Wieviele Tage darf man nach dem Arbeitszeitgesetz hintereinander arbeiten? Das geht von sechs Werktagen (Montag bis Samstag) aus. Grundsätzlich ist die Höchstarbeitszeit zu beachten. Sie dürfen pro Woche maximal 48 Stunden beschäftigt werden, wobei die Wochenarbeitszeit auf 60 Stunden erweitert werden kann, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen ein Ausgleich auf 8 Stunden werktäglich bzw.
- Entsprechend 48 h/Woche stattfindet (§ 3 Arbeitszeitgesetz).
- In den meisten Branchen ist der Sonntag ein Ruhetag.
- In bestimmten Bereichen ist Sonn- und Feiertagsarbeit jedoch notwendig und zulässig.
- Nach § 11 Abs.3 ArbZG ist für Sonn-und Feiertagsarbeit ein Ersatzruhetag notwendig, der für die Sonntagsarbeit innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist.
Ferner gilt nach § 11 Arbeitszeitgesetz, dass im Jahr mindestens 15 Sonntage arbeitsfrei sein müssen. Für Arbeit an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beträgt der Ausgleichszeitraum acht Wochen. In Bezug auf Ihre Fragestellung bedeutet dies: Wenn jemand am Montag anfängt zu arbeiten und dann einschließlich der nächsten 2 Sonntage durcharbeitet, tritt die Verpflichtung zur Gewährung des Ersatzruhetages erst nach dem 1.
- Sonntag auf.
- Damit könnte also 7 + 12 Tage hintereinander gearbeitet werden.
- Somit sind nach dem Arbeitszeitgesetz 19 Arbeitstage in Folge möglich.
- Allerdings sollen bei der Arbeitszeitgestaltung die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse (§ 6 ArbZG) berücksichtigt werden.
- Eine dieser Erkenntnisse ist, dass es keine Arbeitsperioden von 7 oder mehr Arbeitstagen in Folge geben soll.
Da es jedoch kein optimales Schichtsystem gibt, ist jedes Schichtsystem in der betrieblichen Praxis einer zusammenfassenden, globalen Betrachtung im Rahmen der vom Arbeitgeber zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung ) zu unterziehen. Weitere Abweichungen sind durch Tarifvertrag oder durch eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung auf Grund eines Tarifvertrages möglich (vgl.
Ist es erlaubt 12 Tage am Stück zu arbeiten?
Der Fall: Casino-Mitarbeiter verlangt Überstundengeld – Diesem Fall zugrunde lag die Klage eines Casino-Mitarbeiters aus Portugal, welcher des Öfteren an sieben aufeinanderfolgenden Tagen gearbeitet hatte und für den jeweils siebten Tag Überstundengeld forderte.
Die Richter des EuGH entschieden aber, dass er darauf keinen Anspruch habe. Nach ihrer Auffassung verlange das Unionsrecht nicht, dass die wöchentliche Mindestruhezeit spätestens an dem Tag gewährt wird, der auf einen Zeitraum von sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen liegt. Vielmehr kommt es nur darauf an, dass dies innerhalb jedes Siebentagezeitraumes geschieht.
Dies bedeutet, dass Arbeitgeber innerhalb der EU die Möglichkeit haben, Arbeitnehmer 12 Tage am Stück arbeiten zu lassen, wenn Sie die Ruhetage jeweils an den Anfang und an das Ende des Arbeitszeitraumes stellen. Die Richter wiesen aber darauf hin, dass die dem Urteil zugrundeliegende Arbeitszeitrichtlinie arbeitnehmerfreundlichen nationalen Arbeitszeitregelungen nicht entgegenstehe.
Wie viele Tage ohne Frei darf man arbeiten?
Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 09.11.2017 Das deutsche Arbeitszeitgesetz in seiner aktuellen Fassung wird von der Wirtschaft als zu unflexibel und nicht mehr zeitgemäß kritisiert. Die arbeitgeberseitigen Forderungen erklären sich daraus, dass vor allem die starren Zeitgrenzen gerade im grenzüberschreitenden (industriellen) Gewerbe hinderlich sind und teilweise auch Arbeitnehmer in kreativen oder verantwortlichen Positionen eine Aufweichung der Regelungen wünschen.
Diese Rufe werden von der Politik gehört, das zuständige Ministerium unter Frau Nahles hatte bereits Reformpläne vorgelegt. Insbesondere sollen versuchsweise die festen Zeitgrenzen in einem experimentellen Zeitraum einem Praxistest unterzogen werden. Im Fokus der Diskussion stehen insbesondere die festgelegten Ruhezeiträume.
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben, § 5 Abs.1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Eine Verkürzung ist lediglich für bestimmte Berufsgruppen möglich und muss mit einem später gewährten verlängerten Ruhezeitraum ausgeglichen werden.
- Der Gesetzgeber nimmt die Ruhezeit also ernst.
- Was bedeutet sie genau? Schon vor 15 Jahren hat der Europäische Gerichtshof bestimmt, dass es sich um eine Zeit handeln muss, in der der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber keinerlei Verpflichtungen unterliegt, die ihn daran hindern, seinen eigenen Interessen nachzugehen.
