Was Dürfen Lehrer Nicht Schweiz?

Was Dürfen Lehrer Nicht Schweiz?

In der Schweiz gibt es klare Regeln und Vorschriften, die das Verhalten von Lehrern im Klassenzimmer und außerhalb des Unterrichts regeln. Diese Regeln dienen dem Schutz der Schüler und der Aufrechterhaltung eines angemessenen Lernumfelds. Es gibt bestimmte Dinge, die Lehrer in der Schweiz nicht dürfen.

Erstens dürfen Lehrer in der Schweiz keine physische Gewalt gegen Schüler anwenden. Körperliche Bestrafung ist strengstens untersagt und wird als inakzeptabel und unprofessionell angesehen. Stattdessen werden alternative pädagogische Methoden empfohlen, um Konflikte zu lösen und Disziplin aufrechtzuerhalten.

Zweitens dürfen Lehrer in der Schweiz keine politischen oder religiösen Überzeugungen aufzwingen oder Schüler dazu drängen, eine bestimmte Meinung zu vertreten. Lehrer müssen sich neutral verhalten und objektive Informationen vermitteln, um die Schüler zu einem kritischen Denken zu ermutigen.

Drittens ist es Lehrern untersagt, Diskriminierung oder Mobbing zu tolerieren oder zu unterstützen. Lehrer haben die Verantwortung, ein inklusives und respektvolles Klima zu schaffen und sicherzustellen, dass alle Schüler gleich behandelt werden.

Es ist wichtig, dass Lehrer in der Schweiz diese Regeln und Vorschriften einhalten, um ihre Verantwortung gegenüber den Schülern wahrzunehmen und eine positive Lernumgebung zu schaffen. Indem sie sich an diese Regeln halten, können sie dazu beitragen, das Wohl der Schüler zu schützen und ihr Potenzial zu fördern.

Rechtliche Grundlagen für Lehrer in der Schweiz

Ausbildung und Qualifikation

Lehrer in der Schweiz müssen eine entsprechende Ausbildung und Qualifikation nachweisen, um in ihrem Beruf arbeiten zu können. Die genauen Anforderungen variieren je nach Kanton. In der Regel wird jedoch ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss vorausgesetzt. Zudem müssen Lehrer eine pädagogische Ausbildung absolvieren und über didaktische Methoden und Fachkompetenzen verfügen.

Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen

Die Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen für Lehrer sind in der Schweiz gesetzlich geregelt. Lehrer haben in der Regel eine wöchentliche Arbeitszeit von etwa 40 Stunden. Die genaue Verteilung der Arbeitszeit kann jedoch je nach Schule und Kanton unterschiedlich sein. Zudem haben Lehrer Anspruch auf regelmäßige Erholungsphasen, Pausen und Ferien.

Rechte und Pflichten

  • Lehrer haben das Recht auf eine faire Behandlung und Gleichbehandlung aller Schüler.
  • Sie haben die Pflicht, den Lehrplan und die Bildungsziele des Kantons umzusetzen.
  • Lehrer sind verpflichtet, die Aufsichtspflicht zu erfüllen und die Sicherheit der Schüler zu gewährleisten.
  • Sie haben die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung, um ihre fachlichen Kenntnisse und pädagogischen Fähigkeiten zu erweitern.
  • Lehrer haben das Recht auf eine angemessene Bezahlung und Sozialleistungen.

Disziplinarmaßnahmen

Lehrer haben das Recht, angemessene Disziplinarmaßnahmen gegenüber Schülern zu ergreifen, um ein geordnetes Unterrichtsumfeld aufrechtzuerhalten. Die genauen Regelungen für Disziplinarmaßnahmen variieren je nach Kanton und Schule. In der Regel sind jedoch angemessene Maßnahmen wie Ermahnungen, Nachsitzen oder Gespräche mit den Eltern zulässig.

Schulische Hierarchie

In der Schweiz gibt es eine klare hierarchische Struktur an Schulen. Lehrer unterstehen der Schulleitung und müssen deren Anweisungen befolgen. Lehrer haben jedoch auch das Recht, ihre pädagogische Unabhängigkeit auszuüben und eigenverantwortlich zu handeln, solange sie die Vorgaben des Kantons und der Schule einhalten.

