, endet die Frist 4 Wochen später am Montag, und zwar am Ende des Tages um 24 Uhr (= 0 Uhr des Folgetages). Geht eine Kündigung, für die eine Monatsfrist gilt, etwa am 3.
- Eines Monats beim Kündigungsempfänger zu, endet die Frist am 3.
- Des Folgemonats zum Tagesende.
- Wochenfrist Ein Arbeitnehmer will sein seit einem Jahr bestehendes Arbeitsverhältnis kündigen.
- Da er sich nicht mehr in der Probezeit befindet und keine besonderen Kündigungsregelungen in seinem Arbeitsvertrag stehen, ist eine Kündigung nach § 622 Abs.1 BGB mit einer Frist von 4 Wochen zum 15.
oder zum Monatsende möglich. Kündigt der Arbeitnehmer am Montag, den 1. September 2015 (Kalendermonat mit 30 Tagen), endet die Vierwochenfrist am Montag, den 29. September 2015 zum Tagesende (24 Uhr). Die Kündigung wird dann zum Ende des Monats September (maßgeblicher Stichtag), also zum 30.
- September 2015 wirksam.
- Monatsfrist Ein Arbeitgeber will einen Arbeitnehmer kündigen, der 2 Jahre im Betrieb ist.
- Die Fristenregelung des § 622 Abs.2 Nr.1 BGB (Kündigung mit Frist von einem Monat zum Monatsende) kommt zur Anwendung.
- Der Arbeitgeber kündigt am 1.
- September.
- Die Monatsfrist läuft am 1.
- Oktober ab.
Da die Kündigung nur zum Monatsende möglich ist, kann die Kündigung erst zum nächsten Monatsende nach Ablauf der Frist, also zum 31. Oktober wirksam werden.
Was habe ich für eine Kündigungsfrist wenn ich selber kündige?
Die wichtigsten Fragen für Dich zusammengefasst – Welche Kündigungsfrist Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten müssen, ergibt sich meist aus dem Arbeitsvertrag. Ist im Arbeitsvertrag nichts geregelt, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist (§ 622 BGB).
Um die tatsächliche Frist zu ermitteln, müssen allerdings viele Regelungen beachtet werden. Mehr dazu » Enthält Dein Arbeitsvertrag keine Regelung oder verweist er auf das Gesetz, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Sie beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs.1 BGB).
Vier Wochen sind nicht ein Monat, sondern genau 28 Tage. Diese Frist gilt immer, wenn der Arbeitnehmer kündigt. Diese Ausnahmen gibt es » Dein Arbeitsvertrag sieht wahrscheinlich eine längere Kündigungsfrist als die gesetzliche vor. Sie darf für den Arbeitnehmer aber nie länger sein als für den Arbeitgeber.
- Eine solche Vertragsklausel wäre unwirksam.
- Häufig wird eine dynamische Verlängerung der Frist vereinbart, die von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängt.
- Mehr dazu » Deine Kündigungsfrist hängt davon ab, ob Du selbst kündigen willst oder aber Dein Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat.
Kündigung durch Arbeitgeber Für die Berechnung der Kündigungsfrist gilt allein das Datum des Zugangs der Kündigung bei Dir, nicht das Datum des Kündigungsschreibens. Die Berechnung der Kündigungsfristen erfolgt nach den allgemeinen Regeln im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 187 ff.
BGB). Kündigung durch Arbeitnehmer Auch als Arbeitnehmer solltest Du einen konkreten Beendigungstermin berechnen und in die Kündigung schreiben. Deine Berechnung solltest Du mit dem Satz ergänzen, dass die Kündigung hilfsweise zum nächstmöglichen Termin gelten soll. Du kannst für Deine Kündigung unser Muster Kündigungsschreiben nutzen.
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Wie kündige ich richtig 3 Monate?
Mietvertrag – Du möchtest deinen Mietvertrag kündigen? Anders als bei einem Arbeitsvertrag, gilt bei einem die gesetzliche Frist von 3 Monaten, unabhängig davon, wie lange der Mieter die Wohnung oder das Haus bewohnt hat. Ist im Vertrag eine kürzere Kündigungsfrist von einem Monat oder zwei Wochen festgehalten, darf der Mieter auch diese Kündigungsfrist in Anspruch nehmen und muss keinen Grund für seine Kündigung angeben.