Eine Besonderheit ist Rufbereitschaft : Diese erfüllt die Ruhezeit, solange kein Arbeitseinsatz erfolgt. Eine andere Ruhefrist ist der Grundsatz des arbeitsfreien Sonntags. Das deutsche Recht kennt das klassische Wochenende, bestehend aus 2 freien Tagen, nicht.
Nach § 9 Abs.1 ArbZG dürfen Arbeitnehmer lediglich an Sonn- und Feiertagen zwischen 0 Uhr und 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Zu einer 6-Tage-Woche ist ein Arbeitnehmer also verpflichtet, wenn der Arbeitgeber es so verlangt und der Arbeitsvertrag nichts anderes regelt. Allerdings lässt das Sonntagsarbeitsverbot in § 10 ArbZG für 16 (!) Fallgruppen Ausnahmen zu, welche wiederum teilweise weit gefasst sind und entsprechend viele Arbeitnehmer erfassen (z.B.
im medizinischen Notfall- und Pflegesektor, in Hotels und Gaststätten, im Bewachungsgewerbe, „bei Schaustellungen, Darbietungen und anderen ähnlichen Veranstaltungen”, „beim Sport und in Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen”, „zur Verhütung des Verderbens von Naturerzeugnissen”).
- Solche Arbeitnehmer könnten demnach von ihrem Arbeitgeber an jedem Wochentag und damit an unendlichen vielen aufeinanderfolgenden Tagen zur Arbeitsleistung herangezogen werden.
- Dies verhindert § 11 Abs.3 ArbZG: „Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist.” (§ 11 Abs.3 ArbZG) Hierbei ist egal, wie lange oder wie schwer der Arbeitseinsatz an dem Sonntag war; es muss ein Ersatzruhetag in einem Umfang von 0 Uhr bis 24 Uhr gewährt werden.
Als Ersatzruhetag kommt jeder Werktag der Woche in Betracht, auch ein nach Schichtplan arbeitsfreier Werktag oder ein ohnehin arbeitsfreier Samstag. Gibt es keinen bereits geplanten freien Tag innerhalb des 2-Wochen-Zeitraums, muss der Arbeitgeber einen arbeitsfreien Tag bestimmen.
- Wird der Ersatzruhetag nach der geleisteten Sonntagsarbeit gewährt, muss also mindestens ein Tag bis einschließlich Samstag der übernächsten Woche frei sein.
- Beispiel: Der Arbeitnehmer ist Krankenpfleger in einem Krankenhaus und arbeitet in der ersten Woche von montags bis einschließlich sonntags, in der darauffolgenden Woche von montags bis einschließlich freitags, der zweite Samstag ist der Ersatzruhetag.
Hier sind also maximal 12 aufeinanderfolgende Arbeitstage möglich. Das Gesetz schreibt aber nicht vor, dass dieser Ersatzruhetag nach dem Sonntag liegen muss. Nach derzeitigem Stand kann er auch vor dem Sonntag liegen, sodass zumindest kurzzeitig insgesamt 13 Arbeitstage aufeinander folgenden können: Beispiel: Der Arbeitnehmer ist Krankenpfleger in einem Krankenhaus.
Der Montag der ersten Woche ist als Ersatzruhetag für den kommenden Sonntag arbeitsfrei, gearbeitet wird sodann von Dienstag bis Sonntag und sodann von Montag der zweiten Woche bis einschließlich Sonntag der zweiten Woche. Für diesen zweiten gearbeiteten Sonntag muss sodann im Anschluss innerhalb von 2 Wochen ein Ausgleichstag erfolgen.
Soweit das deutsche Recht. Allerdings gibt es im europäischen Recht – welches dem deutschen Recht vorgeht und dieses im Ernstfall „schlägt” – eine Regelung, die einer Arbeitsleistung über 6 aufeinanderfolgende Tage hinaus zumindest auf den ersten Blick entgegensteht: „Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit jedem Arbeitnehmer pro Siebentageszeitraum eine kontinuierliche Mindestruhezeit von 24 Stunden () gewährt wird.” (Artikel 5 der Richtlinie 2003/88/EG (Arbeitszeitrichtlinie)) Die deutschen Arbeitnehmer, die nicht zu Sonntagsarbeit herangezogen werden können, haben automatisch einen freien Tag pro Siebentageszeitraum, nämlich den Sonntag.
Aber was ist mit den übrigen Arbeitnehmern, müssen auch diese nach dem europäischen Recht nach 6 Arbeitstagen mindestens einen freien Tag haben? In diesem Fall wäre die aktuelle Regelung des Arbeitszeitgesetzes unwirksam. Der Europäische Gerichtshof hat zu dieser Frage aktuell Stellung genommen. Geklagt hatte der portugiesische Arbeitnehmer Marques da Rosa, welcher in einem Casino beschäftigt war.
Während seiner Arbeitstätigkeit hatte Herr da Rosa mehrfach 7 aufeinanderfolgende Tage gearbeitet, bevor ihm ein Ruhetag gewährt wurde. Er klagte auf Entschädigung in Höhe der an dem jeweils siebten Tag gearbeiteten Stunden als Überstundenvergütung. Er berief sich auf die europäische Regelung und argumentierte, dass hiernach spätestens nach sechs aufeinanderfolgenden Tagen ein freier Tag gewährt werden, der siebte Tag also arbeitsfrei bleiben müsse.
