Grundrente Wann Bekommt Man Bescheid?

Grundrente Wann Bekommt Man Bescheid
Die Grundrententheorie ist eine Theorie der klassischen Nationalökonomie, die erklärt, warum und in welcher Form im Wirtschaftskreislauf eine Grundrente anfällt. Die Grundrente (auch Bodenrente, Differentialrente oder einfach nur Rente ) ist der Teil des Ertrages, den ein Pächter dem Eigentümer des von ihm als Ackerboden, Baugelände, zur Forstwirtschaft, im Bergbau oder wie auch immer genutzten Bodens regelmäßig zu entrichten hat.

  1. In spezifischem Sinn bezeichnet Grund- oder Bodenrente die Ertragsdifferenz zwischen zwei Böden von gleicher Größe bei gleichem Einsatz an Arbeit und Kapital,
  2. Diese Differenz beruht auf Faktoren wie unterschiedliche Bodenfruchtbarkeit, günstige klimatische Faktoren, Verkehrslage, Nutzungsform (land- oder forstwirtschaftlich, bauliche und rechtliche Eignung zum Wohnen oder Arbeiten, Ausbeutungsmöglichkeit des Bodens zur Kohle-, Öl- oder Erdgasgewinnung) sowie das jeweils herrschende Bodenrecht mit seinen besonderen Bestimmungen (siehe z.B.

Agrarrecht (Deutschland) ).

Sind schon alle Grundrente Bescheide verschickt worden?

Zuschläge durch Grundrente – DRV will alle Bescheide bis Ende 2022 versenden Der Grundrentenzuschlag wurde zum 1. Januar 2021 eingeführt. Bis Ende 2022 kann es laut der Auskunft der Deutschen Rentenversicherung ( DRV ) dauern, bis Rentnerinnen und Rentner ihre Bescheide dazu erhalten haben.

© IMAGO / Joko Der Grundrentenzuschlag ist zu Anfang 2021 in Kraft getreten. Bis Ende des Jahres soll bei allen inländischen Rentnerinnen und Rentnern der Grundrentenzuschlag geklärt sein und im positiven Fall ein Rentenbescheid zugestellt werden. Bei Rentenempfängerinnen und -empfängern im Ausland hängt es von den dortigen Finanzbehörden ab, da diese für die Einkommensprüfung verantwortlich sind.

Die Beträge, auf die ab dem 1. Januar 2021 ein Anspruch besteht, werden in allen Fällen nachgezahlt. Die DRV hatte mit dem Versand der Bescheide für Neurentnerinnen und -rentner im Sommer 2021 begonnen, danach folgten Rentnerinnen und Rentner, die Sozialleistungen beziehen, und alle Bestandsrentne­rinnen und -rentner.

Die Grundrente ist ein Zuschlag auf die Rente für Menschen, die mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorweisen und ein bestimmtes Haushaltseinkommen nicht überschreiten. Die Rentenversicherung rechnet im Schnitt mit einem Zuschlag von monatlich 75 Euro. Bei Fragen rund um die Grundrente können sich VdK-Mitglieder an ihre Geschäftsstelle wenden: Die Mitarbeitenden können bei der Beratung zu allen Rentenangelegenheiten unterstützen.

Auf der VdK-Webseite gibt es eine rund um den Grundrentenzuschlag. juf RENTE Wer bekommt Grundrente? Jahrelang hat der VdK dafür gekämpft, endlich wirkt der Druck: Die Grundrente kommt. VdK-Experten beantworten die wichtigsten Fragen zur neuen Grundrente.

  • | 12.07.2021 Themen Während die Grundrente laut Rentenversicherung lediglich einen Zuschlag von durchschnittlich 75 Euro brutto bringen wird, lohnt sich ein Antrag auf Grundsicherung für Freibetragsberechtigte unter Umständen deutlich mehr.
  • Einen möglichen Anspruch auf Grundsicherung im Alter können Sie auf dieser Seite unverbindlich berechnen.

| 11.01.2021 : Zuschläge durch Grundrente – DRV will alle Bescheide bis Ende 2022 versenden

Wie erfahre ich ob ich Grundrente bekomme oder nicht?

Von der Deutschen Rentenversicherung werden seit Mitte Juli 2021 zunächst bei Neurentnerinnen und Neurentnern die Ansprüche auf Grundrentenzuschläge geprüft. Seit diesem Zeitpunkt wird die Grundrentenzuschlagsberechtigung bei allen Rentenanträgen automatisch mitgeprüft.

Daneben erfolgte sowohl die Anspruchsprüfung für Rentnerinnen und Rentner, die Sozialleistungen wie Wohngeld oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, als auch die Prüfung der Bestandsrenten mit einem Rentenbeginn vor 1992. Ab Februar 2022 wurden Bestandsrenten mit einem Rentenbeginn ab 1992 geprüft.

Bis Ende 2022 wurden alle Renten zur Prüfung aufgerufen. Dabei wurde gestaffelt vorgegangen, so dass die Ansprüche älterer Berechtigter vorrangig geprüft und ausgezahlt werden konnten. Die Deutsche Rentenversicherung bietet eine Hotline zur Grundrente an.

Welcher Jahrgang wird jetzt bei der Grundrente bearbeitet?

Rentenfrage Welcher Jahrgang wird aktuell für die Grundrente geprüft? – Aktualisiert am 26.08.2022 Lesedauer: 1 Min. Grundrente Wann Bekommt Man Bescheid Ältere Frau (Symbolbild): Die Grundrente ist ein Zuschlag auf Minirenten. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder) Zum Start der Grundrente im Sommer 2021 bekamen zunächst nur Neurentner den Zuschlag. Bestandsrentner müssen länger auf die Auszahlung warten. Bis Ende 2021 hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zunächst neben den Ansprüchen von Rentnerinnen und Rentnern, die neu in Rente gehen, vorrangig die Ansprüche derjenigen geprüft, die Sozialleistungen wie Wohngeld oder Grundsicherung im Alter erhalten.

Sind alle Renten auf Grundrente geprüft?

Muss ein Antrag auf Grundrente gestellt werden? – Nein. Die Rentenkassen haben bei allen rund 26 Millionen Menschen, die gesetzliche Renten beziehen, geprüft, ob sie die Voraussetzungen für einen Grundrenten-Zuschlag erfüllen. Wenn das der Fall ist, erhalten die Betroffenen höhere Zahlungen.

Ist die Bearbeitung der Grundrente abgeschlossen?

Bis Ende 2022 bekommen alle anspruchsberechtigten Rentnerinnen und Rentner ihren persönlichen Grundrentenbescheid von der Deutschen Rentenversicherung ( DRV ). Das geschieht stufenweise: Ab Mitte 2021 sollen im ersten Schritt alle Personen ihre Berechnung zur Grundrente erhalten, die ab 1. Juli 2021 neu in Rente gehen oder parallel zu ihrer Rente noch andere Sozialleistungen beziehen. Gleiches gilt für diejenigen, die bereits vor 1992 in Rente gegangen sind. Abgeschlossen wird das Versandverfahren voraussichtlich Ende 2022 mit den jüngsten Rentnerinnen und Rentnern sowie mit Personen, die zwischen Januar und Juni 2021 zum ersten Mal eine Rente erhalten. Grundrentenansprüche können frühstens ab Januar 2021 entstehen. Unabhängig davon, wann man Post von der Rentenversicherung bekommt: Aufgelaufene Zahlungen werden selbstverständlich rückwirkend überwiesen. Damit der straffe Zeitplan eingehalten werden kann, muss die DRV gut geschultes Personal einsetzen: Bundesweit werden für die Grundrentenarbeiten mehr als 3.000 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigt, über 200 davon bei der DRV Baden-Württemberg. Derzeit sind entsprechende Stellen ausgeschrieben, die auch für Quereinsteiger aus anderen Verwaltungs- und Sozialversicherungsbereichen geeignet sind (mehr dazu unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de > Karriere ). Insgesamt wird die neue Grundrentenleistung im Einführungsjahr etwa 1,3 Milliarden Euro kosten und bis 2025 auf 1,61 Milliarden Euro ansteigen. Hinzu kommen 2021 nochmal rund 400 Millionen Euro für Personal und Verwaltung. Die Grundrente soll über Steuereinnahmen finanziert werden und nicht über die Beiträge der Versicherten. Deshalb wird der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung um 1,5 Milliarden Euro erhöht. Mehr Informationen und eine Broschüre zum Herunterladen finden Interessierte auf der Themenseite rund um die Grundrente unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/grundrente Weitere Teile unserer Serie zur Grundrente lesen im Anschluss.

