3.2. Prüfung der Wiedereingliederung nach Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen – Ab einer Arbeitsunfähigkeitsdauer von mehr als 6 Wochen wird bei jeder Folgebescheinigung der AU (siehe Arbeitsunfähigkeit ) geprüft, ob eine stufenweise Wiedereingliederung möglich ist.
Wie lange dauert ein Antrag auf Wiedereingliederung?
Wie lange dauert die Wiedereingliederung? – Das Verfahren kann zwischen wenigen Wochen und bis zu sechs Monate lang dauern, in besonderen Fällen auch bis zu 12 Monate. Abhängig ist das vom Einzelfall und der konkreten Belastbarkeit. Beim Erstellen des Stufenplans wird die voraussichtliche Dauer bestimmt.
Was muss ich tun um eine Wiedereingliederung zu bekommen?
Abbruch – Die Wiedereingliederung kann aus gesundheitlichen oder betrieblichen Gründen bis zu sieben Tage unterbrochen werden – dauert die Unterbrechung länger an, endet die Maßnahme offiziell. Darüber hinaus kann die Wiedereingliederung jederzeit von Ihnen, dem behandelnden Arzt, dem Versicherungsträger oder dem Arbeitgeber abgebrochen werden.
Eine Verbesserung des Gesundheitszustandes Bei einer Verbesserung können Sie nach Absprache mit Arzt und Arbeitgeber schneller als im Stufenplan festgehalten wieder in den Beruf einsteigen. Eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes Bei einer Verschlechterung können Arzt oder Arbeitgeber zu dem Schluss kommen, dass eine erfolgreiche Wiedereingliederung nicht mehr möglich ist und sie die Maßnahme daher beenden möchten.
Im Falle eines Abbruchs erhalten Sie weiterhin Kranken- oder Verletztengeld für die gesetzlich festgeschriebene Zeit. Zusammen mit den Beteiligten entscheiden Sie dann, welche Möglichkeiten ergriffen werden können: Das kann zum Beispiel eine weitere Reha sein, ein zweiter Versuch zur Wiedereingliederung oder auch eine Form der Rente, sollte sich Ihr Gesundheitszustand absehbar nicht mehr verbessern („Erwerbsminderungsrente”).
Wer bestimmt den Beginn der Wiedereingliederung?
Die Wiedereingliederung nach Krankheit (auch „Hamburger Modell’) erleichtert Arbeitnehmern den stufenweisen Wiedereinstieg in den Job nach 74 Sozialgesetzbuch V. Sie kann bis zu sechs Monate dauern, wobei das der Arzt im Einzelfall entscheidet.
Wann spätestens Wiedereingliederung?
Wenn wir über den besten Zeitpunkt für die Wiedereingliederung nachdenken, müssen wir zunächst in Erfahrung bringen, wie lange solch eine Maßnahme überhaupt dauert. Die Norm beim Hamburger Modell sind sechs Wochen bis sechs Monate. Sie sehen also – allein hier bewegen wir uns in einer recht großen Spannweite.
Kann die Krankenkasse die Wiedereingliederung ablehnen?
Kann die Wiedereingliederung abgelehnt werden? – Ja. Sowohl Arbeitgeber als auch die Krankenkasse können den Antrag auf Wiedereingliederung ablehnen, Dazu bedarf es keiner Begründung. Eine Ausnahme bilden Menschen bei denen eine Schwerbehinderung vorliegt.
- Informationen dazu sind gesondert angeführt.
- Tritt der Fall einer Ablehnung tatsächlich ein, müssen die Betroffenen dies aber nicht fraglos hinnehmen.
- Dazu wurde 2004 das sogenannte Betriebliche Eingliederungsmanagement eingeführt.
- Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Dienstherr mit der zuständigen Interessenvertretung die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement).” Quelle: SGB IX, § 167 Absatz 2 Folglich liegt eine rechtliche Verpflichtung für die Arbeitgeber vor, sich im Sinne der Arbeitnehmer für die Rückkehr in den Job einzusetzen.