- Da er gleichwohl gearbeitet habe, stünde ihm hierfür eine gesonderte Vergütung zu.
- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied anders.
- Er legte Artikel 5 der Arbeitszeitrichtlinie wie folgt aus: Es sei zwar so, dass Arbeitnehmern innerhalb der Europäischen Union mindestens ein freier Tag pro Woche zusteht.
Darunter sei aber nicht zwingend ein „jeweils-7-Tage-Zeitraum” zu verstehen. Auf welchen Tag der Woche der Ruhetag gelegt wird, sei vielmehr variabel. Der Arbeitgeber könne hierfür also auch den ersten arbeitsfreien Tag auf den Montag legen, den Arbeitnehmer anschließend 12 Tage lang beschäftigen und den zweiten arbeitsfreien Tag auf den darauffolgenden Sonntag legen.
Einen Anspruch auf einen freien Tag innerhalb eines 7-Tage-Zeitraums gibt es demnach nicht (Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 09.11.2017, Az. C 306-16). Der EuGH wies weiter darauf hin, dass diese Regelung auch im Arbeitnehmerinteresse liegen könne, da es auf diese Weise zu mehreren aufeinanderfolgenden Ruhetagen kommen könne (im Beispielsfall Montag und Sonntag).
Außerdem sei des den Mitgliedsstaaten unbenommen, über dieses Schutzniveau mit ihren nationalen Gesetzen hinauszugehen. Der EuGH legt stets großen Wert auf Arbeitnehmerschutz, das hat er in der Vergangenheit vielfach deutlich gezeigt. Es ist daher ein Stück weit überraschend, dass die Arbeitszeitrichtlinie nun arbeitgeberfreundlich flexibel ausgelegt wird.
Daher vermutlich auch die weiteren Ausführungen des Gerichtshofs zu den Auswirkungen, die sich fast wie eine Rechtfertigung lesen. Insgesamt kommt das Urteil der (künftigen) Bundesregierung entgegen, da es ein Signal für die offenbar angestrebte Flexibilität im Arbeitszeitrecht gibt und im Übrigen in weiten Teilen die aktuelle deutsche Regelung bestätigt.
Die Antwort auf die obige Frage lautet also: Entweder muss ein Arbeitnehmer in Deutschland bis zu 6 Tagen oder bis zu 12 Tagen am Stück arbeiten, je nachdem, ob die Tätigkeit den Sonntagseinsatz gestattet. In jedem Fall muss insgesamt für 6 gearbeitete Tage ein freier Tag gewährt werden.
Für Arbeitnehmer, die nicht von den Ausnahmen von der Sonntagsarbeit betroffen sind, bleibt alles beim Alten: Der Sonntag muss arbeitsfrei bleiben, daher ist automatisch mindestens jeder siebte Tag arbeitsfrei und der europäischen Regelung in jeder Hinsicht Genüge getan. Auch Arbeitnehmer, die zwar Sonntagsarbeit leisten, für die der Ersatzruhetag aber binnen der gesetzlich vorgeschriebenen zwei Wochen nachgeholt wird, arbeiten automatisch nicht mehr als an 12 aufeinanderfolgenden Tagen, so dass auch hier Übereinstimmung mit dem europäischen Recht nach der neuen Rechtsprechung hergestellt ist.
Nicht mehr rechtfertigen lässt sich nach dem Urteil des EuGH und der dortigen Auslegung des Artikels 5 der Richtlinie das Vorholen des Ersatzruhetages bei gleichzeitigem Anhängen von 13 aufeinanderfolgenden Arbeitstagen. Dieses Vorgehen war bisher nach dem Gesetzeswortlaut des Arbeitszeitgesetzes nicht ausdrücklich untersagt, ist aber mit dem Wortlaut der Richtlinie („pro Siebentageszeitraum”) nicht vereinbar.
Die Gerichte bzw. das Gewerbeaufsichtsamt müssten eine solche Handhabung daher künftig als Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz bewerten. Auch per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung lässt sich an dieser Grenze nichts ändern. Haben Sie Fragen zu dem Thema Arbeitszeitgesetz? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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Ist 7 Tage am Stück arbeiten erlaubt?
2.6 Maximale Anzahl Arbeitstage in Folge Arbeitnehmende dürfen höchstens an 6 aufeinanderfolgenden Arbeitstagen beschäftigt werden. Danach muss zwingend ein Ruhetag bezogen werden (Art.16 ArGV 1).
Wie lange darf ich an einem Stück arbeiten?
Grundsätzlich gilt, dass an Werktagen (von Montag bis Samstag) 8 Stunden gearbeitet werden darf. Die maximale Arbeitszeit beträgt pro Woche 48 Stunden, allerdings kann diese auf 60 Stunden ausgedehnt werden, wenn diese gemäß §3 ArbZG ausgeglichen werden.
Wie viele freie Tage im Monat stehen mir zu?
Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern mindestens einen arbeitsfreien Tag pro Woche, bzw. vier freie Tage in vier Wochen einräumen (gesetzlich vorgeschriebene arbeitsfreie Tage).