Wie weit ist die Rentenversicherung mit der Berechnung der Grundrente?

Untergrenze – Berechnet wird der Grundrentenzuschlag aus allen Grundrentenzeiten, in denen der Verdienst mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen hat. Das sind zum Beispiel im Jahr 2023 monatlich rund 1.079 Euro brutto.

  • Liegt der eigene Verdienst darunter, wird diese Zeit nicht mitgezählt.
  • Einkommen aus Zeiten mit einer geringfügigen Beschäftigung werden also nicht berücksichtigt.
  • Beispiel: Zu Beginn ihres Berufslebens 1970 hat Frau A.770 DM brutto verdient.
  • Der durchschnittliche monatliche Verdienst betrug damals rund 1.100 DM brutto.

Im letzten Berufsjahr verdiente Frau A. dann 2.365 Euro brutto. Ihr Gehalt schwankte, lag pro Jahr aber immer über 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland. Die Zeit der Kinderziehung wird bei der Rentenberechnung so gezählt, als hätte Frau A.

Wie lange muss ich noch auf die Grundrente warten?

Grundrente: Auszahlung wird sich bis Ende 2022 hinziehen Veröffentlicht am 4. Januar 2021

Bis zu 419 Euro im Monat kann die neue Grundrente ausmachen.

Im Schnitt rechnen Experten jedoch damit, dass Empfänger durchschnittlich 70 bis 80 Euro mehr zur Verfügung haben.

Die Auszahlung der Grundrente soll rückwirkend ab Juli 2021 erfolgen.

Das Mammutvorhaben befindet sich nach jahrelangen Verhandlungen und Bemühen auf der Zielgeraden. Nachdem der Bundestag den Rentenzuschlag für Geringverdiener verabschiedet hat, ist das Grundrentengesetz zum Jahresbeginn in Kraft getreten. Wer nun erwartet, mehr Rente zu bekommen, muss sich jedoch noch gedulden.

Warum bekomme ich keine Grundrente?

Peter Knöppel sagt! 35 Jahre Rentenzeiten sind nicht gleich 35 Jahre Grundrentenzeiten – Viele Versicherte, die 35 Jahre und mehr im Versicherungskonte stehen haben, werden trotzdem die Grundrente nicht bekommen! Weil sie zum Beispiel über längere Zeiträume arbeitslos waren oder sehr lange eine Hochschule besucht haben.

Wer prüft die Grundrente?

Seit Juli 2021 prüft die Deutsche Rentenversicherung automatisch bei allen neuen Rentenanträgen, ob für die Antragstellerin oder den Antragsteller ein Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag besteht. Zeitgleich startete die Prüfung der rund 26 Millionen Konten unserer Rentnerinnen und Rentner.

Hat schon jemand die Grundrente erhalten?

Welche Einkommensgrenzen gelten 2023 bei der Grundrente? Die volle Grundrente erhält derzeit nur, wer nicht mehr als 1317 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 2055 Euro (Paare) verdient. Wer etwas mehr verdient, bekommt den darüber liegenden Teil des Einkommens zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet.

Wie viel Rente darf man haben um die Grundrente zu bekommen?

Hinzuverdienstgrenzen: Wird ein 520-Euro-Job auf die Grundrente angerechnet? – Manchmal kommt es vor, dass Rentner sich zu ihrer noch etwas dazu verdienen möchten oder müssen. Entfällt deshalb gleich der Grundrentenanspruch? Die Antwort ist recht einfach: Es kommt auf die Art der Beschäftigung an.

Ein 520-Euro-Job, lange bekannt als 450-Euro-Job, wird zum Beispiel nicht auf die Grundrente angerechnet. Grundrente und uneingeschränkt kassieren geht aber auch nicht in jedem Fall. Der Staat schiebt dem eine konkrete Grenze vor.2023 liegt der Betrag, den man im Monat maximal erhalten darf, bei 1317 Euro (2022: 1250 Euro) für eine alleinstehende Person.

Bei Ehepaaren sind es 2055 Euro (2021/2022: 1950 Euro). Verdient man mehr Geld, werden 2023 bis 1686 Euro (oder 2424 Euro bei Ehepaaren), 60 Prozent der Differenz zwischen dem Freibetrag und dem Verdienst auf die Grundrente angerechnet, darüber 100 Prozent.2021 und 2022 wurden schon ab 1600 Euro (2300 Euro bei Ehepaaren) 100 Prozent angerechnet.

  1. Liegt der Verdienst darüber, wird die gesamte Differenz zwischen Verdienst und Freibetrag angerechnet.
  2. Maßgeblich ist aber in der Regel der Verdienst des vorletzten Jahres, bezogen auf den Zeitpunkt der Überprüfung.
  3. Diese Einkommensprüfung findet jährlich statt, sodass sich jeweils ab Januar Änderungen beim Grundrentenzuschlag ergeben können.

Das genaue Prozedere ist wie folgt: Das Finanzamt meldet im Herbst das Einkommen des vorletzten Jahres. Ist dieses nicht bekannt – was eher die Regel ist –, wird stattdessen das vorvorletzte Jahr herangezogen. Für den seit Anfang 2023 gewährten Grundrentenzuschlag wurden die Daten also im Herbst 2022 gemeldet.

  • Meist wurden dabei Einkommensdaten für das Jahr 2020 ausgewertet und dieses Einkommen gegebenenfalls angerechnet.
  • Angesetzt wird das zu versteuernde Einkommen zuzüglich des steuerfrei gestellten Anteils von Renten und Versorgungsbezügen.
  • Dieser Wert wird automatisch beim Finanzamt abgefragt.
  • Liegen dafür keine Daten vor, wird das drittletzte Jahr abgefragt.

Fehlen auch hierzu Daten, zeiht die Rentenversicherung zur Einkommensanrechnung die Daten ihrer zwei Jahre zurückliegenden Rentenzahlung heran. Generell müssen Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags, die nicht in der Steuererklärung berücksichtigt worden sind, gemeldet werden und werden dann zusätzlich erfasst.

  1. Wie die Anrechnung funktioniert zeigt ein Beispiel: Eine Person hat einen Anspruch auf Grundrente.
  2. Geprüft wird der Grundrentenzuschlag für das Jahr 2023.
  3. Die Grundrente der Person würde 120 Euro pro Monat betragen.
  4. Sie hat jedoch im vorletzten Jahr 2020 (bezogen auf die Datenmeldung im Herbst 2022) monatlich 50 Euro mehr erhalten als der Freibetrag von 1317 Euro.

Von den 50 Euro werden daher 60 Prozent angerechnet. Das sind 30 Euro. Von der Grundrente in Höhe von 120 Euro werden ihr also 30 Euro abgezogen. Ausgezahlt werden 2023 noch 90 Euro Grundrente im Monat. Hätte unsere Person 2020 monatlich sogar 1700 verdient, wäre das anders.

  • Sie hat dann nämlich ein Einkommen, das voll anrechnungspflichtig ist.
  • Denn: Sie landet über 1.686 Euro.
  • In unserem Beispiel heißt das: Die Grundrente der Person wird erst um 60 Prozent des Betrags zwischen 1317 und 1686 Euro gekürzt, das sind 221 Euro.
  • Der Betrag oberhalb von 1686 Euro (hier: 14 Euro) wird voll angerechnet.

In Summe würden also 235 Euro abgezogen. Weil der Grundrentenzuschlag geringer ist, würde er komplett wegfallen.

Wer bekommt Grundrente Nachzahlung?

Was bedeutet Nachzahlung im Rentenbescheid? – Meldungen | Beiträge nachzahlen, Rentenansprüche sichern Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, aber die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren bzw.60 Monaten für eine Altersrente noch nicht erfüllen, können fehlende Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung nachzahlen.

  1. Damit sichern sie sich einen Rentenanspruch.
  2. Diese Möglichkeit besteht für Versicherte, die vor 1955 geboren wurden und mindestens einen Monat Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt bekommen haben.
  3. Für wen die Nachzahlung in Frage kommt und welche Leistungen sich daraus ergeben, erläutert die Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile”.