Da das Hamburger Modell nur eines von vielen Möglichkeiten ist, muss dieser Maßnahme nicht automatisch zugestimmt werden. Auch kann der Dienstherr andere Modelle vorschlagen. Bei unklarer Sachlage ist es im Zweifel ratsam auf rechtliche Unterstützung zurück zu greifen.
Wie viel Geld bekommt man bei einer Wiedereingliederung?
Während der Wiedereingliederung: Krankengeld oder Übergangsgeld – Auch während der beruflichen Wiedereingliederung zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt. Der Arbeitnehmer erhält weiterhin Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung, Dabei gelten die gleichen Voraussetzungen, wie auch für die Zahlung von Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit.
- Die Wiedereingliederung muss innerhalb von vier Wochen nach Ende der Leistungen der medizinischen Rehabilitation beginnen.
- Die Notwendigkeit der Wiedereingliederung muss bis zum Ende der von der gesetzlichen Rentenversicherung finanzierten Leistungen in der Rehabilitationseinrichtung festgestellt und von dort eingeleitet werden.
Wer schreibt krank bei Wiedereingliederung?
Nachweis über Arbeitsunfähigkeit – In der Zeit der Wiedereingliederung hat Ihr Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Krankengeldzahlung durch die zuständige Krankenkasse. Auch für die Phase der Wiedereingliederung muss Ihr Arbeitnehmer der Krankenkasse einen ärztlichen Nachweis vorlegen, dass er weiterhin arbeitsunfähig ist.
Wer plant die Wiedereingliederung?
Kein Rechtsanspruch auf Wiedereingliederung – Ein BEM muss Ihre Dienststellenleitung anbieten. Ihr Kollege hat aber keinen Rechtsanspruch auf die Durchführung des Wiedereingliederungsverfahrens. Das heißt, Ihr Dienstherr kann dieses Verfahren auch ablehnen und darauf bestehen, dass der Mitarbeiter erst dann wieder am Arbeitsplatz erscheint, wenn er vollständig arbeitsfähig ist.
- Unser Tipp Bietet Ihre Dienststellenleitung ihrem Mitarbeiter eine Wiedereingliederung an, würde ich mich an seiner Stelle darauf einlassen.
- Und auch Sie sollten Ihrem Kollegen zur Wiedereingliederung raten.
- Denn kommt es später doch mal zu einer krankheitsbedingten Kündigung, verschlechtert der Mitarbeiter bei Ablehnung seine Chancen im Kündigungsrechtsstreit.
Denn die Ablehnung zeigt, dass ihm nicht an der Erhaltung des Arbeitsplatzes gelegen ist. Wenn der Dienstherr eine Wiedereingliederung nicht anbietet und es dann zu einer krankheitsbedingten Kündigung und einer Kündigungsschutzklage kommt, hat er seine Chancen verschlechtert.
Beginn und Ende des Stufenplans • nähere Angaben zu den einzelnen Stufen (insbesondere Art und Dauer) voraussichtlicher Zeitpunkt der Wiederherstellung der vollen Arbeitsfähigkeit Rücktrittsrechte und -gründe hinsichtlich der Maßnahme • zu vermeidende Tätigkeiten und Belastungen flankierende Maßnahmen am Arbeitsplatz
4. Der Mitarbeiter wird am bisherigen Arbeitsplatz eingesetzt Ihr Kollege soll auf seinem Arbeitsplatz eingegliedert werden, nicht auf einem anderen. Eine Wiedereingliederung kann z.B. durch ständige oder zeitbezogene Arbeitszeitreduzierung oder Veränderung bzw.
Was sollte man beim BEM nicht sagen?
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Drei wichtige Tipps für Arbeitnehmer Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen. Für Arbeitgeber ist das betriebliche Eingliederungsmanagement, kurz: BEM, meist ein Buch mit sieben Siegeln.
- Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck hat drei Tipps, die ein Arbeitnehmer beim BEM beachten muss, damit er seine Klage- und Abfindungschancen möglichst gut nutzt.
- Vorweg: Arbeitgeber führen das BEM regelmäßig aus zwei Gründen durch: Zum einen, weil sie den Arbeitnehmer möglichst schnell und anhaltend in die Arbeitsabläufe zurückführen wollen, und damit dieser dort keinen Gesundheitsschaden (mehr) erleidet.
- Viele Arbeitgeber entscheiden sich aber für ein BEM, um eine krankheitsbedingte Kündigung vorzubereiten, meist nach entsprechendem Rat durch ihren Anwalt.
- Für diesen Fall braucht der Arbeitnehmer regelmäßig anwaltlichen Rat. Im Zweifel sollte der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass sein Arbeitgeber beim BEM eine Kündigung zumindest mit bedenkt – und folgende Tipps beachten:
- Arbeitnehmertipps für das BEM:
1. Erwähnen Sie im BEM-Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber nicht die Ursachen für Ihre Erkrankung, außer es handelt sich um Ursachen, die sich direkt auf den Arbeitgeber zurückführen lassen, beispielsweise: Mobbing, Arbeitsüberlastung, schlechte Büromöbel, etc.
Schildern Sie nur solches Verhalten oder solche Versäumnisse Ihres Arbeitgebers, die zu Ihrer Erkrankung geführt haben. Geben Sie regelmäßig keine Diagnose von sich preis. Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber beispielsweise regelmäßig nichts über psychische Erkrankungen, Krebsleiden, Schäden Ihrer Gelenke und Knochen, und ähnliches.
Wer seine Diagnose preis gibt, läuft Gefahr, dass der Arbeitgeber diese Information zur Vorbereitung einer Kündigung nutzt. Mehr noch: Vielleicht liefern Sie Ihrem Arbeitgeber genau den Baustein, der ihm zur wirksamen Kündigung wegen Krankheit gefehlt hat.2.
- Wer keine arbeitgeberbezogenen Krankheitsursachen nennen kann, und sich unsicher ist, ob er sich im BEM-Gespräch nicht um Kopf und Kragen redet, sollte: schweigen.
- Beim BEM muss man sich nicht zu Krankheitsursachen äußern! Niemand kann einem vorwerfen, im BEM dazu geschwiegen zu haben.3.
- Auch wenn Sie im BEM nicht viel zu sagen haben: Sie müssen zum BEM hingehen! Auf keinen Fall sollten Sie die Teilnahme am BEM verweigern! Denn: Verweigern Sie die Teilnahme am BEM-Gespräch, ist der Arbeitgeber regelmäßig nicht mehr verpflichtet, ein BEM durchzuführen.
In einem späteren Kündigungsschutzprozess kann die krankheitsbedingte Kündigung in dem Fall nicht (mehr) an einem fehlerhaften oder fehlenden BEM scheitern. Die Folge: Der Arbeitnehmer verringert damit seine Chancen, sich auf seinen Arbeitsplatz zurück klagen zu können.
Unter Umständen verschlechtern sich auch seine Chancen auf eine Abfindung, oder die Abfindung fällt geringer aus, als wenn der Arbeitnehmer beim BEM mitgemacht hätte. Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag? Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an.
In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.
- Bundesweite Vertretung
- Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.
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: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Drei wichtige Tipps für Arbeitnehmer
Wann muss eine Wiedereingliederung beginnen?
Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen ein betriebliches Eingliederungs management (BEM) anzubieten, wenn Sie im Laufe eines Jahres mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig waren (§ 167 Absatz 2 SGB IX).
Wie lange darf eine Wiedereingliederung maximal dauern?