Wie viele Tage pro Woche muss man frei haben?
Das Thema – Der Wortlaut „pro Siebentageszeitraum” in Art.5 der Richtlinie 2003/88/ EG über die Arbeitszeitgestaltung verlangt nicht, dass der Anspruch auf einen Ruhetag spätestens am Tag nach den sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen erfüllt, sondern vielmehr, dass der Ruhetag innerhalb jedes Siebentageszeitraums gewährt werden muss.
- So ist der Einsatz des Arbeitnehmers an zwölf aufeinanderfolgenden Tagen rechtlich möglich.
- Das stellte der EuGH mit seiner Entscheidung vom 9.
- November 2017 (C-306/16) klar.
- In der Praxis bedeutet dies: EU-weit müssen Arbeitgeber ihren Angestellten mindestens in jeder Woche einen freien Tag gewähren.
- Variabel ist jedoch, auf welchen Tag dieser Ruhetag gelegt wird.
Es muss nicht immer der letzte Tag der Woche sein. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer in der Europäischen Union zur Arbeit an bis zu 12 Tagen am Stück verpflichtet werden können, wenn der Arbeitgeber die Ruhetage entsprechend an den Anfang der ersten und das Ende der zweiten Arbeitswoche legt.
Wie oft steht mir ein freies Wochenende zu?
(1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.
Kann der Arbeitgeber aus einer 5 Tage Woche eine 6 Tage Woche machen?
Fast so gut – In anderen Tarifverträgen bzw. Arbeitsvertragsrichtlinien dürfen Arbeitgeber in den einzelnen Wochen an sechs oder sogar sieben Tagen heranziehen. Doch im Durchschnitt darf es nicht mehr als eine Fünf-Tage-Woche werden! Zwei Tage der Woche frei von Arbeit – frei zum Leben! Das wünschen sich viele.
Und das regeln unsere Tarifverträge. TV AWO (in den jeweiligen Bundesländern) § 12 (1): »Die regelmäßige wöchentliche durchschnittliche Arbeitszeit kann auf 5 Tage, aus notwendigen betrieblichen oder dienstlichen Gründen auch auf bis zu 6 Tage, verteilt werden.« AVR.DD § 9 (Absatz 1 und 2) »Die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit einer vollbeschäftigten Mitarbeiterin bzw.
eines vollbeschäftigten Mitarbeiters beträgt 7,8 Stunden.« »Mit der Teilzeitbeschäftigten bzw. dem Teilzeitbeschäftigten ist eine Vereinbarung zu treffen, wie ihre bzw. seine durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Rahmen der betriebsüblichen bzw.
Was ist wenn man seine Pause nicht nehmen kann?
1. Habe ich Anspruch auf Pausen? – Ja. § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bestimmt, dass die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen ist.
- Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
- Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden Die in § 4 ArbZG geregelten Ruhepausen stellen lediglich das Mindestmaß dar und verwehren es dem Arbeitgeber nicht, kraft seines Weisungsrechts längere Pausen vorzusehen (BAG, Urteil vom 16.
Dezember 2009 – 5 AZR 157/09 –). Allerdings darf der Arbeitgeber keine völlig unsinnigen Ruhepausen oder übermäßig lange Pausen festlegen. Zudem muss das Arbeitszeitgesetz auch hinsichtlich der Ruhezeiten (Zeiten zwischen einem Arbeitseinsatz und dem nächsten) eingehalten werden.
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers greift aber dann nicht mehr wenn ein Betriebsrat in existiert, da dieser gem. § 87 Absatz 1 (2) Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bei der Lage der Pausen mitzubestimmen hat. Jugendlichen müssen im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden und 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden gewährt werden.
Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten. Die Ruhepausen müssen in angemessener zeitlicher Lage gewährt werden, frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit. Der Aufenthalt während der Ruhepausen in Arbeitsräumen darf den Jugendlichen nur gestattet werden, wenn die Arbeit in diesen Räumen während dieser Zeit eingestellt ist und auch sonst die notwendige Erholung nicht beeinträchtigt wird § 11 Abs.1 bis 3 JArbSchG).
Wie lange darf man maximal in der Woche arbeiten?
Das ist die Grundregel – Die werktägliche Höchstarbeitszeit beträgt 8 Stunden. Zu den Werktagen gehört laut Gesetz auch der Samstag. Daher liegt die wöchentliche Höchstarbeitszeit bei 6 x 8 Stunden = 48 Stunden. Die tägliche Arbeitszeit darf auf 10 Stunden ausgeweitet werden, muss aber im Zeitraum von 24 Wochen auf die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden ausgeglichen werden.
- Arbeitet eine Person beispielsweise aufgrund eines hohen Arbeitsaufkommens eine Woche lang 10 Stunden täglich, summiert sich deren werktägliche Wochenarbeitszeit auf 60 Stunden.
- Dies ist nur zulässig, wenn diese Mehrarbeit von 12 Stunden (60-48 Stunden), innerhalb eines Zeitraums von 24 Wochen ausgeglichen wird (§3 ArbZG ).
Der Betriebsrat kann im Rahmen einer Betriebsvereinbarung über die Länge der Arbeitstage mitbestimmen (§87 (1) Ziff.2 BetrVG),
Ist eine 50 Stunden Woche erlaubt?
