Entlastungen für Beschäftigte: Bis zu 3000 Euro Inflationsprämie – Die Prämie kann pro Arbeitnehmer bis zu 3000 Euro betragen, wie Kanzler Olaf Scholz ( SPD ) am Sonntag (4. September) bei einer Pressekonferenz mitteilte. Dies sei das Ergebnis einer Gesprächsrunde mit Gewerkschaften und Arbeitgeber:innen gewesen.
Der Bund sei in diesem Fall bereit, „bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien.” Aufgrund der kritischen Inflationslage in Deutschland könne eine solche Zahlung viele Bürgerinnen und Bürger enorm entlasten.
Die Auszahlung der Inflationsprämie kann seit dem 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 erfolgen – auch gestückelt, teilt die Bundesregierung mit. „Unerheblich ist, ob der Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigt ist oder ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt”, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Die Bundesregierung möchte die Weichen für eine Inflationsprämie stellen. (Symbolfoto) © Hendrik Schmidt/DPA
Wann darf die Inflationsprämie ausgezahlt werden?
Inflationsausgleichsgeld im öffentlichen Dienst: Schlichtungskommission schlägt 3000 Euro vor – Die Schlichtungskommission für den öffentlichen Dienst hat Mitte April eine Empfehlung abgegeben, wie das Tarifergebnis aussehen könnte. Zentraler Bestandteil des Vorschlags ist eine Inflationsprämie von insgesamt 3000 Euro.
Im Papier der Kommission heißt es: „Beschäftigten, die unter den TVöD oder TV-V fallen, wird ein Inflationsausgleichsgeld gezahlt, beginnend mit einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023, In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 werden dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro geleistet.
Die Zahlungen aus dem Inflationsausgleichgeld summieren sich auf insgesamt 3.000 Euro und sind steuer- und abgabenfrei.” Am 22. April werden die Tarifparteien über den Vorschlag verhandeln. Dann wird sich zeigen, ob beide Seiten den Vorschlag annehmen.
Wer kriegt die 3000 Euro?
Azubis, Teilzeitbeschäftigte, Minijobber und arbeitende Rentner: Wer bekommt die Inflationsausgleichsprämie? – Die Inflationsausgleichsprämie können alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten – ganz gleich, ob sie eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung ausüben. Demnach können auch Minijobber, Auszubildende und arbeitende Rentner die unversteuerte Prämie erhalten.
Welche Unternehmen zahlen die Inflationsprämie?
Auch Pharma- und Chemieindustrie zahlt Inflationsausgleich – Bereits Mitte Oktober haben sich die Tarifpartner in der Pharma- und Chemieindustrie auf einen Inflationsbonus von 3000 Euro geeinigt, der in zwei Tranchen ausgezahlt wird. Die erste Überweisung kommt bis Ende Januar.
Davon profitieren 580.000 Beschäftigte in 1900 Betrieben, so auch bei BASF, Bayer, Beiersdorf, Covestro, Fresenius, FMC, Henkel oder Merck. Der Autozulieferer Continental hatte noch Anfang Oktober auf eine Handelsblatt-Umfrage mitgeteilt, wegen des „anhaltend turbulenten Marktumfeldes” keine Prämie zahlen zu wollen.
Vom Chemie-Tarifabschluss profitieren aber nun auch Teile der Conti -Belegschaft. Auch RWE zahlt eine Prämie in Höhe von 3000 Euro in zwei Tranchen aus. Darauf einigte sich das Energieunternehmen mit den Arbeitnehmervertretern Mitte November.
Wie berechnet man die Inflationsprämie?
Die Inflationsprämie ist die zusätzliche Rendite, die Anleger verlangen, um den erwarteten Kaufkraftverlust durch Inflation auszugleichen. Um sie zu berechnen, subtrahieren Sie die aktuelle Inflationsrate von der erwarteten realen Rendite. Die reale Rendite ist die inflationsbereinigte nominelle Rendite.
Kann das Weihnachtsgeld als Inflationsprämie gezahlt werden?
Prämie statt Weihnachtsgeld? Arbeitgeber können ihren Beschäftigten in den kommenden Jahren bis zu 3.000 Euro steuerfreie Prämien zahlen. Eine Auszahlung als Weihnachtsgeld ist nur in einem bestimmten Fall möglich. Foto: Pixelbliss – stock.adobe.com Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter bis zu 3.000 Euro steuerfrei überweisen darf:
Die Zahlung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die Zuwendung in Höhe von 3.000 Euro kann in Geld- oder Sachleistungen gewährt werden. An den Zusammenhang der Zahlung mit der Preissteigerung werden keine besonderen Anforderungen gestellt. Der Arbeitgeber muss nur auf dem Überweisungsbeleg oder im Rahmen der Lohnabrechnung zum Ausdruck bringen, dass es sich bei der steuerfreien Zahlung um eine Inflationsausgleichsprämie handelt. Die steuerfreie Prämie muss bis spätestens 31. Dezember 2024 geleistet werden. Die Prämie muss nicht in voller Höhe ausgezahlt werden und kann auf mehrere Monate verteilt werden.