Lehrerverbände

Lehrer in der Schweiz können freiwillig Mitglied in einem Lehrerverband werden. Lehrerverbände vertreten die Interessen der Lehrer und setzen sich für bessere Arbeitsbedingungen und eine höhere Wertschätzung des Lehrerberufs ein. Sie bieten ihren Mitgliedern Beratung, Weiterbildungen und rechtlichen Beistand.

Quellen und weitere Informationen

Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen für Lehrer in der Schweiz finden Sie auf den Websites der Bildungsbehörden der einzelnen Kantone sowie bei den Lehrerverbänden.

Kanton Website der Bildungsbehörde Lehrerverband
Zürich bildung.zh.ch lch.ch
Bern erz.be.ch lfb.ch
Luzern bildung.lu.ch lvl.ch

Verbot der politischen Parteinahme

Lehrer in der Schweiz sind gesetzlich dazu verpflichtet, politisch neutral zu sein und dürfen keine politische Parteinahme zeigen. Dieses Verbot dient dem Schutz der Schüler vor einseitiger Beeinflussung und politischer Indoktrination.

Es ist Lehrern in der Schweiz untersagt, ihre politischen Überzeugungen im Unterricht zu äußern oder politische Propaganda zu betreiben. Sie dürfen keine politischen Veranstaltungen organisieren oder sich aktiv an politischen Kampagnen beteiligen.

Dieses Verbot gilt nicht nur für den Unterricht, sondern auch in der Freizeit der Lehrer, insbesondere in den sozialen Medien. Lehrer müssen sicherstellen, dass ihre politischen Überzeugungen nicht mit ihrer beruflichen Rolle als Lehrer vermischt werden.

Das Verbot der politischen Parteinahme soll eine objektive und neutrale Bildung gewährleisten, in der Schüler die Möglichkeit haben, ihre eigenen Meinungen zu bilden und verschiedene politische Ansichten zu erfahren. Es stellt sicher, dass Lehrer nicht ihre persönlichen Überzeugungen auf die Schüler projizieren und sie in eine bestimmte politische Richtung drängen.

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In manchen Fällen kann es schwierig sein, die Grenzen der politischen Neutralität zu definieren. Lehrer müssen vorsichtig sein und sicherstellen, dass sie sich nicht in politische Diskussionen oder Kontroversen verwickeln lassen, die den Lehrplan und die Bildungsziele des Unterrichts überschreiten.

Wenn Lehrer gegen das Verbot der politischen Parteinahme verstoßen, können sie disziplinarische Maßnahmen wie Verwarnungen, Gehaltskürzungen oder sogar Kündigung erwarten. Dies soll sicherstellen, dass die politische Neutralität im Schweizer Bildungssystem gewahrt bleibt.

Verbot der religiösen Beeinflussung

Lehrerinnen und Lehrer in der Schweiz sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre religiösen Überzeugungen nicht in den Unterricht einzubringen und Schülerinnen und Schüler nicht religiös zu beeinflussen. Dieses Verbot dient der Wahrung der religiösen Neutralität in den Schulen.

Das Verbot der religiösen Beeinflussung bezieht sich nicht nur auf den aktiven Versuch, religiöse Ideen zu propagieren, sondern auch auf Handlungen, die dazu führen könnten, dass Schülerinnen und Schüler in ihrer religiösen oder weltanschaulichen Freiheit eingeschränkt werden.

Um dieses Verbot einzuhalten, müssen Lehrpersonen sensibel und respektvoll mit den religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen der Schülerinnen und Schüler umgehen. Es ist wichtig, dass Lehrerinnen und Lehrer keine bestimmte Religion bevorzugen oder diskriminieren.

Dieses Verbot gilt für alle Schulstufen und -formen in der Schweiz. Es ist Teil des Bildungsgesetzes und wird durch Schulgesetze und Lehrerstandards konkretisiert. Verstöße gegen das Verbot der religiösen Beeinflussung können disziplinarische Maßnahmen oder sogar den Verlust des Lehrerberufs zur Folge haben.