Maximale Arbeitszeit in der Schweiz – In der Schweiz gibt es keine einheitliche Höchstgrenze für die wöchentliche Arbeitszeit, Die Arbeitszeit für Industriearbeiter, Büroangestellte, andere Angestellte und technisches Personal ist auf eine 45 Stunden Woche begrenzt.
- Für alle anderen Arbeitnehmer gilt als Höchstgrenze eine 50 Stunden Woche.
- Überstunden dürfen die maximale Wochenarbeitszeit nicht überschreiten.
- Wenn Arbeitnehmer Überstunden leisten, müssen diese prinzipiell abgegolten werden.
- Sie werden entweder ausbezahlt oder durch Zeitausgleich kompensiert.
- In dringenden Ausnahmefällen dürfen Sie mit Überstunden die vorgesehene Wochenarbeitszeit überschreiten.
Diese so genannte Überzeit müssen Sie als Arbeitgeber laut Gesetz aber immer mit 25% Zuschlag abgelten.
Ist es gesetzlich erlaubt 6 Tage die Woche zu arbeiten?
Das sind die Grundregeln – Der Samstag wird im Arbeitszeitgesetz wie ein normaler Werktag behandelt. Eine 6-Tage-Woche ist demnach zulässig. Ganz anders der Sonntag – hier gilt die Grundregel: Arbeitnehmer dürfen an Sonntagen von 0 bis 24 Uhr nicht arbeiten.
Dies gilt auch für gesetzliche Feiertage. Unternehmen mit Schichtarbeit in Tag- und Nachtschicht können Beginn und Ende der 24-stündigen Sonntagsruhe um bis zu 6 Stunden nach vorne oder hinten schieben, bei Kraftfahrern sind es maximal zwei Stunden (§9 (1) ArbZG ). Wer an Sonntagen oder Feiertagen arbeiten muss, hat Anspruch auf mindestens 15 freie Sonntage im Jahr.
Außerdem gelten dieselben Regelungen für die Länge des Arbeitstages, die maximale Wochenarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten wie an Werktagen. ( §11 (1)-(2) ArbZG ) Für den gearbeiteten Sonntag steht dem Beschäftigten ein Ersatzruhetag zu, der maximal zwei Wochen vor oder nach dem Arbeits-Sonntag liegen muss.
Ist eine 12 Stunden Schicht erlaubt?
Jedem ist es erlaubt, 12 Stunden am Tag zu arbeiten. Für die meisten Berufe sieht § 3 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) eine maximale Tagesarbeitszeit von acht Stunden vor. Diese darf unter Umständen auf zehn Stunden verlängert werden.
Wann darf man 12 Stunden arbeiten?
Gesetzgeber erhöht zulässige tägliche Arbeitszeit auf 12 Stunden In bestimmten Bereichen dürfen Arbeitnehmer ab sofort bis 31.7.2020 12 Stunden am Tag beschäftigt werden. Die Ruhezeit wurde von 11 auf 9 Stunden reduziert. Arbeitnehmerschutz ist ein wesentliches Prinzip des deutschen Arbeitsrechts.
- Zu den zwingenden Vorgaben zählen insbesondere auch die Vorgaben zur Arbeitszeit, die im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt sind.
- Hiernach darf grundsätzlich am Tag nicht mehr als 8, ausnahmsweise bis zu 10 Stunden täglich gearbeitet werden (§ 3 ArbZG).
- Nach der Arbeit muss der Arbeitnehmer eine Ruhezeit von 11 Stunden haben, innerhalb derer er nicht arbeiten darf (§ 5 Abs.1 ArbZG).
Auch Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich verboten (§ 9 ArbZG), nur in bestimmten Branchen wie z.B. im Bewachungsgewerbe, auf Messen oder in Freizeiteinrichtungen darf an diesen Tagen gearbeitet werden (§ 10 ArbZG). Diese Vorschriften des ArbZG sind verbindlich.
- Abweichungen sind nicht erlaubt.
- Nur in Ausnahmefällen dürfen Behörden eine Ausnahme bewilligen (§§ 14, 15 ArbZG).
- Abweichungen in geringen Umfang sind auch über Tarifverträge möglich (§ 12 ArbZG).
- Von diesen Vorschriften können Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht abweichen – selbst wenn beide Seiten dies wollen.
„Freiwilligkeit ist im Arbeitsrecht ein schwieriger Begriff”, so Fuhlrott. „Verlangt ein Arbeitgeber Überstunden bzw. Arbeit auch an Sonntagen oder bis zu 12 Stunden am Tag, so wird sich insbesondere ein Arbeitnehmer in der Probezeit zweimal überlegen, ob er diese Anfrage nach freiwilliger Mehrarbeit ablehnt”, weiß Fuhlrott.
Änderungen in Zeiten von Corona Die strengen arbeitszeitrechtlichen Vorschriften sind in der aktuellen Situation nicht immer einzuhalten, bei der es ohnehin womöglich Personalengpässe durch Krankheitsausfälle oder z.B. auch geändertes Kaufverhalten von Kunden gibt, die den Lebensmitteleinzelhandel oder Logistikunternehmen vor besondere Voraussetzungen stellen.