Sie kann direkt unter diesem Beitrag heruntergeladen werden.

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Ist die Grundrente von 1250 € brutto oder netto?

Grundrente: Wer von der neuen Grundrente profitiert Eine höhere Rente bekommen vor allem Frauen, die lange gearbeitet aber wenig verdient haben. © Getty Images Wer lange gearbeitet aber wenig verdient hat, bekommt einen Renten­zuschlag. Die Stiftung Warentest erklärt, wie die Grund­rente funk­tioniert und hilft bei der Berechnung.

  • Lesen Sie auf dieser Seite: Nachdem die Renten­versicherung den Anspruch aller Rentne­rinnen und Rentner über­prüft hat, bekommen nun 1,1 Millionen Menschen eine Aufstockung ihrer Rente.
  • Durch­schnitt­lich werden 86 Euro zusätzlich zur „normalen” Rente ausgezahlt.
  • Die Grund­rente ist für all jene gedacht, die lange gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, aber eher wenig verdient haben.

Damit jahr­zehnte­lange Arbeit mit nied­rigem Verdienst bei der Rente besser berück­sichtigt wird, gibt es für solche Menschen jetzt einen Zuschlag. Sie sollen mit der Grund­rente im Alter besser dastehen als diejenigen, die gar nicht oder nur kurz in die Renten­versicherung einge­zahlt haben. Grundrente Wann Bekommt Man Bescheid © Stiftung Warentest / René Reichelt Um die volle Grund­rente zu bekommen, müssen Versicherte mindestens 35 Jahre sogenannte Grund­renten­zeiten vorweisen können. Dazu zählen:

Pflicht­beiträge aus Berufs­tätig­keit oder Selb­ständig­keit, Pflicht­beitrags­zeiten für Kinder­erziehung und Pflege, Zeiten der Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation, Berück­sichtigungs­zeiten wegen Kinder­erziehung und Pflege, Ersatz­zeiten (das sind zum Beispiel Zeiten der politischen Haft in der DDR).

Für alle, die mindestens 33 aber nicht 35 Jahre mit Grund­renten­zeiten vorweisen können, gibt es eine geringere Aufstockung. Sie steigt mit jedem Monat, bis mit 35 Jahren die volle Grund­rente erreicht ist. Grundrente Wann Bekommt Man Bescheid © Stiftung Warentest / René Reichelt Die Grund­rente richtet sich zwar an Menschen mit nied­rigen Löhnen. Zu wenig dürfen sie aber auch nicht verdient haben. Der Gesetz­geber will mit einer Unter­grenze verhindern, dass Personen vom Zuschlag profitieren, deren Arbeits­entgelte nur die Bedeutung eines ergänzenden Einkommens hatten – wie das etwa bei „Minijobbern” oft der Fall ist.

Berechnet wird die Grund­rente deshalb aus allen „Grund­rentenbe­wertungs­zeiten”, in denen der Verdienst mindestens 30 Prozent des Durch­schnitts­verdienstes in Deutsch­land betragen hat. Das sind im Jahr 2023 monatlich rund 1079 Euro brutto und entspricht 0,025 monatlichen Entgelt­punkten auf dem Renten­konto.

Liegt der Verdienst in einem bestimmten Zeitraum darunter, zählt dieser nicht mit. Hat ein Rentner also 40 Jahre gearbeitet und in 15 Jahren davon weniger als 30 Prozent des Durch­schnitts verdient, wird die Grund­rente nur aus den Entgelt­punkten der anderen 25 Jahre berechnet.

  • Der Durch­schnitts­verdienst ändert sich jedes Jahr.
  • Die Gehalts­grenzen sind deshalb für vergangene Jahre andere.
  • Der Verdienst während des Berufs­lebens darf aber für den Grund­renten­anspruch auch eine bestimmte Ober­grenze nicht über­schritten haben.
  • Im Schnitt dürfen Rentne­rinnen und Rentner höchs­tens 80 Prozent des durch­schnitt­lichen Einkommens erzielt haben.

Das sind im Jahr 2023 rund 2 876 Euro brutto im Monat und entspricht 0,8 jähr­lichen Entgelt­punkten auf dem Renten­konto. Ist das übers gesamte Berufs­leben erzielte durch­schnitt­liche Einkommen höher, gibt es keinen Zuschlag. Tipp: Mehr Informationen zur Berechnung der Rente in unserem Artikel,

Die Grund­rente wird anhand bestimmter Entgelt­punkte auf dem Renten­konto berechnet, die Versicherte im Laufe ihres Erwerbs­lebens gesammelt haben. Für ein Jahr Rentenbeiträge mit Durch­schnitts­verdienst (2023: 43 142 Euro) bekommen Versicherte in den alten Bundes­ländern einen Entgelt­punkt, in den neuen Bundes­ländern etwas mehr.

Die erworbenen Entgelt­punkte werden verdoppelt, allerdings auf maximal 0,8 Entgelt­punkte pro Jahr und für maximal 35 Jahre. Der ermittelte Wert wird danach um 12,5 Prozent gekürzt. Das soll dafür sorgen, dass Menschen, die einen höheren Beitrag gezahlt haben, auch eine höhere Gesamt­rente bekommen.

  1. Wer zwischen 33 und 35 Jahren Grund­renten­zeiten vorweisen kann, bekommt einen kleineren Zuschlag.
  2. Bei 33 Jahren werden die Entgelt­punkte auf maximal 0,4 Entgelt­punkte hoch­gewertet.
  3. Für jeden zusätzlichen Monat erhöht sich die Aufwertung – bis auf maximal 0,8 Entgelt­punkte bei 35 Jahren.
  4. Allzu viel sollten Rentne­rinnen und Rentner nicht erwarten.

Im Durch­schnitt liegt der Zuschlag laut Arbeits­ministerium 2023 bei rund 86 Euro im Monat. Im Optimalfall sind jedoch knapp 420 Euro möglich. Grundrente Wann Bekommt Man Bescheid © Stiftung Warentest / René Reichelt Ist das Einkommen im Ruhe­stand trotz nied­riger gesetzlicher Rente ordentlich, etwa durch einen Job oder Miet­einkünfte, zahlt die Rentenkasse den Zuschlag nicht oder nur teil­weise. Die volle Grund­rente wird nur an Rentne­rinnen und Rentner gezahlt, deren Einkommen unter einem Frei­betrag von 1 250 Euro für Allein­stehende und 1 950 Euro für verheiratete Paare liegt.

Dieser Frei­betrag soll jähr­lich angepasst werden. Der Einkommens­frei­betrag bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen (Gehalt, Renten,, Miet­einkünfte und ähnliches) inklusive zu versteuernder Kapital­erträge. Der steuerfreie Anteil der Rente wird hinzugerechnet. Das zu versteuernde Einkommen ist geringer als das Brutto­einkommen.

Das Finanz­amt berück­sichtigt dafür Abzüge wie zum Beispiel und, Liegt das berück­sichtigte Einkommen ober­halb des Frei­betrags, wird das darüber­liegende Einkommen zu 60 Prozent auf die Grund­rente ange­rechnet. Das soll durch einen auto­matischen Daten­abgleich mit dem Finanz­amt passieren.

  • Über­steigt das Einkommen bei Allein­stehenden 1 600 Euro und bei Ehepaaren 2 300 Euro, wird das Einkommen darüber zu 100 Prozent ange­rechnet.
  • Ein Aspekt der Einkommensan­rechnung, der sicher für Verwirrung sorgen wird: Ange­rechnet wird immer das vom Finanz­amt über­mittelte Einkommen des vorvergangenen Jahres.

Für 2023 wird also das Einkommen von 2021 ange­rechnet. Das liegt laut Renten­versicherung daran, dass der Abgleich mit dem Finanz­amt auto­matisch geschehen soll und für Neurentner 2023 beim Finanz­amt erst das steuer­pflichtige Einkommen des Jahres 2021 vorliegt.

  • Wer also 2023 eine kleine Rente bekommt, aber in den beiden Jahren davor noch ordentlich verdient hat, hat zwei Jahre lang keinen Anspruch auf die Grund­rente.
  • Es muss jedoch laut Arbeits­ministerium keine Rentnerin und kein Rentner eine Steuererklärung abgeben, um eine Grund­rente zu erhalten, wenn sie oder er nicht zur Steuererklärung verpflichtet ist.