Mit diesem Verbot soll sichergestellt werden, dass Schülerinnen und Schüler in der Schweiz eine unvoreingenommene und weltanschaulich offene Bildung erhalten, in der sie frei über ihre religiösen Überzeugungen nachdenken und sich entwickeln können.

Verbote im Umgang mit Schülern

1. Körperliche Gewalt

Eine der wichtigsten Regeln im Umgang mit Schülern ist das Verbot körperlicher Gewalt. Lehrer dürfen Schüler unter keinen Umständen schlagen, stoßen oder anderweitig physisch verletzen. Solche Handlungen stellen nicht nur einen Verstoß gegen die Rechte der Schüler dar, sondern sind auch gesetzlich verboten.

2. Diskriminierung und Mobbing

Lehrer dürfen Schüler nicht diskriminieren oder mobben. Jeder Schüler hat das Recht auf eine respektvolle Behandlung und ein sicheres Lernumfeld. Lehrer sollten sich bewusst sein, dass Diskriminierung oder Mobbing nicht toleriert werden und Maßnahmen ergreifen, um solche Verhaltensweisen zu verhindern und zu bestrafen.

3. Verletzung der Privatsphäre

3. Verletzung der Privatsphäre

Lehrer haben die Verantwortung, die Privatsphäre der Schüler zu respektieren. Das bedeutet, dass Lehrer keine persönlichen Informationen der Schüler ohne deren ausdrückliche Zustimmung offenlegen dürfen. Ebenso dürfen Lehrer keine Fotos oder Videos von Schülern ohne ihre Erlaubnis machen oder verbreiten.

4. Verbotene Inhalte

Lehrer dürfen den Schülern keine verbotenen Inhalte zugänglich machen. Dazu gehören beispielsweise pornografisches Material, gewalttätige Spiele oder illegal heruntergeladene Medien. Lehrer sollten die Schüler über die Risiken solcher Inhalte aufklären und sicherstellen, dass sie diese nicht in der Schule verwenden.

5. Missbrauch von Macht

Lehrer dürfen ihre Autorität nicht missbrauchen. Sie sollten keine Machtspiele spielen oder ihre Position ausnutzen, um Schüler zu manipulieren oder zu benachteiligen. Lehrer sollten stattdessen eine gleichberechtigte und respektvolle Beziehung zu den Schülern aufbauen und eine positive Lernumgebung fördern.

6. Ungerechte Benotung

Lehrer sollten Schüler fair und objektiv bewerten. Es ist ihnen nicht erlaubt, Schüler ungerecht zu benoten oder sie aufgrund persönlicher Vorlieben oder Abneigungen zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Eine faire und transparente Bewertung ist entscheidend für die Motivation und das Vertrauen der Schüler.

7. Inakzeptabler Sprachgebrauch

Lehrer sollten ein respektvolles Vokabular verwenden und keine beleidigenden oder diskriminierenden Begriffe gegenüber Schülern verwenden. Ein angemessener Sprachgebrauch fördert eine positive Kommunikation und ein respektvolles Miteinander.

8. Grenzüberschreitendes Verhalten

Lehrer dürfen keine unangemessenen oder übergriffigen Handlungen gegenüber Schülern setzen. Dazu gehören zum Beispiel das Berühren von Schülern auf unangemessene Weise oder das Überschreiten von persönlichen Grenzen. Lehrer sollten immer ein professionelles Verhalten an den Tag legen, das den physischen und emotionalen Schutz der Schüler gewährleistet.

9. Ungleichbehandlung

Lehrer dürfen Schüler nicht aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder anderer persönlicher Merkmale ungleich behandeln. Jeder Schüler sollte die gleichen Möglichkeiten und Chancen erhalten, unabhängig von ihrer individuellen Identität.

10. Verletzung der Schweigepflicht

Lehrer haben eine Schweigepflicht gegenüber Schülern und dürfen keine vertraulichen Informationen über Schüler ohne deren Zustimmung weitergeben. Diese Schweigepflicht gilt auch nach dem Ende der Schulzeit und ist ein entscheidender Bestandteil des Vertrauensverhältnisses zwischen Schüler und Lehrer.