Der Gesetzgeber hat daher bereits mit dem Sozialschutz-Paket (Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV‑2) vom 27.3.2020 in das ArbZG eine Ausnahmevorschrift eingefügt (§ 14 Abs.4 ArbZG neue Fassung), die es dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlaubt, im Wege einer Rechtsverordnung weitergehende Ausnahmen vom Arbeitszeitrecht vorzusehen.
- COVID-19-Arbeitszeitverordnung zwischenzeitlich in Kraft Eine solche Rechtsverordnung hat das BMAS zwischenzeitlich erlassen (Verordnung zu Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz infolge der COVID-19-Epidemie, kurz „Covid-19-Arbeitszeitverordnung”).
- Die Verordnung gilt zeitlich befristet bis 31.7.2020.
Eine Verlängerung der Verordnung kann aber auch erfolgen, wenn die Versorgungssituation dies erfordert”, so Fuhlrott. Nach der Verordnung ist nunmehr erlaubt: -Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit auf bis zu 12 Stunden (§ 3 Abs.1 S.1 Covid-19-Arbeitszeitverordnung) -Verlängerung muss wegen COVID-19-Epidemie erfolgen und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheitswesens und der pflegerischen Versorgung, der Daseinsvorsorge oder zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern notwendig sein (§ 3 Abs.1 S.3 COVID-19-Arbeitszeitverordnung) – Beschränkung auf bestimmte Branchen wie z.B.
Herstellen, Verpacken, Liefern, Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs, Arzneimitteln, Desinfektionsmitteln, medizinischer Versorgung und Pflege, Versorgungsunternehmen, Landwirtschaft und Tierhaltung, Betreiber von Datennetzen und Rechenzentren (§ 3 Abs.2 Covid-19-Arbeitszeitverordnung) Die Ruhezeit darf für Arbeitnehmer in diesen Bereichen von 11 auf 9 Stunden verkürzt werden (§ 2 Covid-19-Arbeitszeitverordnung) und ebenfalls an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden (§ 3 Covid-19-Arbeitszeitverordnung).
Diese Ausnahmen sind zudem nur bis zum 30.6.2020 erlaubt (§ 4 Covid-19-Arbeitszeitverordnung). Folgen für Arbeitnehmer und Unternehmen „Arbeitnehmer, die in diesen Bereichen arbeiten und der Verordnung unterfallen, dürfen daher von ihrem Arbeitgeber angewiesen werden, nunmehr 12 Stunden / Tag zu arbeiten”, so Fuhlrott.
- Voraussetzung ist aber, dass der Arbeitsvertrag Mehrarbeit grundsätzlich zulässt.
- Dies ist aber eine Standardklausel, die sich in nahezu jedem Arbeitsvertrag findet”, so Fuhlrott.
- Wer einer entsprechenden Anweisung keine Folge leistet, riskiert damit arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zum Verlust seines Arbeitsplatzes wegen Arbeitsverweigerung.
Auch ein bestehender Betriebsrat ist zu beteiligen, da die Veränderung der Arbeitszeit Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) auslöst. Hiernach ist die vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit beteiligungspflichtig, § 87 Abs.1 Nr.3 BetrVG.
„Eine andere Frage ist, ob die Überstunden auch zu vergüten sind. Grundsätzlich muss Mehrarbeit nicht kostenlos geleistet werden”, so Fuhlrott. „Ob die Kompensation aber durch einen finanziellen Ausgleich oder Freizeitausgleich erfolgt, ist Sache des Arbeitgebers. Einige Verträge sehen auch eine pauschale Abgeltung von Mehrarbeit in einem bestimmten Umfang vor.
Solche Klauseln können wirksam sein, wenn die pauschal vergütete Mehrarbeit begrenzt ist”, so Fuhlrott. Prof. Dr. Michael Fuhlrott
Rechtsanwalt, Fachanwalt für ArbeitsrechtFHM RechtsanwälteRothenbaumchaussee 520148 Hamburg
Der Autor ist Mitglied des VDAA Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte e.V. : Gesetzgeber erhöht zulässige tägliche Arbeitszeit auf 12 Stunden
Bin ich dazu verpflichtet an meinem freien Tag zu arbeiten?
Es gibt keine Pflicht einzuspringen – Grundsätzlich sind Arbeitnehmer nicht verpflichtet, außerhalb ihres einmal festgelegten Dienstplans einzuspringen. Der Arbeitgeber besitzt zwar ein sogenanntes Direktionsrecht zu Ort und Zeit der Arbeitsleistung. Dieses kann er aber nur einmal „verbrauchen” – indem er die Arbeitszeit im Dienstplan festlegt.
Kann der Arbeitgeber den freien Tag streichen?
Was Arbeitnehmer tolerieren müssen und was nicht – Arbeitnehmer, die nach einem Dienstplan arbeiten, müssen ihre freie Zeit oft weit vorausplanen, damit das Privatleben nicht zu kurz kommt. Umso ärgerlicher, wenn dann der Chef den Dienstplan kurzfristig umschmeißt: Statt dem heutigen Spätdienst morgen Frühdienst – das kann den Zeitplan gehörig durcheinanderbringen.