Gibt es kein zu versteuerndes Einkommen, würden nur die Renten­einkommen und Versorgungs­bezüge mit pauschalen Abzügen berück­sichtigt. Bei Paaren, die zwar zusammenleben, aber nicht verheiratet sind, wird das Einkommen einzeln betrachtet. Ein Partner könnte also hohe Einkommen haben, ohne dass die Grund­rente des anderen Part­ners davon betroffen ist.

  • Heiraten die beiden, würde der Grund­renten­zuschlag entfallen, da nun das Einkommen des Paares ­betrachtet würde – unabhängig davon, ob sie sich steuerlich zusammen oder einzeln veranlagen lassen.
  • Das System der Grund­rente ist kompliziert.
  • Deshalb hier einige Beispiele zur Verdeutlichung: Ein Rentner aus Köln hat 40 Jahre lang 0,5 Entgelt­punkte pro Jahr erarbeitet, er hat also halb so viel wie der Durch­schnitt verdient.

Das entspricht aktuell einem Jahres­gehalt von 19 451 Euro. Seine gesetzliche Rente beträgt damit 720 Euro. Durch die Grund­rente bekommt er für 35 Jahre 0,3 Entgelt­punkte zusätzlich (378 Euro). Damit kommt er insgesamt auf die Maximal­erhöhung von 0,8 Entgelt­punkten.

Dieser Wert wird um 12,5 Prozent gekürzt. Der Zuschlag des Rentners würde somit 331 Euro betragen. Als neue Rente bekäme er 1 051 Euro. Angenommen, der allein­lebende Kölner Beispiel-Rentner arbeitet nebenbei und kommt so zusammen mit seiner Rente auf ein monatliches anrechen­bares Einkommen von insgesamt 1 400 Euro.

Nach Abzug des Frei­betrags (1 250 Euro) bleiben 150 Euro. Davon werden 60 Prozent – 90 Euro – von seiner ursprüng­lichen Grund­rente von 331 Euro abge­zogen. Der Zuschlag durch die Grund­rente würde dann nur noch 241 Euro betragen (331 Euro – 90 Euro).

Eine Rentnerin aus Chemnitz hat 40 Jahre lang 0,75 Entgelt­punkte pro Jahr erarbeitet. Ihre gesetzliche Rente beträgt damit etwa 1 061 Euro. Durch die Grund­rente bekäme sie für 35 Jahre 0,05 Entgelt­punkte zusätzlich. Nach der Kürzung um 12,5 Prozent wären das 54 Euro. Angenommen, sie würde nebenbei arbeiten und wie der Rentner im Beispiel oben auf 1 400 Euro monatlich anrechen­bares Einkommen kommen, würden ihr theoretisch ebenfalls 90 Euro abge­zogen.

Ihre Grund­rente von 54 Euro entfällt damit. Eine Rentnerin in Braun­schweig hat 35 Jahre gearbeitet und 5 Jahre Kinder erzogen. Während ihres Arbeits­lebens hat sie die ersten 20 Jahre 0,6 Entgelt­punkte pro Jahr erarbeitet und danach 15 Jahre nur noch 0,25 Prozent (monatlich 25 Prozent des Durch­schnitts­entgelts).

Ihre Rente beträgt damit inklusive Kinder­erziehungs­zeiten 855 Euro. Sie hat Anspruch auf eine Grund­rente, allerdings werden nur die 20 Jahre mit 0,6 Entgelt­punkten für die Berechnung heran­gezogen. Die 15 Jahre mit dem geringeren Gehalt entfallen für die Berechnung. Sie bekommt also für 20 Jahre 0,2 Entgelt­punkte hinzu.

Nach der Kürzung um 12,5 Prozent sind das 126 Euro Grund­renten­zuschlag. Anders als beim Einkommen spielt die Höhe des Vermögens bei der Grund­rente keine Rolle. Eine Vermögens­prüfung findet nicht statt. Versicherte können also Grund­rente erhalten, auch wenn sie Haus, Land, oder andere größere Vermögens­werte haben.

  • Damit die Grund­rente keine negative Auswirkung auf einen eventuellen Bezug von hat und damit wirkungs­los würde, gibt es hier einen Frei­betrag.
  • Wohn­geld ist ein Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutztem Wohn­eigentums für Menschen mit nied­rigen Einkünften.
  • Gerade in Groß­städten sind viele Rentne­rinnen und Rentner auf Wohn­geld angewiesen.

Durch den Frei­betrag wird die gesetzliche Rente, einschließ­lich der Grund­rente, beim Wohn­geld nicht voll als Einkommen ange­rechnet. Der Frei­betrag wird je nach Einkommen individuell berechnet und beträgt mindestens 100 Euro und maximal 251 Euro. Grundrente Wann Bekommt Man Bescheid © Stiftung Warentest / René Reichelt Im Juli 2021 hat die Renten­versicherung die ersten Bescheide zur Grund­rente vers­endet. Sie wurde am 2. Juli 2020 vom Bundes­tag verabschiedet. Einen gesetzlichen Anspruch darauf haben Rentner seit dem 1. Januar 2021.

  • Die Deutsche Renten­versicherung warnte allerdings schon früh vor dem hohen Verwaltungs­aufwand bei der Prüfung der Neu- und Bestands­rentner, so dass die Zuschläge nicht sofort ausgezahlt werden konnten.
  • Seit Januar 2021 aufgelaufene Beträge werden nachgezahlt.
  • Zuschläge, die vor dem Tod des Berechtigten noch nicht ausgezahlt wurden, bekommt der hinterbliebene Ehepartner.

Auch die Hinterbliebenenrente erhöht sich durch den Grund­renten­zuschlag. Damit es durch die Grund­rente nicht zu einer höheren Belastung der Renten­beitrags­zahler kommt, sollen die Kosten voll­ständig durch eine Erhöhung des Bundes­zuschusses zur Renten­versicherung – also aus Steuer­mitteln – finanziert werden.

Grundrente Wann Bekommt Man Bescheid 01.01.2023 – Arbeitnehmer können Alters­teil­zeit für einen früheren Jobausstieg nutzen. Gehalt und Rente sind höher als bei Teil­zeit. Unser Rechner ermittelt Ihr ungefähres Gehalt. Grundrente Wann Bekommt Man Bescheid 12.01.2022 – Die staatliche Grund­sicherung springt ein, wenn im Alter das Geld zum Leben nicht reicht. test.de erklärt, wie der Staat hilft und beant­wortet häufige Fragen zum Thema. Grundrente Wann Bekommt Man Bescheid 18.04.2023 – Die gesetzliche Rente ist für viele Haushalte die finanzielle Basis im Alter. Hier erhalten Sie alle Informationen zu Beiträgen, Rentenhöhe und Renten­eintritts­alter.

: Grundrente: Wer von der neuen Grundrente profitiert

Wie oft wird die Grundrente überprüft?

Startseite Leben Geld

Erstellt: 12.01.2022, 14:56 Uhr Kommentare Teilen Grundrente Wann Bekommt Man Bescheid Die Grundrente war zum 1. Januar 2021 eingeführt worden. Für den vollen Aufschlag darf das Monatseinkommen als Rentner bei maximal 1.250 Euro (Alleinstehende) oder 1.950 Euro (Eheleuten oder Lebenspartnern) liegen. Geprüft werden das zu versteuernde Einkommen, der steuerfreie Teil der Rente sowie Kapitalerträge.

  1. © Felix Kästle/dpa Vor einem Jahr startete die Grundrente.
  2. Wegen enormen Aufwands bei der Ermittlung des Anspruchs sind längst noch nicht alle Renten geprüft – doch nun kommt die nächste Stufe.
  3. Rund ein Jahr nach dem Start der Grundrente * prüft die Rentenversicherung von nun an beim Großteil der Rentnerinnen und Rentner in Deutschland einen möglichen Anspruch,

Im neuen Jahr werde nach und nach bei sämtlichen Jahrgängen die Prüfung des Grundrentenzuschlags angestoßen, sagte die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Lesen Sie zudem: So viel Geld dürfen Rentner 2022 hinzuverdienen – wichtige Regelung verlängert.

Wann wird die Grundrente für bestandsrentner gezahlt?