Es ist Aufgabe der Lehrer, diese Verbote einzuhalten und für eine sichere und respektvolle Lernumgebung zu sorgen. Verstöße gegen diese Regeln können disziplinarische Maßnahmen sowie rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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Einschränkungen bei der Verwendung von Medien

1. Beschränkte Nutzung von Smartphones und Tablets

1. Beschränkte Nutzung von Smartphones und Tablets

Lehrer in der Schweiz dürfen ihre Smartphones und Tablets während des Unterrichts nicht uneingeschränkt nutzen. Dies bedeutet, dass sie diese Geräte nicht für private Zwecke verwenden dürfen, wie zum Beispiel für Anrufe oder das Surfen im Internet.

Allerdings können Lehrer ihre Smartphones und Tablets für pädagogische Zwecke verwenden, um beispielsweise relevante Apps oder Online-Ressourcen im Unterricht einzusetzen.

2. Einschränkungen bei der Verwendung von sozialen Medien

Lehrer in der Schweiz dürfen soziale Medien nicht uneingeschränkt nutzen, insbesondere wenn es darum geht, private Informationen von Schülern zu teilen oder zu veröffentlichen. Die Privatsphäre der Schüler muss respektiert werden und Lehrer sollten vorsichtig sein, welche Informationen über soziale Medien geteilt werden.

Das Teilen von Informationen über den Schulalltag oder den Unterricht ist in der Regel erlaubt, solange die Zustimmung der Schüler und ihrer Eltern vorliegt. Lehrer sollten jedoch bewusst sein, dass Informationen, die über soziale Medien geteilt werden, möglicherweise von einer breiten Öffentlichkeit gesehen werden können.

3. Begrenzte Nutzung von Online-Videos und Musik

Lehrer in der Schweiz dürfen Online-Videos und Musik während des Unterrichts nur eingeschränkt nutzen. Wenn sie Videos oder Musik aus dem Internet verwenden möchten, müssen sie sicherstellen, dass diese Materialien für den Unterrichtszweck geeignet, pädagogisch wertvoll und urheberrechtlich geschützt sind.

Es ist wichtig, dass Lehrer die Urheberrechte respektieren und keine geschützten Inhalte ohne Erlaubnis verwenden. Es gibt jedoch viele Online-Ressourcen, die speziell für den Einsatz im Unterricht entwickelt wurden und kostenlos genutzt werden können.

4. Begrenzte Nutzung von Computerspielen und Unterhaltungssoftware

Die Nutzung von Computerspielen und Unterhaltungssoftware im Unterricht ist in der Regel nicht erlaubt, es sei denn, es handelt sich um pädagogische Programme oder Tools. Lehrer sollten sicherstellen, dass die verwendeten Spiele oder Software den Lernzielen entsprechen und einen pädagogischen Nutzen haben.

Die Nutzung von Computerspielen oder Unterhaltungssoftware aus reinen Unterhaltungszwecken ist normalerweise untersagt.

5. Einschränkungen für die Verwendung von Online-Bewertungsplattformen

Die Verwendung von Online-Bewertungsplattformen für Schüler ist in der Schweiz ebenfalls eingeschränkt. Lehrer müssen sicherstellen, dass diese Plattformen den Datenschutzbestimmungen entsprechen und die Privatsphäre der Schüler gewahrt wird.

Die Veröffentlichung von Noten oder Bewertungen auf öffentlich zugänglichen Plattformen ist normalerweise nicht erlaubt. Wenn Lehrer Online-Bewertungsplattformen verwenden möchten, sollten sie sicherstellen, dass diese Plattformen sicher und geschützt sind.

Verbot der Diskriminierung

1. Allgemeine Grundsätze

Lehrer in der Schweiz dürfen keine Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, sexueller Orientierung, Behinderung oder anderer geschützter Merkmale zulassen oder unterstützen. Diese Grundsätze werden durch das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau und das Bundesgesetz über die Rassendiskriminierung festgelegt.