Und bedeutet gerade für Familien mit Kindern oder Alleinerziehende oft einen organisatorischen Kraftakt. Doch ist der Dienstplan wirklich in Stein gemeißelt? Oder kann der Arbeitgeber kurzfristig Änderungen vornehmen? Generell gilt: Einen einmal aufgestellten Dienstplan darf der Chef nicht ohne konkrete Notlage umwerfen, denn der Arbeitgeber muss auf das Privatleben der Angestellten Rücksicht nehmen.
Das bedeutet: Ohne ein unvorhersehbares Ereignis und eine angemessene Ankündigungsfrist müssen diese keine Umstellungen hinnehmen. Laut eines aktuellen Urteils des Arbeitsgerichts Berlin sind dies in der Regel 4 Tage (Az.28Ca 10243/12).
Wie viele Überstunden sind gesetzlich erlaubt?
Überstunden vs. Mehrarbeit – Laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) liegt die maximale Arbeitszeit bei acht Stunden pro Werktag. Alles, was darüber hinausgeht, wird als Mehrarbeit bezeichnet. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn du statt 40 Wochenstunden 45 arbeitest.
Bei Teilzeitbeschäftigten kann dies jedoch anders aussehen. Wer in seinem Arbeitsvertrag eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden vereinbart hat, der macht schon mit 33 Stunden Überstunden, bleibt jedoch trotzdem unter der vom ArbZG vorgegeben maximalen Arbeitszeit, weshalb es sich nicht um Mehrarbeit handelt.
Mehrarbeit ist also eine Überschreitung der gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen. Das Arbeitsschutzgesetz möchte den Arbeitnehmer schützen, weshalb Überstunden geregelt und maximal zehn Stunden am Tag, bzw.48 Stunden pro Woche erlaubt werden. Demnach darf man als Vollzeitbeschäftigter mit einer 40-Stunden-Woche acht Überstunden pro Woche machen. Bildquelle: www.istockphoto.com / bee32 Rechtlich gesehen müssen Arbeitnehmer nur dann Überstunden leisten, wenn sich eine entsprechende Regelung in ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag findet oder es eine Betriebsvereinbarung dazu gibt. Falls ein Unternehmen einen Betriebsrat besitzt, muss dieser den Überstunden zunächst zustimmen, da die Weisung sonst unzulässig ist.
- Damit dieses Verfahren erleichtert wird, gibt es in vielen Unternehmen Rahmenvereinbarungen, die mit den Betriebsräten getroffen wurden.
- Allerdings gibt es hier eine Ausnahme.
- Sollte ein Ausnahmezustand, etwa ein dringender Notfall oder eine Katastrophe vorliegen, darf ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter auch dann zu Überstunden verpflichten, wenn es keine derartigen Regelungen gibt.
In Berufen, in denen im Normalfall nur werktags gearbeitet wird, darf vom Gesetz aus an Sonn- und Feiertagen nur in absoluten Ausnahmefällen gearbeitet werden. Hinweis: Auch Samstage zählen zu den Werktagen. Daher kann es sein, dass du eventuell auch an diesen Tagen arbeiten musst, sofern dies in deinem Arbeitsvertrag vermerkt ist.
Wie oft darf man 12 Tage am Stück arbeiten?
Wieviele Tage darf man nach dem Arbeitszeitgesetz hintereinander arbeiten? Das geht von sechs Werktagen (Montag bis Samstag) aus. Grundsätzlich ist die Höchstarbeitszeit zu beachten. Sie dürfen pro Woche maximal 48 Stunden beschäftigt werden, wobei die Wochenarbeitszeit auf 60 Stunden erweitert werden kann, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen ein Ausgleich auf 8 Stunden werktäglich bzw.
entsprechend 48 h/Woche stattfindet (§ 3 Arbeitszeitgesetz). In den meisten Branchen ist der Sonntag ein Ruhetag. In bestimmten Bereichen ist Sonn- und Feiertagsarbeit jedoch notwendig und zulässig. Nach § 11 Abs.3 ArbZG ist für Sonn-und Feiertagsarbeit ein Ersatzruhetag notwendig, der für die Sonntagsarbeit innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist.
Ferner gilt nach § 11 Arbeitszeitgesetz, dass im Jahr mindestens 15 Sonntage arbeitsfrei sein müssen. Für Arbeit an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beträgt der Ausgleichszeitraum acht Wochen. In Bezug auf Ihre Fragestellung bedeutet dies: Wenn jemand am Montag anfängt zu arbeiten und dann einschließlich der nächsten 2 Sonntage durcharbeitet, tritt die Verpflichtung zur Gewährung des Ersatzruhetages erst nach dem 1.
- Sonntag auf.
- Damit könnte also 7 + 12 Tage hintereinander gearbeitet werden.
- Somit sind nach dem Arbeitszeitgesetz 19 Arbeitstage in Folge möglich.
- Allerdings sollen bei der Arbeitszeitgestaltung die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse (§ 6 ArbZG) berücksichtigt werden.
- Eine dieser Erkenntnisse ist, dass es keine Arbeitsperioden von 7 oder mehr Arbeitstagen in Folge geben soll.