Seit Anfang Juli fließt die Grundrente.31.07.2021, 06:13 Uhr – Seit Anfang Juli fließt eine neue Sozialleistung, die nicht einmal beantragt werden muss: die Grundrente. Rentnerinnen und Rentner mit geringen Altersbezügen bekommen dadurch durchschnittlich rund 75,- € mehr Geld – allerdings bloß unter ganz bestimmten Bedingungen.

Was kann ich tun wenn der Rentenbescheid nicht kommt?

22.09.2021, 10:48 von Ratlose Rentnerin ohne Rentenbescheid Weil am 31.07.2021 mein letzter Arbeitstag sein sollte, habe ich am 10.03.2021 online meinen Rentenantrag gestellt. Am selben Tag erhielt ich eine Eingangsbestätigung. Seitdem stellt sich die DRV Bund tot.

  • Inzwischen ist mein erster Rentenmonat vorbei, ohne dass ich irgendeine Nachricht erhalten hätte.
  • Sicher ist die Arbeitsbelastung durch die Grundrentenberechnung groß, möglicherweise sind von den Miterbeitern, die in Stralsund den 12.
  • Eines Monats bearbeiten die Hälfte erkrankt.
  • Eine Kollegin mit den gleichen Rentendaten, aber einem anderen Geburtstag, hat ihren Bescheid und ihre Rente im August erhalten.) Keine Ahnung! Aber man fühlt sich schon ziemlich hilflos, wenn man keine Mitteilung erhält, auf eine Mail und einen Brief keine Antwort kommt und die Mitarbeiterin an der Hotline, die man nach ewigem Warten erreicht, auch nicht sagen kann, woran es hängt.
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Ich erhielt lediglich die Aussage, dass der Arbeitgeber und die Krankenkasse ordnungsgemäß gemeldet haben. Mein Versicherungsverlauf ist auch nicht schwierig, da durchgehend und längst geklärt. In anderen Foren wird eine Dienstaufsichtsbeschwerde empfohlen.

Aber ob das die Angelegenheit beschleunigt? Was kann ich sonst tun? Und warum ist die Kommunikation mit dieser Behörde so schwierig? 22.09.2021, 11:14 Experten-Antwort Hallo liebe Anfragende, die Gründe für die schwierige Kommunikation in Ihrem Fall können hier leider nicht zufriedenstellend geklärt werden.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein möglicher Weg. Ob Sie diesen beschreiten möchten, müssen Sie selbst entscheiden. Rechtlich möglich wäre nach 6 Monaten auch die Erhebung einer Untätigkeitsklage beim Sozialgericht. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei.

Hierbei sollte aber beachtet werden, dass das Gericht im Regelfall erstmal die Akten beizieht. Ggf. sinnvoll wäre daher in einem Schreiben Ihren nächsten Schritt anzukündigen und Frist zu setzen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung 22.09.2021, 13:12 von Ratlose Rentnerin ohne Rentenbescheid Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein möglicher Weg.

Ob Sie diesen beschreiten möchten, müssen Sie selbst entscheiden. Rechtlich möglich wäre nach 6 Monaten auch die Erhebung einer Untätigkeitsklage beim Sozialgericht. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Hierbei sollte aber beachtet werden, dass das Gericht im Regelfall erstmal die Akten beizieht.

Ggf. sinnvoll wäre daher in einem Schreiben Ihren nächsten Schritt anzukündigen und Frist zu setzen. Genau das habe ich am 01.09.2021 gemacht. Bis heute habe ich weder eine Eingangsbestätigung geschweige den eine Reaktion erhalten. Die gesetzte Frist war am 15.09.21 abgelaufen.22.09.2021, 13:43 von Zitiert von: Ratlose Rentnerin ohne Rentenbescheid Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein möglicher Weg.

Ob Sie diesen beschreiten möchten, müssen Sie selbst entscheiden. Rechtlich möglich wäre nach 6 Monaten auch die Erhebung einer Untätigkeitsklage beim Sozialgericht. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Hierbei sollte aber beachtet werden, dass das Gericht im Regelfall erstmal die Akten beizieht.

Ggf. sinnvoll wäre daher in einem Schreiben Ihren nächsten Schritt anzukündigen und Frist zu setzen. Genau das habe ich am 01.09.2021 gemacht. Bis heute habe ich weder eine Eingangsbestätigung geschweige den eine Reaktion erhalten. Die gesetzte Frist war am 15.09.21 abgelaufen. Die DRV Bund ist hier im Forum nicht vertreten (vermutlich hat das auch etwas mit der ständigen Kritik an deren doch häufig verzögerter Bearbeitung zu tun) aber niemand hier im Forum kann Ihnen mehr als die normalen, bekannten Ratschläge geben.

Telefon, E-Mail mit Bitte um Rückruf an die zuständige Sachbearbeitung, schriftliche Beschwerde an die Geschäftsführung des zuständigen Rententrägers oder auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde sind die gängigen Mittel. Mehr werden Sie hier auch nicht erfahren.29.09.2021, 11:19 von Der Versicherungsträger muss einen Rentenantrag innerhalb eines halben Jahres bearbeiten.

  1. Tut er das nicht, kann man beim Sozialgericht eine Untätigkeitsklage erheben.
  2. Das ist kostenlos für den Kläger.
  3. Vorher würde ich den Versicherungsträger noch einmal anschreiben und mit einer Untätigkeitklage drohen und eine Frist setzen.
  4. Viel Glück 29.09.2021, 11:50 von Vielleicht wurde im Rentenantrag ja auf die Hochrechnung der Beiträge der letzten 3 Monate verzichtet und man wollte alle tatsächlich gezahlten Bruttoentgelte bis zum letzten Monat in der Rentenberechnung berücksichtigt haben? Vielleicht wartet die DRV Bund noch auf die Sozialversicherungsmeldung des Arbeitgebers? Die Abmeldung ist spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Beschäftigungsende der zuständigen Einzugsstelle zu übermitteln – das wäre dann Mitte September gewesen.

Also noch gar nicht so lange her.01.10.2021, 17:48 von Hallo mein Problem ist genau gleich Rentenbeginn 1.9.21 bis heute den 1.10.21 die Erstellung des Renten bescheides nicht erfolgt demzufolge kein Geld.Fast jede Woche ein Telefonat mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ergebnisse er könne nichts tun er kann meine kundennummer in seinen Pc Eingeben aber das System gibt wohl keine Daten heraus.Heute wieder angerufen anderer Sachbearbeiter gleiche Antwort Sie kommen nicht an die Daten wegen Neuberechnung der Grundrenten.Wenn man nichts gespart hat kann man zum Sozialamt gehen hab ich im Internet gelesen wie hier steht kann man nach6Monaten klagen wie nett.Für mich und andere die das auch betrifft bedeutet das vom Ersparten leben bis nichts mehr ist vorher gibts nichts wahrscheinlich vom Sozialamt oder wieder Arbeit aufnehmen.01.10.2021, 18:07 von Wenn es Ersparnisse gibt, ist das bei allem verständlichen Ärger zumindest nicht existenzbedrohend.

  • Bsp: erwarte ich 1500 € Rente und habe 10.000 € Erspartes könnte ich ja ohne Sorgen ein halbes Jahr überbrücken.
  • Alternative: der DRV vorzuschlagen eine Abschlagszahlung oder einen Vorschuss auf die zu erwartende Rente anzuweisen.
  • Aus der letzten Rentenauskunft dürften die Zahlen ja ermittelbar sein und wenn das Problem an der Grundrente liegt, ist die letzte Rentenauskunft auch ohne Grundrentenzuschlag errechnet.

Ob das funktioniert und die Sachbearbeitung darauf eingeht? Wenn es ums eigene Gehalt ginge wäre jeder Sachbearbeiter doch auch kreativ, oder? 02.10.2021, 09:13 von Hallo der Sachbearbeiter wird Ihnen derartiges nicht vorschlagen auch nicht den Gang zum Sozialamtist nicht sein Problem.Ich denke beim Sozialamtbekommt man nix wenn Geld da ist.Bei mir ist es so ich soll am Dienstag wieder anrufen dann nächste r Versuch neuer Sachbearbeiter ich denke wegen der vielen Beschwerdeanrufe.Ich denke nach 47Berufsjahren eine Schande das man seinem Geld hinterhertelefonieren muss.Esist wie bei allen Versicherungen Geld abbuchen funktioniert immer Geld auszahlen ist problematisch.03.10.2021, 00:23 Experten-Antwort Liebe User, ich habe einige Beiträge gelöscht, die entweder gegen die Netikette verstießen oder unsachlich waren.