- Für den Vermieter gelten allerdings deutlich strengere Kündigungsfristen.
- Laut darf der Vermieter weder grundlos kündigen, noch die gesetzliche Kündigungsfrist unterschreiten.
- Außerdem muss er die Mietdauer berücksichtigen: bei einer Wohndauer von über 8 Jahren kann die Kündigungsfrist für den Vermieter ganze 9 Monate betragen.
Möchtest du deinen Mietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen, muss die Kündigung laut spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingegangen sein, damit diese noch zur Frist zählt. Wenn du also zum 01.07. eine neue Wohnung beziehst und deine alte Wohnung zum 30.06.
Wie zählt man die Kündigungsfrist 3 Monate?
Kündigungsfrist von drei Monaten – Bei einer mehrmonatigen Frist verlängert sich die Spanne entsprechend. Gilt beispielsweise ein dreimonatige Kündigungsfrist zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, hätte Ihre Kündigung Ihren Arbeitgeber schon am 15. März 2023 erreichen müssen, um zum 15. Juni 2023 zu kündigen.
Welches Datum bei 3 monatiger Kündigungsfrist Arbeitsvertrag?
Gesetzliche Kündigungsfristen: Das bedeutet der Passus für Arbeitnehmer konkret – Sie müssen eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten und eine Kündigung ist immer nur zu einem bestimmten Termin, nämlich zum Quartalsende möglich. Das ist der 31.03., der 30.06., der 30.09.
- Und der 31.12.
- Zu diesen Terminen können Sie kündigen, wenn die Kündigung 3 Monate vorher zugegangen ist.
- Wollen Sie also zum 31.03.
- Kündigen, hätte die Kündigung bereits im Dezember 2009 Ihrem Arbeitgeber zugegangen sein müssen.
- Deshalb können Sie lediglich noch bis zum 31.03.2010 eine Kündigung zum 30.06.2010 übergeben.
Sie haben hier also selbst eine recht lange Kündigungsfrist einzuhalten.
Kann man auch mitten im Monat kündigen?
4. Gesetzliche Kündigungsfristen – Ist im Arbeitsvertrag keine Kündigungsfrist genannt oder wird konkret auf die gesetzlichen Kündigungsfristen Bezug genommen, so findet für die ordentliche Kündigung § 622 BGB Anwendung. Für eine Kündigung des Arbeitnehmers beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15.
oder zum Ende eines Kalendermonats. Für eine Kündigung seitens des Arbeitgebers kommt es für die Berechnung der Frist auf die Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers an. Bei der Berechnung der vom Arbeitgeber einzuhaltenden Kündigungsfrist ist die gesamte Dauer der Betriebs- bzw. Unternehmenszugehörigkeit des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.
Die Kündigungsfrist beträgt, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist (jeweils zum Ende des Kalendermonats) |
2 Jahre bestanden hat | 1 Monat |
5 Jahre bestanden hat | 2 Monate |
8 Jahre bestanden hat | 3 Monate |
10 Jahre bestanden hat | 4 Monate |
12 Jahre bestanden hat | 5 Monate |
15 Jahre bestanden hat | 6 Monate |
20 Jahre bestanden hat | 7 Monate |
Während der Probezeit gilt für die Kündigung des Arbeitgebers eine Frist von 2 Wochen, die nicht zum Ende des Kalendermonats erfolgen muss.
Wie kündige ich richtig Beispiel?
Muster Kündigung Arbeitsvertrag – Datum _ Kündigung des Arbeitsverhältnisses vom _ Sehr geehrte/r Frau/Herr, hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis vom _ ordentlich und fristgerecht zum _ oder zu nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Aufhebungsdatum des Arbeitsvertrages schriftlich.
Wie viel Urlaub steht mir zu wenn ich zum 15.07 kündige?
Urlaubsanspruch bei Kündigung bis einschließlich 30. Juni – Wenn Arbeitnehmer während der ersten Jahreshälfte kündigen, besteht nach § 5 (1c) BUrlG ein Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses.
Beispiel : Der Mitarbeiter hat einen jährlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen und zum 30. April gekündigt. Daraus ergibt sich folgende Rechnung: vier Monate : 12 Monate x 20 Urlaubstage = 6,66 Urlaubstage.
Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall also einen Urlaubsanspruch von 6,66 Tagen,
Sollte man eine Kündigung ankündigen?
Tatsächlich sind Kündigungen mit Ankündigung im Vertrauen, stilecht mit großer Dankbarkeit und Kündigungen, die korrekt ablaufen, am besten für alle Beteiligten. Sie helfen dabei, berufliche Kontakte mitzunehmen und zu pflegen.
Wie berechnet man die Kündigungsfrist Arbeitnehmer?
Kündigungsfristen für den Arbeitgeber – Will der Arbeitgeber einem Angestellten kündigen, gelten längere Kündigungsfristen. Diese orientieren sich an der Dauer des Arbeitsverhältnisses beziehungsweise an der :
0 bis 6 Monate (bei vereinbarter Probezeit) | 2 Wochen zu jedem beliebigen Tag |
7 Monate bis 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats |
2 Jahre | 1 Monat zum Ende des Kalendermonats |
5 Jahre | 2 Monate zum Ende des Kalendermonats |
8 Jahre | 3 Monate zum Ende des Kalendermonats |
10 Jahre | 4 Monate zum Ende des Kalendermonats |
12 Jahre | 5 Monate zum Ende des Kalendermonats |
15 Jahre | 6 Monate zum Ende des Kalendermonats |
20 Jahre | 7 Monate zum Ende des Kalendermonats |
Einem weitverbreiteten Irrglauben zufolge, zählt die Beschäftigungsdauer vor dem 25. Lebensjahr nicht. So ist das auch in § 622 Abs.2 S.2 verankert. Die Europäische Rechtsprechung entschied jedoch, dass jüngere Arbeitnehmer nicht benachteiligt werden dürfen und der Paragraf somit unwirksam ist (EuGH-Urteil vom 19.1.2010, Az.
C-555/07). Das Bundesarbeitsgericht schloss sich wenige Monate später dem Urteil an (BAG-Urteil vom 1.9.2010, Az.5 AZR 700/09). Auf den ersten Blick mag der Unterschied zwischen einer Kündigungsfrist von 4 Wochen und einem Monat nicht erheblich erscheinen. In der Praxis kann er jedoch gravierende Folgen für den Arbeitnehmer haben, wie das nachfolgende Beispiel zeigt: Herr Meier erhält seine schriftliche Kündigung am 1.
März. Der Tag des Kündigungszugangs fließt nicht mit in die Fristenberechnung ein. Die Frist beginnt also am 2. März zu laufen.
- Szenario 1 – Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende des Monats: Das Ende der vierwöchigen Kündigungsfrist (also 28 Tage) fällt auf den 29. März. Da die Kündigungsfrist den Zusatz „zum Ende des Monats” enthält, scheidet Herr Meier noch am Ende desselben Monats aus dem Betrieb aus. Sein letzter Arbeitstag ist also der 31. März.
- Szenario 2 – Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Monats: Beginnt Herr Meiers Kündigungsfrist am 2. März zu laufen und beträgt sie einen Monat, so endet sie am 2. April. Durch den Zusatz „zum Ende des Monats” verschiebt sich das tatsächliche Ende des Beschäftigungsverhältnisses noch weiter nach hinten: Herr Meiers letzter Arbeitstag ist also der 30. April.
Einfache Faustregel: Wenn Ihre Kündigungsfrist 4 Wochen beträgt, entspricht der Wochentag des Kündigungszugangs auch dem Wochentag des Fristendes, Ging die Kündigung also an einem Mittwoch zu, endet auch die Frist an einem Mittwoch. Greift hingegen eine Kündigungsfrist von einem Monat, entsprechen sich die beiden Kalendertage,
- Geht die Kündigung an einem 14.
- Im Monat zu, dann endet die Frist am 14.
- Des Folgemonats.
- Wenn der Monat, in dem die Frist abläuft, kürzer ist als der Monat, in dem die Frist begonnen hat, gilt der letzte Tag dieses Monats als Stichtag.
- Dies gilt jeweils auch dann, wenn der Stichtag auf einen Sonn- oder Feiertag fällt.