2. Gleichberechtigung

Es ist den Lehrern untersagt, bei der Behandlung der Schülerinnen und Schüler Unterschiede aufgrund ihrer geschützten Merkmale zu machen. Jeder Schüler oder jede Schülerin muss gleichberechtigt behandelt werden, unabhängig von Geschlecht, Religion, Nationalität oder ethnischer Zugehörigkeit.

3. Schutz vor Mobbing und Belästigung

Lehrer haben die Verpflichtung, Schülerinnen und Schüler vor Mobbing und Belästigung zu schützen. Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler ein sicheres und diskriminierungsfreies Lernumfeld haben.

4. Förderung der Vielfalt

Lehrer sollten die Vielfalt in der Schweizer Gesellschaft wertschätzen und positiv fördern. Sie sollten Schülerinnen und Schüler darin unterstützen, ein respektvolles Miteinander unabhängig von Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung zu entwickeln.

5. Sensibilisierung der Schüler

Lehrer sollten aufklärenden Unterricht über Diskriminierung und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft geben. Sie sollten Schülerinnen und Schüler dazu ermutigen, sich gegen Diskriminierung einzusetzen und sich für Vielfalt und Gleichberechtigung einzusetzen.

6. Anti-Diskriminierungs-Politik

Schulen sollten eine klare Anti-Diskriminierungs-Politik haben, die von allen Lehrern unterstützt wird. Diese Politik sollte diskriminierendes Verhalten sanktionieren und Mechanismen für Beschwerden und Unterstützung bereitstellen.

Das Verbot der Diskriminierung ist von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung einer inklusiven und gerechten Gesellschaft. Lehrer spielen eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung dieser Grundsätze und sollten ihre Verantwortung ernst nehmen.

Einschränkungen bei der Verwendung von persönlichen Daten

Datenschutzgesetze in der Schweiz

In der Schweiz gelten strenge Datenschutzgesetze, die die Verwendung von persönlichen Daten regeln. Diese Gesetze dienen dem Schutz der Privatsphäre und der Sicherheit der Bürger.

Einwilligung der Schüler

Lehrer dürfen persönliche Daten von Schülern nur mit der ausdrücklichen Einwilligung der betreffenden Personen verwenden. Dies bedeutet, dass Lehrer vor der Verwendung personenbezogener Daten eine schriftliche Erlaubnis von den Schülern oder deren Eltern einholen müssen.

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Zweckgebundene Verwendung

Persönliche Daten dürfen von Lehrern nur für den bestimmten Zweck verwendet werden, für den sie erhoben wurden. Lehrer dürfen die Daten nicht für andere Zwecke wie Werbung oder andere Personen weitergeben, es sei denn, es liegt eine separate Einwilligung vor.

Datensicherheit

Lehrer müssen angemessene Vorkehrungen treffen, um die Sicherheit der persönlichen Daten zu gewährleisten. Dies umfasst Maßnahmen wie die Verwendung sicherer Passwörter, die sichere Aufbewahrung von Daten und den Schutz vor unbefugtem Zugriff.

Aufbewahrungsfrist

Lehrer dürfen persönliche Daten von Schülern nur so lange aufbewahren, wie es für den Zweck der Verwendung erforderlich ist. Sobald die Daten nicht mehr benötigt werden, müssen sie sicher gelöscht oder vernichtet werden.

Weitergabe an Dritte

Lehrer dürfen persönliche Daten von Schülern nur mit der Zustimmung der betroffenen Personen an Dritte weitergeben. Dies schließt beispielsweise die Weitergabe von Daten an andere Lehrer, Schulbehörden oder externe Dienstleister ein.

Beispiele für persönliche Daten, die Lehrer erfassen könnten
Datentyp Zweck der Erfassung
Name und Adresse Zur Kontaktaufnahme mit den Schülern und ihren Eltern
Geburtsdatum und Geschlecht Zur Altersgruppeneinteilung oder für statistische Analysen
Gesundheitsdaten Zur Berücksichtigung von gesundheitlichen Bedürfnissen der Schüler
Noten und Leistungsbewertungen Zur Bewertung der Schülerleistungen und zur Erstellung von Zeugnissen

Es ist wichtig, dass Lehrer die geltenden Datenschutzgesetze respektieren und verantwortungsbewusst mit persönlichen Daten umgehen, um die Privatsphäre und die Sicherheit ihrer Schüler zu gewährleisten.