Da es jedoch kein optimales Schichtsystem gibt, ist jedes Schichtsystem in der betrieblichen Praxis einer zusammenfassenden, globalen Betrachtung im Rahmen der vom Arbeitgeber zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung ) zu unterziehen. Weitere Abweichungen sind durch Tarifvertrag oder durch eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung auf Grund eines Tarifvertrages möglich (vgl.
Wie viele Tage am Stück darf man arbeiten Haufe?
Arbeitszeitgesetz: Ersatzruhetag wegen Verbot der Sonntagsarbeit – In Deutschland dürften zwölf Arbeitstage am Stück bislang schon eher die Ausnahme sein. Prinzipiell schafft das in § 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelte Verbot der Sonntagsarbeit einen wöchentlichen Ruhetag.
Wie viele Wochenenden darf man im Monat arbeiten?
Freie Wochenenden Die neuen Regelungen im TV Ärzte/VKA Ab dem 1. Januar 2020 haben Ärztinnen und Ärzte Anspruch auf die Gewährung von mindestens zwei freien Wochenenden monatlich. Wen betrifft die neue Regelung? Der Anspruch auf zwei freie Wochenenden ist als Voraussetzung für die Anordnung von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft ausgestaltet.
- Dabei spielt es keine Rolle, ob das Dienstmodell nur Bereitschaftsdienst in Kombination mit Vollarbeit, auch Rufbereitschaft oder eine Kombination mit Schichtdienst vorsieht.
- Bei einer ausschließlichen Tätigkeit im Schicht- und Wechselschichtsystem ergibt sich insbesondere bei einer Schichtlänge von mehr als 10 Stunden ein vergleichbares Ergebnis durch die Limitierung auf vier Schichten in der Woche bzw.
acht Schichten in der Doppelwoche.
Freies Wochenende Zwei Wochenenden pro Monat Ausnahmen vom Grundsatz „Zwei Wochenenden Frei”: Wichtig für Sie: Ein Wochenende monatlich muss auch bei durchschnittlicher Betrachtung und im Falle der Übertragung frei bleiben! Was geschieht mit nicht gewährten Wochenenden? Ein entsprechendes Antragsmuster zur Übertragung von nicht gewährten Wochenenden finden Sie
Frei bedeutet, dass keine Arbeitsleistung, also weder regelmäßige Arbeit (einschließlich Mehrarbeit, Überstunden, Visitendienste etc.) noch Bereitschaftsdienste oder Rufbereitschaft (natürlich inklusive etwaiger telefonischer oder Inanspruchnahmen im Krankenhaus), angeordnet werden dürfen.
- Als Wochenende gilt der Zeitraum zwischen Freitag 21:00 Uhr bis zum darauffolgenden Montag um 5:00 Uhr.
- Nach der neuen Regelung müssen zwei freie Wochenenden „pro Monat im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres” gewährt werden.
- Das heißt, es wird über den Zeitraum des Kalenderhalbjahres festgestellt, ob durchschnittlich zwei freie Wochenenden im Monat gewährt worden sind.
Immer – und das gilt auch für die unten beschriebene Ausnahme – muss zumindest ein Wochenende im Monat frei bleiben. Der Ausgleichszeitraum ist nach der neuen Regelung auf das Kalenderhalbjahr (1. Januar bis 30. Juni bzw.1. Juli bis 31. Dezember) festgelegt.
Diese Zeitblöcke können nur insgesamt (z.B.1. März bis 31. August und 1. September bis 28./29. Februar) verschoben werden; dazu ist eine Betriebsvereinbarung erforderlich. Es können weniger als zwei Wochenenden monatlich im Durchschnitt gewährt werden, wenn eine Gefährdung der Patientensicherheit droht. Die Gefährdung der Patientensicherheit dürfte in Notsituationen gegeben sein.
Wenn beispielsweise wegen plötzlichen erheblichen Krankenstandes Personal fehlt, kann es dazu kommen, dass ein Wochenende nicht gewährt werden kann. Eine allgemeine personelle Unterbesetzung ist hingegen kein Grund, wegen Gefährdung der Patientensicherheit freie Wochenenden nicht zu gewähren.
Die nicht gewährten Wochenenden sind auf das folgende Kalenderhalbjahr bzw. den betrieblich festgelegten Zeitraum von 6 Kalendermonaten zu übertragen. Der dazu notwendige Antrag – ein entsprechendes Antragsmuster finden Sie im Anhang – muss innerhalb von vier Wochen nach Ablauf des entsprechenden Kalenderhalbjahres gestellt werden.
Die nicht gewährten Wochenenden müssen dann zwingend bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres zusätzlich gewährt werden. In diesem Kalenderhalbjahr ist dann auch keine Unterschreitung des Durchschnitts mehr zulässig. Eine „Anhäufung” ohne Gewährung ist ausgeschlossen, denn eine weitere Übertragung ist unzulässig.
Wie viele Tage darf ich 12 Stunden arbeiten?
Jedem ist es erlaubt, 12 Stunden am Tag zu arbeiten. Für die meisten Berufe sieht § 3 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) eine maximale Tagesarbeitszeit von acht Stunden vor. Diese darf unter Umständen auf zehn Stunden verlängert werden.