Ihr Arbeitsverhältnis endet dann nicht erst am nächsten Werktag. Frage aus unserer Online-Rechtsberatung :
- Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis vergleichsweise unkompliziert beendet werden: Hier gilt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen. Eine Angabe von Gründen ist für die nicht nötig.
- Eine ordentliche Kündigung ist beim befristeten Arbeitsvertrag grundsätzlich nicht vorgesehen, weshalb in den meisten Fällen auch keine Kündigungsfrist gilt. Weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis vorzeitig kündigen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die ordentliche Kündigung explizit per Arbeitsvertrag geregelt ist. Davon abgesehen kann ein befristeter Arbeitsvertrag selbstverständlich weiterhin fristlos gekündigt werden, wenn eine der Parteien eine grobe Pflichtverletzung begeht.
- Haben Sie keinen schriftlichen Arbeitsvertrag erhalten, gilt das Arbeitsverhältnis als mündlich geschlossen. Auch hier greifen die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB.
- Laut § 86 SGB IX steht Schwerbehinderten eine Mindestkündigungsfrist von vier Wochen zu. Da die vier Wochen im Prinzip auch für alle anderen Angestellten gelten, kommt die Regelung nur im Falle von Tarifverträgen zu tragen, die die gesetzliche Grundkündigungsfrist verkürzen würden. Zu beachten ist allerdings, dass für schwerbehinderte Mitarbeiter ein Sonderkündigungsschutz greift: Der Arbeitgeber darf die Kündigung also erst aussprechen, wenn diese vom Integrationsamt genehmigt wurde. Die vier Wochen gelten übrigens nicht in der Probezeit : Auch bei schwerbehinderten Angestellten beträgt die Kündigungsfrist während dieser Zeit nur zwei Wochen.
- Muss ein Arbeitgeber seinen Angestellten aufgrund von Insolvenz kündigen, greifen die gestaffelten Kündigungsfristen nicht mehr. In diesem Fall gilt gemäß § 113 S.2 InsO eine Maximalkündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende, Diese gilt dann auch für Angestellte, die länger als vier Jahre im Betrieb waren und denen eigentlich entsprechend eine längere Kündigungsfrist zustehen würde. Die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende greift im Falle einer Insolvenz auch bei Angestellten, die sich gerade im Mutterschutz befinden und die eigentlich unter besonderem Kündigungsschutz stehen würden. So urteilte das Bundesarbeitsgericht im Februar 2014 (Az.6 AZR 301/12). Als Ausgleich für die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht Arbeitnehmern allerdings als Insolvenzgläubiger ein verschuldensunabhängiger Schadenersatzanspruch gemäß § 113 S.3 InsO zu.
- Der Arbeitgeber darf die gesetzlichen Kündigungsfristen verkürzen, wenn ein Arbeitnehmer nur als vorübergehende Aushilfe angestellt wird. Dabei darf die Dauer des Arbeitsverhältnisses drei Monate nicht überschreiten (§ 622 Abs.5 S.1 BGB). Dazu muss das Arbeitsverhältnis aber ganz klar aus Aushilfsarbeitsverhältnis geschlossen werden. Dies geschieht, indem der Arbeitsvertrag beispielsweise als „Aushilfsarbeitsvertrag” aufgesetzt wird oder die klare Formulierung enthält, dass jemand „als Aushilfe” beschäftigt wird.
- Wer in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt (Azubis nicht mit eingerechnet), darf eine kürzere Kündigungsfrist für Arbeitnehmer vereinbaren, solange diese vier Wochen nicht unterscheidet. Da die Grundkündigungsfrist allerdings sowieso vier Wochen beträgt, scheint diese Regelung zunächst obsolet, doch hat der Arbeitgeber dadurch die Möglichkeit, die Anzahl der Kündigungstermine zu kürzen, So kann er vereinbaren, dass Arbeitnehmer nur zum Monatsende und nicht wie sonst gesetzlich vorgesehen auch zum 15. des Monats kündigen können.
- Gemäß § 22 BBiG können Auszubildende in der Probezeit jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden oder von selbst das Ausbildungsverhältnis beenden.