  1. Ich bitte um Verständnis.
  2. Ihr Admin 06.10.2021, 17:16 von Bei mir liefen alle Telefonate und Schreiben ins Leere, bis ich eine Bearbeitungsfrist gesetzt und eine Untätigkeitsklage in Aussicht gestellt habe.
  3. Innerhalb von 2(!) Tagen bekam ich einen Anruf, dass meine Rente berechnet ist.
  4. Eine Untätigkeitsklage ist für den Kläger kostenlos und kann erhoben werden, wenn der Rentenversicherungsträger mehr als ein halbes Jahr untätig ist.07.10.2021, 09:41 von Zitiert von: Ratlose Rentnerin ohne Rentenbescheid Weil am 31.07.2021 mein letzter Arbeitstag sein sollte, habe ich am 10.03.2021 online meinen Rentenantrag gestellt.

Am selben Tag erhielt ich eine Eingangsbestätigung. Seitdem stellt sich die DRV Bund tot. Inzwischen ist mein erster Rentenmonat vorbei, ohne dass ich irgendeine Nachricht erhalten hätte. Sicher ist die Arbeitsbelastung durch die Grundrentenberechnung groß, möglicherweise sind von den Miterbeitern, die in Stralsund den 12.

Eines Monats bearbeiten die Hälfte erkrankt. (Eine Kollegin mit den gleichen Rentendaten, aber einem anderen Geburtstag, hat ihren Bescheid und ihre Rente im August erhalten.) Keine Ahnung! Aber man fühlt sich schon ziemlich hilflos, wenn man keine Mitteilung erhält, auf eine Mail und einen Brief keine Antwort kommt und die Mitarbeiterin an der Hotline, die man nach ewigem Warten erreicht, auch nicht sagen kann, woran es hängt.

Ich erhielt lediglich die Aussage, dass der Arbeitgeber und die Krankenkasse ordnungsgemäß gemeldet haben. Mein Versicherungsverlauf ist auch nicht schwierig, da durchgehend und längst geklärt. In anderen Foren wird eine Dienstaufsichtsbeschwerde empfohlen.

Aber ob das die Angelegenheit beschleunigt? Was kann ich sonst tun? Und warum ist die Kommunikation mit dieser Behörde so schwierig? Nachfragen oder Warten.07.10.2021, 13:44 von Zitiert von: Sabine23669 Bei mir liefen alle Telefonate und Schreiben ins Leere, bis ich eine Bearbeitungsfrist gesetzt und eine Untätigkeitsklage in Aussicht gestellt habe.

Innerhalb von 2(!) Tagen bekam ich einen Anruf, dass meine Rente berechnet ist. Eine Untätigkeitsklage ist für den Kläger kostenlos und kann erhoben werden, wenn der Rentenversicherungsträger mehr als ein halbes Jahr untätig ist. Du bist die Heldin des Forums! 🙂

Warum wird die Nachzahlung der Grundrente vorläufig nicht ausgezahlt?

20.10.2019, 20:10 von Hallo liebe Experten, habe nun meinen meinen Rentenbescheid bekommen. Dort steht geschrieben, dass die Rente am 1.10.2019 beginnt und ab dem 01.11.2019 am Monatsende ausgezahlt wird. Weiterhin steht geschrieben, dass die Nachzahlung vom 1.10.2019 – 31.10.2019 vorläufig nicht ausgezahlt wird.

Frage: Was soll das mit der Nachzahlung ? Und was bedeutet vorläufig ? 21.10.2019, 10:20 Experten-Antwort Hallo Yupp, beziehen Sie aktuell vielleicht noch Leistungen von anderen Trägern, wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld? Im Regelfall wird die Nachzahlung dann einbehalten, wenn noch geprüft werden muss, ob andere Leistungsträger Erstattungsansprüche haben könnten.

Hätten Sie z.B. über den 01.10. hinaus Krankengeld bezogen, würde dieser Anspruch rückwirkend entfallen. Die Krankenkasse würde sich aber das überzahlte Geld nicht von Ihnen zurückholen, sondern bekommt den entsprechenden Betrag aus der Nachzahlung von uns ausgezahlt, maximal natürlich in Höhe der Rente, die für den Zeitraum des Krankengeldbezugs zusteht.

  • Verbleibt dann noch ein Rentenbetrag, wird dieser nach Abrechnung des Erstattungsanspruchs an Sie ausgezahlt.21.10.2019, 11:28 von Ich möchte mich hier mal einklinken.
  • Bei mir war es auch so.
  • Seit September beziehe ich Rente und ich bekam auch Mitte September Bescheid, dass die Rente erstmals Ende Ende Oktober ausbezahlt wird.

Die Rente von Sepember gibt es als Nachzahlung aus denselben Gründen, die Yupp angegeben hat. Ich habe das auch schon öfter hier im Forum gelesen und frage mich, was das soll? Ich war weder arbeitslos, habe kein Krankengeld und keine Sozialleistungen erhalten und auch sonst habe ich nirgendwo auch nur einen Cent Schulden.

Und ja, ich habe kein Problem damit, auf die erste Rentenzahlung zu warten und muss deswegen auch nicht am Hungertuch nagen. Aber in Zeiten, wo fast alles über mich per Knopfdruck abzufragen ist, wüsste ich schon gerne, was das soll. Kann mich bitte ein Experte aufklären. Danke., 21.10.2019, 11:29 von Nachtrag+Korrektur: Sorry, die Gründe wurdne nicht von Yupp aufgeführt, sondern vom Experten.21.10.2019, 12:55 von Hallo, eine weitere Nachfrage meinerseits: Was bedeutet vorläufig nicht ausgezahlt ? Kann ich davon ausgehen, dass in diesem Monat keine Nachzahlung kommt bzw.

möglicherweise erst in einigen Monaten ? Also ich finde diese Vorgehensweise schon ein starkes Stück.21.10.2019, 13:02 von Zitiert von: Yupp Hallo, eine weitere Nachfrage meinerseits: Was bedeutet vorläufig nicht ausgezahlt ? Kann ich davon ausgehen, dass in diesem Monat keine Nachzahlung kommt bzw.

möglicherweise erst in einigen Monaten ? Also ich finde diese Vorgehensweise schon ein starkes Stück. Vorläufig heißt, bis der Rententräger Gewissheit hat ob und welche anderen Sozialleistungen vor Rentenbeginn bezogen wurden und noch erstattet werden müssen. Wann mit der Nachzahlung zu rechnen ist, müssen Sie mit Ihrem zuständigen Rententräger klären.

Telefonnummer befindet sich auf Ihrem Rentenbescheid.21.10.2019, 14:18 Experten-Antwort Ich bitte um Verständnis, dass wir hier im Forum nicht im Einzelfall klären können, aus welchem Grund die zuständigen Sachbearbeiter die Nachzahlung einbehalten haben.

  1. Sie können gern individuell dort nachfragen, was Anlass für diese Entscheidung war.
  2. Die Auszahlung wird jedenfalls umgehend erfolgen, wenn geklärt werden konnte, ob und ggf.
  3. In welcher Höhe anderweitige Erstattungsforderungen bestehen.23.10.2019, 12:30 von Guten Tag, Ich sehe mit Erleichterung, dass Andere die selbe Problematik stellen, die ich schon vor ein Paar Wochen hier vorgetragen hatte und nicht so recht verstanden worden bin.

(vielleicht meiner Schuld). Ja ich habe Berlin angerufen und ja ich bin absolut niemandem etwas schuldig. Aber ich warte und warte die 2 mal angekündigte versprochene Nachzahlung. Vorgestern war man unsicher am Telefon, man sagte mir, dass meine Nachzahlung am anderen Tag angewiesen sein wird, aber dauert 9 Tagen bis das gut geschrieben wird.

Donnerwetter, da muss man staunen. Und noch dazu fragte man mich auf welchem meiner Konto sollte das geschehen. Der Deutsche oder Italienische. Da kommt Panik auf !!! Habe noch nie was mit Italien zu tun gehabt. Bitte wie kommt solche Antworten zustande? Und was stimmt denn überhaupt? Ich bedanke mich im voraus.23.10.2019, 12:43 von War jemand hier im Forum bei dem Gespräch dabei? Nein! Daher kann auch niemand, außer Ihrer zuständigen Sachbearbeitung, Ihre Frage beantworten.