Inflationsprämie statt Weihnachtsgeld? Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Arbeitgeber eine Inflationsprämie anstelle von Weihnachtsgeld ausbezahlen. Wichtig: Die Prämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Wem vertraglich oder aufgrund betrieblicher Übung (Unter einer „betrieblichen Übung” versteht man die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aus der die Arbeitnehmer schließen können, dass ihnen die aufgrund dieser Verhaltensweise gewährten Leistungen oder Vergünstigungen auch künftig auf Dauer gewährt werden sollen.) Weihnachtsgeld zusteht, darf stattdessen keine Inflationsprämie erhalten.
- Besteht keine Verpflichtung zur Zahlung, können Arbeitgeber die Inflationsprämie statt Weihnachtsgeld ausbezahlen.
- Im Lohnkonto müssen sie dann jedoch festhalten, dass es sich bei der Zahlung um eine Inflationsausgleichsprämie handelt.
- Darf die Prämie nur an einzelne Mitarbeiter ausgezahlt werden? Eine Inflationsprämie darf nicht nur einzelnen Mitarbeitende ausgezahlt werden, sondern muss an alle gehen.
Es gilt grundsätzlich der Gleichbehandlungsgrundsatz. Eine Auszahlung in unterschiedlichen Höhen ist möglich, sollte aber gut begründet werden. : Prämie statt Weihnachtsgeld?
Warum bekommt nicht jeder die Inflationsprämie?
Erhalten alle Arbeitnehmer in Deutschland eine Inflationsprämie? – Leider nicht – die Auszahlung liegt ganz im Ermessen des Arbeitgebers. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hatte vor zu hohen Erwartungen an die Prämie gewarnt. „Viele Unternehmen würden ihren Mitarbeitern sicherlich eine Einmalzahlung, egal in welcher Höhe ermöglichen, aber sie können es nicht, weil die massiv gestiegenen Energiekosten ihnen jede Luft zum Atmen nehmen”, sagte er in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland,
Haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf Inflationsprämie?
Wer zahlt die Prämie? – Die Inflationsprämie ist keine Pflicht. Als Arbeitgeber können Sie die Prämie an Ihre Mitarbeiter zahlen, müssen es aber nicht. Das gilt auch für Minijobber und Beschäftigte in Privathaushalten.
Wird die Inflationsprämie mit dem Gehalt ausgezahlt?
Ziele und Vorteile der Inflationsprämie – In Deutschland tritt das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung nach und nach in Kraft. Die einzelnen Beschlüsse verteilen sich über die nächsten Monate und fallen zum Teil ins Jahr 2023. Die Inflationsausgleichsprämie allerdings ist bereits seit Oktober gültig,
Der Inflationsausgleich ist als eine Entlastung für Arbeitnehmer:innen gedacht. Arbeitgeber:innen können ihren Angestellten steuerfrei bis zu 3.000,00 Euro zusätzlich zahlen, Die Steuerbefreiung gilt, solange die Prämie zwischen dem 26. Oktober 2022 und dem 31. Dezember 2024 ausgezahlt wurde. Das Ziel ist, die derzeit steigenden Lebenshaltungskosten für Arbeitnehmer:innen ein wenig aufzufangen.
Die Prämie kann pro Mitarbeiter:in einmalig ausgezahlt werden. Die Inflationsprämie muss dabei zusätzlich zum eigentlichen Arbeitslohn gezahlt werden. Es ist also nicht möglich, den Inflationsausgleich anstelle des Gehalts zu zahlen. Nehmen wir einmal an, eine Mitarbeiter:in bekommt ein Bruttogehalt von 3.200,00 Euro.
Der Einfachheit halber sagen wir, das sind 2.000,00 Euro netto. Werden jetzt die 2.000,00 Euro netto ausgezahlt, kann dem oder der Mitarbeiter:in zusätzlich die Inflationsprämie von 3.000,00 Euro ausgezahlt werden. Das Gehalt wird versteuert. Die Inflationsprämie nicht. Insgesamt sind es also 5.000,00 Euro, die ausgezahlt werden.
Würden stattdessen insgesamt 3.200,00 Euro ausgezahlt, läge die Inflationsprämie niedriger. Denn die 2.000,00 Euro bleiben das Gehalt nach Steuern und nur die restlichen 1.200,00 Euro sind steuerfrei, weil es sich um die Inflationsprämie handelt. Das müsste dann natürlich auch entsprechend so angegeben werden in der Steuererklärung.
Kann die Inflationsausgleich Prämie monatlich ausgezahlt werden?
Teilbeträge – Die Steuerbefreiung gilt bis zur Höhe von insgesamt 3.000 Euro im gesamten Begünstigungszeitraum. Das heißt, sie kann bis Ende 2024 zum Beispiel auch in mehreren Teilbeträgen gewährt werden. Auch eine monatliche Auszahlung innerhalb des Begünstigungszeitraums ist möglich.
Wer darf Inflationsprämie auszahlen?
Dürfen Arbeitgeber die Inflationsprämie an alle Mitarbeitenden auszahlen? – Die Prämie zum Inflationsausgleich darf an alle Mitarbeitenden ausgezahlt werden. Neben den Vollzeitbeschäftigten kann der Arbeitgeber den Inflationsbonus also auch an folgende Arbeitnehmergruppen in voller Höhe auszahlen:
Geringfügig Beschäftigte (Minijobber)TeilzeitangestellteWerkstudentenAuszubildendeKurzfristig Beschäftigte