Die vielen Sonderregelungen und Staffelungen sorgen nicht nur bei Arbeitnehmern, sondern auch bei Arbeitgebern für Verwirrung. Daher kommt es nicht selten vor, dass ein Kündigungsschreiben zugeht, in dem der letzte Arbeitstag falsch berechnet wurde. Viele Arbeitnehmer fragen sich dann, ob die Kündigung damit automatisch hinfällig wird und einfach ignoriert werden kann.
Das Bundesarbeitsgericht urteilte im Mai 2013, dass die Kündigung dann nicht automatisch unwirksam wird. Ist im Kündigungsschreiben eine falsch berechnete Kündigungsfrist ausgewiesen, muss in der Regel davon ausgegangen werden, dass der Arbeitgeber zum nächstmöglichen richtigen Termin kündigen wollte (Az.5 AZR 130/12).
Hier ist allerdings der genaue Wortlaut des Kündigungsschreibens zu prüfen, denn nicht immer greift automatisch das nächstmögliche korrekte Kündigungsdatum.
- Fall 1: Im Kündigungsschreiben ein eindeutiges Datum angegeben, das aber falsch ist. Kündigt ein Arbeitgeber beispielsweise zum 15. März, obwohl die Kündigungsfrist rein rechtlich erst zum 31. März abläuft, ist nicht davon auszugehen, dass er eigentlich ein anderes Datum meinte und zum nächstmöglichen korrekten Termin kündigen wollte. In einem solchen Fall sollten Arbeitnehmer umgehend Kündigungsschutzklage einreichen, da die Kündigung aufgrund des falschen Datums mit großer Wahrscheinlichkeit unwirksam ist. Nimmt man die Kündigung trotz falschem Datum so hin, kann sie als wirksam gelten.
- Fall 2: Arbeitgeber kündigt „fristgemäß zum”, aber gibt dann das falsche Datum an. Hier ist das oben genannte Urteil des Bundesarbeitsgerichts entscheidend. Da Ihr Chef in einem solchen Kündigungsschreiben durch den Zusatz „fristgemäß zum” klarmacht, dass er die Frist eigentlich einhalten wollte, ist davon auszugehen, dass er sich hier nur verrechnet hat und eigentlich ein anderes Datum meinte. In einem solchen Fall greift automatisch das eigentliche Datum für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Eine alternative Formulierung ist die Kündigung „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin”, Greift der Arbeitgeber in seinem Kündigungsschreiben auf diese Phrase zurück, geht er auf Nummer Sicher und beugt etwaigen Rechenfehlern vor. Auch hier ist davon auszugehen, dass er die Frist wahren will und das tatsächliche Datum tritt anstelle des im Schreiben genannten Datums.
- Fall 3: Arbeitgeber kündigt „zum nächstmöglichen Termin” In einem solchen Schreiben ist weder ein Datum angegeben, noch wird auf die geltende Kündigungsfrist – sei sie nun gesetzlich oder vertraglich geregelt – verwiesen. Damit verstößt die Kündigung dem Bestimmtheitsgebot, weil für den Arbeitnehmer nicht ersichtlich ist, wann sein letzter Arbeitstag ist. Die Kündigung ist damit unwirksam. Wird allerdings kein eindeutiges Datum genannt, aber auf gültige Kündigungsfristen verwiesen, kann der Arbeitnehmer eigenständig ausrechnen, wann sein letzter Arbeitstag ist. Ein solcher Verweis auf gesetzliche Fristen genügt, um die Kündigung wirksam zu machen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht im Juni 2016 (Az.6 AZR 805/11).
In der Regel sind lange Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer von Vorteil: Wird man gekündigt, hat man noch genügend Zeit, um sich nach einem neuen Job umzuschauen. Anders sieht es allerdings aus, wenn man den neuen Job bereits in Aussicht hat und möglichst schnell aus dem Arbeitsvertrag heraus möchte.
Grundsätzlich sieht das Gesetz hier keine Obergrenze vor: Der Arbeitgeber könnte Ihnen also vertraglich eine sehr lange Kündigungsfrist aufdrängen. Voraussetzung ist lediglich, dass die lange Kündigungsfrist nicht nur für eine von Ihnen eingereichte Kündigung gilt, sondern auch für die arbeitgeberseitige Kündigung.