Das hat man Ihnen hier auch schon erklärt. Was soll also die erneute Fragerei, außer dass Sie dabei Ihren Unmut kundtun wollen? Dementsprechend also völlig überflüssig, weil das Forum nichts für Sie tun kann! 23.10.2019, 15:13 von Auf jeden Fall ich entschuldige mich.

Ich bin weder unhöflich, noch respektlos, noch aggressiv gewesen. Ich war es nie, weder hier noch telefonisch, wo ich immer freundlichen Gespräche gehabt habe. Ich will und wollte niemandem etwas und schon gar nicht beleidigen. nur manche Dinge verstehen. Ich wusste nicht, dass man nackte Tatsachen nicht erwähnen dürfte.

Komisch, dass mir hier andauernd etwas unterstellt wird. Ich verspreche niemehr etwas zu fragen. Joëlle.23.10.2019, 15:30 von Zitiert von: Joëlle Auf jeden Fall ich entschuldige mich. Ich bin weder unhöflich, noch respektlos, noch aggressiv gewesen. Ich war es nie, weder hier noch telefonisch, wo ich immer freundlichen Gespräche gehabt habe.

See also:  Wann Eaa Nehmen?

Ich will und wollte niemandem etwas und schon gar nicht beleidigen. nur manche Dinge verstehen. Ich wusste nicht, dass man nackte Tatsachen nicht erwähnen dürfte. Komisch, dass mir hier andauernd etwas unterstellt wird. Ich verspreche niemehr etwas zu fragen. Joëlle. Es wird Ihnen nichts unterstellt. Hier hat doch keiner Einblick in Ihren individuellen Vorgang.

Sie müssen daher doch langsam verstehen, dass Ihnen hier im Forum niemand die Gründe der Verzögerung nennen kann und genau das hat man Ihnen, auch von Expertenseite, so schon mitgeteilt.

Was wird alles auf die Grundrente angerechnet?

Welche Einkommen werden auf die Grundrente angerechnet : Inländisches Einkommen. Grundsätzlich wird nach dem § 97 a SGB VI inländisches Einkommen berücksichtigt, wenn der Begünstigte seinen Wohnsitz in Deutschland hat.

Wie hoch ist die volle Grundrente?

Wie hoch ist die Grundrente in Deutschland? – Die Höhe der Grundrente wird individuell bestimmt. Laut Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) beträgt die durchschnittliche Höhe des Grundrentenzuschlags 86 Euro (brutto). Maximal können Rentner 441 Euro an Grundrente zusätzlich zu ihrer Rente erhalten.

Wie viel Punkte braucht man für die Grundrente?

Wer bekommt die Grundrente? – Die Grundrente gilt für alle:

Neurentner ab dem 01.01.2021, für alle bestehenden Rentenempfänger aus der Zeit vom 01.01.1992 bis zum 31.12.2020 und für alle bestehenden Rentenempfänger vor dem 01.01.1992.

Grundsätzlich gilt: Wer 35 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen kann und weniger als 0,8004 Entgeltpunkte und mehr als 0,3 Entgeltpunkte im Jahresdurchschnitt nachweisen kann, hat Anspruch auf den Zuschlag an weiteren Entgeltpunkten. Der Zuschlag kann nie mehr als die Grenze von 0,8004 Entgeltpunkten erreichen.

  • Wer also im Schnitt 0,7 Entgeltpunkte pro Jahr hat, wird einen Zuschlag auf den maximalen Grenzsatz von 0,8004 Entgeltpunkten bekommen.
  • Wer „nur” 0,3 Entgeltpunkte nachweist, kann fast mit einer Verdopplung seiner Entgeltpunkte auf 0,6 Entgeltpunkte rechnen, aber nur fast.
  • Denn der neue Kompromiss beinhaltet auch einen allgemeinen Abschlag auf die Grundrente von 12,5 Prozent.

Wie die Entgeltpunkte zur Grundrente berechnet werden – YouTube rentenbescheid24.de 93K subscribers Wie die Entgeltpunkte zur Grundrente berechnet werden rentenbescheid24.de Watch later Share Copy link Info Shopping Tap to unmute If playback doesn’t begin shortly, try restarting your device.

Wann wird die Grundrente für bestandsrentner gezahlt?

Seit Anfang Juli fließt die Grundrente.31.07.2021, 06:13 Uhr – Seit Anfang Juli fließt eine neue Sozialleistung, die nicht einmal beantragt werden muss: die Grundrente. Rentnerinnen und Rentner mit geringen Altersbezügen bekommen dadurch durchschnittlich rund 75,- € mehr Geld – allerdings bloß unter ganz bestimmten Bedingungen.

Wer verschickt die rentenbescheide?

Wer erhält die Renteninformation und in welchem Abstand wird sie versandt? – Die Deutsche Rentenversicherung verschickt die Renteninformationen automatisch an alle Versicherten, die mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Jahre Beitragszeiten erworben haben.

Warum wird die Nachzahlung der Grundrente vorläufig nicht ausgezahlt?

20.10.2019, 20:10 von Hallo liebe Experten, habe nun meinen meinen Rentenbescheid bekommen. Dort steht geschrieben, dass die Rente am 1.10.2019 beginnt und ab dem 01.11.2019 am Monatsende ausgezahlt wird. Weiterhin steht geschrieben, dass die Nachzahlung vom 1.10.2019 – 31.10.2019 vorläufig nicht ausgezahlt wird.

Frage: Was soll das mit der Nachzahlung ? Und was bedeutet vorläufig ? 21.10.2019, 10:20 Experten-Antwort Hallo Yupp, beziehen Sie aktuell vielleicht noch Leistungen von anderen Trägern, wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld? Im Regelfall wird die Nachzahlung dann einbehalten, wenn noch geprüft werden muss, ob andere Leistungsträger Erstattungsansprüche haben könnten.

Hätten Sie z.B. über den 01.10. hinaus Krankengeld bezogen, würde dieser Anspruch rückwirkend entfallen. Die Krankenkasse würde sich aber das überzahlte Geld nicht von Ihnen zurückholen, sondern bekommt den entsprechenden Betrag aus der Nachzahlung von uns ausgezahlt, maximal natürlich in Höhe der Rente, die für den Zeitraum des Krankengeldbezugs zusteht.

  • Verbleibt dann noch ein Rentenbetrag, wird dieser nach Abrechnung des Erstattungsanspruchs an Sie ausgezahlt.21.10.2019, 11:28 von Ich möchte mich hier mal einklinken.
  • Bei mir war es auch so.
  • Seit September beziehe ich Rente und ich bekam auch Mitte September Bescheid, dass die Rente erstmals Ende Ende Oktober ausbezahlt wird.

Die Rente von Sepember gibt es als Nachzahlung aus denselben Gründen, die Yupp angegeben hat. Ich habe das auch schon öfter hier im Forum gelesen und frage mich, was das soll? Ich war weder arbeitslos, habe kein Krankengeld und keine Sozialleistungen erhalten und auch sonst habe ich nirgendwo auch nur einen Cent Schulden.

Und ja, ich habe kein Problem damit, auf die erste Rentenzahlung zu warten und muss deswegen auch nicht am Hungertuch nagen. Aber in Zeiten, wo fast alles über mich per Knopfdruck abzufragen ist, wüsste ich schon gerne, was das soll. Kann mich bitte ein Experte aufklären. Danke., 21.10.2019, 11:29 von Nachtrag+Korrektur: Sorry, die Gründe wurdne nicht von Yupp aufgeführt, sondern vom Experten.21.10.2019, 12:55 von Hallo, eine weitere Nachfrage meinerseits: Was bedeutet vorläufig nicht ausgezahlt ? Kann ich davon ausgehen, dass in diesem Monat keine Nachzahlung kommt bzw.

möglicherweise erst in einigen Monaten ? Also ich finde diese Vorgehensweise schon ein starkes Stück.21.10.2019, 13:02 von Zitiert von: Yupp Hallo, eine weitere Nachfrage meinerseits: Was bedeutet vorläufig nicht ausgezahlt ? Kann ich davon ausgehen, dass in diesem Monat keine Nachzahlung kommt bzw.