Verbot der Gewaltanwendung

Lehrer in der Schweiz dürfen keine Gewaltanwendung gegen Schülerinnen oder Schüler anwenden. Dies umfasst sowohl körperliche Gewalt als auch psychische Gewalt, wie Einschüchterung oder Mobbing.

Laut dem Schweizer Schulgesetz müssen Lehrpersonen für eine gewaltfreie Umgebung in der Schule sorgen und Konflikte auf friedliche Weise lösen. Sie haben die Verantwortung, ein respektvolles und sicheres Lernklima zu schaffen, in dem alle Schülerinnen und Schüler ihr Potenzial entfalten können.

Um dieses Ziel zu erreichen, erhalten Lehrer in der Schweiz während ihrer Ausbildung spezielle Schulungen zur Konfliktlösung und Gewaltprävention. Sie lernen, wie sie Konflikte frühzeitig erkennen und deeskalieren können. Darüber hinaus werden sie darüber informiert, welche rechtlichen Konsequenzen drohen, wenn sie gegen das Verbot der Gewaltanwendung verstoßen.

Bei Verstößen gegen das Verbot der Gewaltanwendung können Lehrpersonen disziplinarische Maßnahmen erwarten, einschließlich einer Offenlegung des Fehlverhaltens an die Schulleitung oder sogar an die Behörden. In schwerwiegenden Fällen kann dies auch zu einer Entlassung führen.

Eltern und Schülerinnen und Schüler haben das Recht, sich bei Verdacht auf Gewaltanwendung durch Lehrpersonen an die Schulleitung, die Schulaufsichtsbehörde oder andere zuständige Stellen zu wenden. Die Beschwerden werden in der Regel ernst genommen und gründlich untersucht.

Das Verbot der Gewaltanwendung in der Schweiz dient dem Schutz der Schülerinnen und Schüler vor körperlichen und psychischen Schäden. Es trägt zu einem friedlichen und respektvollen Lernumfeld bei, in dem sich alle Beteiligten frei entfalten können.

Q&A:

Warum dürfen Lehrer in der Schweiz nicht streiken?

In der Schweiz haben Lehrer kein Streikrecht. Dies liegt daran, dass der Lehrerberuf als eine Art öffentliche Verantwortung betrachtet wird und als solche eine hohe Dienstpflicht hat. Das Streikverbot für Lehrer soll sicherstellen, dass der Unterricht nicht gestört wird und die Bildung der Schüler gewährleistet ist.

Dürfen Lehrer in der Schweiz politische Aktivitäten betreiben?

Ja, Lehrer dürfen politisch aktiv sein, allerdings gibt es gewisse Einschränkungen. Lehrer dürfen ihre politischen Ansichten nicht im Unterricht verbreiten und Schüler nicht dazu drängen, eine bestimmte politische Meinung zu vertreten. Lehrer müssen ihre Neutralität wahren und dürfen keine Partei ergreifen. Daher sollten sie politische Aktivitäten außerhalb des Unterrichts durchführen.

Welche anderen Einschränkungen gibt es für Lehrer in der Schweiz?

Lehrer in der Schweiz dürfen keine Religion verbreiten oder Schüler zum Übertritt zu einer bestimmten Religion drängen. Sie müssen religiös-neutral sein und die Religionsfreiheit der Schüler respektieren. Außerdem dürfen Lehrer keine parteiischen politischen oder ideologischen Ansichten verbreiten und sollen sich von extremistischen Organisationen fernhalten.

Darf ein Lehrer in der Schweiz suspendiert oder entlassen werden?

Ja, ein Lehrer in der Schweiz kann unter bestimmten Umständen suspendiert oder entlassen werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Lehrer schwerwiegende Verstöße gegen die Schulordnung begeht, seine pädagogische Aufgabe nicht erfüllt oder gegen das Neutralitätsgebot verstößt. Die Entscheidung über eine Suspendierung oder Entlassung trifft in der Regel die Schulleitung oder die zuständigen Schulbehörden.