Aufgrund der mangelnden gesetzlichen Maximalkündigungsfrist musste 2017 das Bundesarbeitsgericht entscheiden. Dieses erklärte eine arbeitsvertragliche Kündigungsfrist von 3 Jahren als zu lang und damit als unwirksam, Stattdessen greift in diesem Fall automatisch die Grundkündigungsfrist gemäß § 622 Abs.1 BGB von vier Wochen zum 15.
Oder zum Monatsende (BAG-Urteil vom 26.10.2017, Az.6 AZR 158/16). Immerhin erschwert die unverhältnismäßig lange Kündigungsfrist den Jobwechsel erheblich und schränkt damit die in Artikel 12 des Grundgesetzes verankerte Berufsfreiheit ein. Ihnen wurde gekündigt, doch Ihr Chef hat Ihre Kündigungsfrist falsch berechnet? Oder möchten Sie selbst kündigen, wissen aber nicht, wie lange Sie danach noch arbeiten müssen? In diesen und vielen weiteren Fällen stehen Ihnen die selbstständigen Kooperationsanwältinnen und Kooperationsanwälte der DAHAG mit Rat und Tat zur Seite.
: Gesetzliche Kündigungsfrist: Was gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Was bedeutet mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende?
Wie Kündigungsfristen formuliert werden und was das genau bedeutet – Nicht selten bleiben Arbeitnehmer auch dann verunsichert, wenn sie die für sie geltende Kündigungsfrist schwarz auf weiß vor sich sehen. Denn auch mit der genauen Angabe der Kündigungsfrist bleibt die Frage, zu welchem Termin das Kündigungsschreiben denn nun fällig ist, noch offen.
- Die häufigsten Kündigungsfristen und was sie genau bedeuten: – Vier Wochen zum Monatsende: Ihre Kündigung ist genau 28 Tage vor dem Letzten des Monats fällig.
- Beispiel: Möchten Sie das Arbeitsverhältnis zum 30.
- April beenden, ist Ihre Kündigung am 02.
- April fällig.
- Ein Monat zum Monatsende: Ihre Kündigung ist am Letzten des Vormonats fällig.
Soll Ihr Arbeitsverhältnis also am 30. April enden, ist der 31. März der Tag, an dem Ihre Kündigung fällig ist. – Sechs Wochen zum Quartalsende: Diese Formulierung bedeutet vor allem, dass Sie nur viermal im Kalenderjahr, immer zum Ende eines Quartals, kündigen können – also zu den Terminen 31.
März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember. Ihre fristgerechte Kündigung zu diesen Terminen ist jeweils 42 Tage zuvor fällig. – Drei Monate zum Quartalsende: Auch hier gelten die nur vier Termine für einen Ausstieg aus dem Vertrag und für eine Kündigung müssen Sie weit vorausplanen: Denn wer zum Beispiel am 31.
März aussteigen möchte, muss dies durch ein Kündigungsschreiben bereits bis zum Ende des Vorjahres anzeigen. Apropos Formulierung: Auch Ihr Kündigungsschreiben sollte bestimmte Fakten und Formulierungen enthalten, um unanfechtbar zu sein, Welche das sind und was Sie sonst noch beachten sollten, haben wir Ihnen detailliert in unserem Beitrag Richtig kündigen: So vermeiden Sie Formfehler im Kündigungsschreiben zusammengestellt.
Was ist fristgerecht kündigen?
Was ist die fristgerechte Kündigung? – Die fristgerechte Kündigung bezeichnet die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsfristen, Sie ist zu unterscheiden von der fristlosen Kündigung, bei der beide Seiten den Arbeitsvertrag ohne Beachtung der entsprechenden Fristen auflösen können.
Ist eine Kündigung mit falschem Datum gültig?
Ist eine Kündigung mit falschem Datum gültig? – Wenn das Kündigungsdatum einer falschen Fristberechnung unterliegt, spielt es bei bestimmten Formulierungen keine Rolle. So kann eine Kündigung mit falschem Datum auch dann gültig sein, wenn in der Kündigung die Rede von „fristgemäß” oder „hilfsweise Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt” die Rede ist.
Welches Datum zählt bei Kündigung per E-Mail?
Welche Probleme gibt es rund um die Kündigung per Textform? – Die Textform ist durchaus nicht unproblematisch: Denn auch wenn E-Mails und sogar SMS heutzutage im Geschäftsverkehr gebräuchliche Kommunikationswege sind, so haben diese im Vergleich zum Brief doch einige Nachteile.