Möglicherweise erst in einigen Monaten ? Also ich finde diese Vorgehensweise schon ein starkes Stück. Vorläufig heißt, bis der Rententräger Gewissheit hat ob und welche anderen Sozialleistungen vor Rentenbeginn bezogen wurden und noch erstattet werden müssen. Wann mit der Nachzahlung zu rechnen ist, müssen Sie mit Ihrem zuständigen Rententräger klären.

Telefonnummer befindet sich auf Ihrem Rentenbescheid.21.10.2019, 14:18 Experten-Antwort Ich bitte um Verständnis, dass wir hier im Forum nicht im Einzelfall klären können, aus welchem Grund die zuständigen Sachbearbeiter die Nachzahlung einbehalten haben.

  • Sie können gern individuell dort nachfragen, was Anlass für diese Entscheidung war.
  • Die Auszahlung wird jedenfalls umgehend erfolgen, wenn geklärt werden konnte, ob und ggf.
  • In welcher Höhe anderweitige Erstattungsforderungen bestehen.23.10.2019, 12:30 von Guten Tag, Ich sehe mit Erleichterung, dass Andere die selbe Problematik stellen, die ich schon vor ein Paar Wochen hier vorgetragen hatte und nicht so recht verstanden worden bin.

(vielleicht meiner Schuld). Ja ich habe Berlin angerufen und ja ich bin absolut niemandem etwas schuldig. Aber ich warte und warte die 2 mal angekündigte versprochene Nachzahlung. Vorgestern war man unsicher am Telefon, man sagte mir, dass meine Nachzahlung am anderen Tag angewiesen sein wird, aber dauert 9 Tagen bis das gut geschrieben wird.

  1. Donnerwetter, da muss man staunen.
  2. Und noch dazu fragte man mich auf welchem meiner Konto sollte das geschehen.
  3. Der Deutsche oder Italienische.
  4. Da kommt Panik auf !!! Habe noch nie was mit Italien zu tun gehabt.
  5. Bitte wie kommt solche Antworten zustande? Und was stimmt denn überhaupt? Ich bedanke mich im voraus.23.10.2019, 12:43 von War jemand hier im Forum bei dem Gespräch dabei? Nein! Daher kann auch niemand, außer Ihrer zuständigen Sachbearbeitung, Ihre Frage beantworten.

Das hat man Ihnen hier auch schon erklärt. Was soll also die erneute Fragerei, außer dass Sie dabei Ihren Unmut kundtun wollen? Dementsprechend also völlig überflüssig, weil das Forum nichts für Sie tun kann! 23.10.2019, 15:13 von Auf jeden Fall ich entschuldige mich.

  • Ich bin weder unhöflich, noch respektlos, noch aggressiv gewesen.
  • Ich war es nie, weder hier noch telefonisch, wo ich immer freundlichen Gespräche gehabt habe.
  • Ich will und wollte niemandem etwas und schon gar nicht beleidigen.
  • Nur manche Dinge verstehen.
  • Ich wusste nicht, dass man nackte Tatsachen nicht erwähnen dürfte.

Komisch, dass mir hier andauernd etwas unterstellt wird. Ich verspreche niemehr etwas zu fragen. Joëlle.23.10.2019, 15:30 von Zitiert von: Joëlle Auf jeden Fall ich entschuldige mich. Ich bin weder unhöflich, noch respektlos, noch aggressiv gewesen. Ich war es nie, weder hier noch telefonisch, wo ich immer freundlichen Gespräche gehabt habe.

Ich will und wollte niemandem etwas und schon gar nicht beleidigen. nur manche Dinge verstehen. Ich wusste nicht, dass man nackte Tatsachen nicht erwähnen dürfte. Komisch, dass mir hier andauernd etwas unterstellt wird. Ich verspreche niemehr etwas zu fragen. Joëlle. Es wird Ihnen nichts unterstellt. Hier hat doch keiner Einblick in Ihren individuellen Vorgang.

Sie müssen daher doch langsam verstehen, dass Ihnen hier im Forum niemand die Gründe der Verzögerung nennen kann und genau das hat man Ihnen, auch von Expertenseite, so schon mitgeteilt.

Wie viel Rente darf man haben um die Grundrente zu bekommen?

Hinzuverdienstgrenzen: Wird ein 520-Euro-Job auf die Grundrente angerechnet? – Manchmal kommt es vor, dass Rentner sich zu ihrer noch etwas dazu verdienen möchten oder müssen. Entfällt deshalb gleich der Grundrentenanspruch? Die Antwort ist recht einfach: Es kommt auf die Art der Beschäftigung an.

Ein 520-Euro-Job, lange bekannt als 450-Euro-Job, wird zum Beispiel nicht auf die Grundrente angerechnet. Grundrente und uneingeschränkt kassieren geht aber auch nicht in jedem Fall. Der Staat schiebt dem eine konkrete Grenze vor.2023 liegt der Betrag, den man im Monat maximal erhalten darf, bei 1317 Euro (2022: 1250 Euro) für eine alleinstehende Person.

Bei Ehepaaren sind es 2055 Euro (2021/2022: 1950 Euro). Verdient man mehr Geld, werden 2023 bis 1686 Euro (oder 2424 Euro bei Ehepaaren), 60 Prozent der Differenz zwischen dem Freibetrag und dem Verdienst auf die Grundrente angerechnet, darüber 100 Prozent.2021 und 2022 wurden schon ab 1600 Euro (2300 Euro bei Ehepaaren) 100 Prozent angerechnet.

  • Liegt der Verdienst darüber, wird die gesamte Differenz zwischen Verdienst und Freibetrag angerechnet.
  • Maßgeblich ist aber in der Regel der Verdienst des vorletzten Jahres, bezogen auf den Zeitpunkt der Überprüfung.
  • Diese Einkommensprüfung findet jährlich statt, sodass sich jeweils ab Januar Änderungen beim Grundrentenzuschlag ergeben können.

Das genaue Prozedere ist wie folgt: Das Finanzamt meldet im Herbst das Einkommen des vorletzten Jahres. Ist dieses nicht bekannt – was eher die Regel ist –, wird stattdessen das vorvorletzte Jahr herangezogen. Für den seit Anfang 2023 gewährten Grundrentenzuschlag wurden die Daten also im Herbst 2022 gemeldet.

  • Meist wurden dabei Einkommensdaten für das Jahr 2020 ausgewertet und dieses Einkommen gegebenenfalls angerechnet.
  • Angesetzt wird das zu versteuernde Einkommen zuzüglich des steuerfrei gestellten Anteils von Renten und Versorgungsbezügen.
  • Dieser Wert wird automatisch beim Finanzamt abgefragt.
  • Liegen dafür keine Daten vor, wird das drittletzte Jahr abgefragt.

Fehlen auch hierzu Daten, zeiht die Rentenversicherung zur Einkommensanrechnung die Daten ihrer zwei Jahre zurückliegenden Rentenzahlung heran. Generell müssen Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags, die nicht in der Steuererklärung berücksichtigt worden sind, gemeldet werden und werden dann zusätzlich erfasst.

Wie die Anrechnung funktioniert zeigt ein Beispiel: Eine Person hat einen Anspruch auf Grundrente. Geprüft wird der Grundrentenzuschlag für das Jahr 2023. Die Grundrente der Person würde 120 Euro pro Monat betragen. Sie hat jedoch im vorletzten Jahr 2020 (bezogen auf die Datenmeldung im Herbst 2022) monatlich 50 Euro mehr erhalten als der Freibetrag von 1317 Euro.

Von den 50 Euro werden daher 60 Prozent angerechnet. Das sind 30 Euro. Von der Grundrente in Höhe von 120 Euro werden ihr also 30 Euro abgezogen. Ausgezahlt werden 2023 noch 90 Euro Grundrente im Monat. Hätte unsere Person 2020 monatlich sogar 1700 verdient, wäre das anders.

Sie hat dann nämlich ein Einkommen, das voll anrechnungspflichtig ist. Denn: Sie landet über 1.686 Euro. In unserem Beispiel heißt das: Die Grundrente der Person wird erst um 60 Prozent des Betrags zwischen 1317 und 1686 Euro gekürzt, das sind 221 Euro. Der Betrag oberhalb von 1686 Euro (hier: 14 Euro) wird voll angerechnet.

In Summe würden also 235 Euro abgezogen. Weil der Grundrentenzuschlag geringer ist, würde er komplett wegfallen.