- Hierzu gehört insbesondere der Themenkomplex der Nachweisbarkeit und Eindeutigkeit.
- Denn während es beim Brief die Möglichkeit der Versendung per Einschreiben gibt, ist es bei SMS und E-Mail oder Fax deutlich komplizierter, die Versendung sowie den Erhalt der Nachricht zu dokumentieren.
- Selbst der Sendebericht des Fax gibt keinen Hinweis, dass der Inhalt der Nachricht tatsächlich übermittelt wurde.
Daraus ergeben sich die folgenden Aspekte, die bei einer Kündigung per E-Mail bedacht werden müssen:
Eindeutige Identifizierung Bei einem Brief verwendet man sein Briefpapier. Bei E-Mails verzichten viele Menschen auf eine Signatur. Noch unüblicher ist die Nutzung einer Signatur beim Versenden von SMS. Dies ist im Regelfall unschädlich, bei einer Kündigung muss jedoch darauf geachtet werden, dass derjenige, der den Vertrag kündigt, eindeutig zu identifizieren ist. Zudem sollte auf jeden Fall eine E-Mailadresse oder Nummer (SMS) verwendet werden, die beim Empfänger hinterlegt ist. Zusätzlich müssen Kunden- und Vertragsnummer sowie die eigene Anschrift aufgenommen werden.
Zugang der E-Mail oder SMS Eine Kündigung ist grundsätzlich nur dann rechtskräftig, wenn sie dem Vertragspartner zugegangen ist. Wird eine per Brief geschriebenen Kündigung in den Briefkasten des Empfängers geworfen ist sie zugegangen. Ein Fax ist zugegangen, wenn der ausgedruckte Sendebericht vorliegt. Eine Kündigung, die der Empfänger per E-Mail erhält, geht ihm zu, wenn sie in seiner Mailbox abrufbar gespeichert ist. Der Zugang allein, ist bei der Kündigung jedoch nicht entscheidend. Im Streitfall ist es sehr wichtig, den Zugang der Kündigung nachweisen zu können. Denn andernfalls läuft der Vertrag einfach weiter. Eindeutig kann man den Zugang beweisen, wenn ein sogenannter Anscheinsbeweis für den Zugang einer Erklärung vorliegt. Bei einem Brief lässt sich dies über das Instrument des Einschreibens nachweisen. Wird der Brief eigenhändig in den Briefkasten geworfen, sollte man Datum und Uhrzeit notieren und einen Zeugen dabei haben. Bei einer E-Mail oder SMS ist der Beweis des Zugangs nicht ohne weiteres möglich. Bei einer E-Mail gibt es die Möglichkeit, eine elektronische Lesebestätigung anzufordern. Allerdings ist man hier darauf angewiesen, dass der Empfänger der E-Mail die Lesebestätigung auch tatsächlich abschickt. Auch ist unklar, ob eine solche Lesebestätigung vor Gericht anerkannt wird. Da zudem nicht alle Mailprogramme über die Funktion der elektronischen Lesebestätigung verfügen, gibt es noch eine weitere Möglichkeit, den Zugang nachzuweisen: Die E-Mail sollte auf jeden Fall im Postfach gespeichert und inklusive Zieladresse und Versendungszeitpunkt ausgedruckt werden. Zudem sollte in das Kündigungsschreiben die Aufforderung aufgenommen werden, dass der Erhalt der Kündigung sowie der Kündigungstermin innerhalb von 14 Tagen bestätigt werden sollen.
Sicherer digitaler Kanal Je nach E-Mail-Provider ist der Versand einer E-Mail unterschiedlich sicher. Es gibt einige Anbieter, die sich über ihre Datenschutzbestimmungen das Recht vorbehalten, die Inhalte von Nachrichten zu analysieren. Einige Anbieter versenden Mails auch ohne Verschlüsselungen. Diese Mails können ohne großen Aufwand von Dritten gelesen und verändert werden – hier wird oftmals der Vergleich zur Postkarte gezogen. Auch Nachrichten über soziale Netzwerke und Messenger-Apps können nicht als sichere digitale Kanäle bezeichnet werden.
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