Zeitplan und Arbeitszeiten während einer Wiedereingliederung – Hast du dich für eine Wiedereingliederungsmaßnahme entschieden, wird ein Wiedereingliederungsplan erstellt. Hierfür ist dein behandelnder Arzt – in der Regel dein Hausarzt – zuständig. Ein Wiedereingliederungsplan sollte folgende Fragen klären:
Wann beginnt die Wiedereingliederung und wann wird sie voraussichtlich enden? Welcher Art werden die einzelnen Stufen sein und wie lange werden sie jeweils dauern?Wann wird der Arbeitnehmer voraussichtlich wieder vollumfänglich arbeitsfähig sein?Welche Tätigkeiten und Belastungen sind für den Arbeitnehmer ausführbar, welche zu meiden?Welche sinnvollen Maßnahmen und Vorkehrungen sind noch zu treffen?
Wichtig: Auch die Rücktrittsrechte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten festgehalten werden. Denn wenn du während einer Wiedereingliederungsmaßnahme merkst, dass du doch nicht in der Lage bist, wieder zu arbeiten, können du und dein Arbeitgeber einen Abbruch der Maßnahme beschließen.
Die stufenweise Wiedereingliederung dauert zwischen sechs Wochen und sechs Monaten und wird durch die vertragliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers beeinflusst. Du kannst anfänglich mit einer täglichen Arbeitszeit von zwei Stunden starten. Nach zwei bis vier Wochen kann die Anzahl der Arbeitsstunden deiner Leistungsfähigkeit entsprechend erhöht werden, zum Beispiel auf vier Stunden am Tag.
Entscheidend bei der Wiedereingliederung ist nicht nur die verringerte Arbeitszeit, sondern auch die der verminderten Leistungsfähigkeit des Betroffenen angepassten Art der zu leistenden Tätigkeiten. Tipp: Am besten wendest du dich an deinen Betriebsarzt. © iStock.com/Andrey Popov
Was passiert wenn der Arbeitgeber die Wiedereingliederung abgelehnt?
Wiedereingliederung geht nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Behinderte oder von Behinderung bedrohte Arbeitnehmer können die Wiedereingliederung erzwingen. Bei ungerechtfertigter Verweigerung kann es Schadensersatz und Entschädigung wegen Diskriminierung geben.
- Ist ein Arbeitnehmer lange arbeitsunfähig, kann eine stufenweise Wiedereingliederung nach dem so genannten Hamburger Modell die Arbeitsaufnahme erleichtern.
- Viele Arbeitgeber unterstützen diesen Weg, manchmal wird aber die Zustimmung zur Wiedereingliederung verweigert.
- Dann ergeben sich zahlreiche Rechtsfragen, insbesondere ob der Arbeitgeber zustimmen muss und ob eine Verweigerung der Zustimmung zu Schadensersatzansprüchen führt.
Rechtsgrundlagen Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer so lange arbeitsunfähig, wie er nicht die geschuldete Arbeitsleistung in vollem Umfang erbringen kann. Wer also bei einer Vollzeittätigkeit nicht wieder vollzeitarbeiten kann, bleibt arbeitsunfähig, auch wenn er in Teilzeit arbeiten könnte.
- Eine Teilarbeitsunfähigkeit gibt es nach der Rechtsprechung nicht.
- Deshalb lässt sich eine stufenweise Wiedereingliederung mit langsamer Anpassung der täglichen Arbeitszeit bis zur vertraglich geschuldeten Arbeitszeit nur mit Zustimmung des Arbeitgebers realisieren.74 SGB V ist für die stufenweise Wiedereingliederung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung die Rechtsgrundlage.
Dort heißt es: „Können arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung Ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, soll der Arzt auf der Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit Art und Umfang der möglichen Tätigkeiten angeben und dabei in geeigneten Fällen die Stellungnahme des Betriebsarztes oder mit Zustimmung der Krankenkasse die Stellungnahme des medizinischen Dienstes (§ 275) einholen.” Fast wortgleich sieht § 44 SGB IX für die Rehabilitation und Teilhabe behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen die stufenweise Wiedereingliederung vor.
Weil so lange, wie die volle Arbeitsfähigkeit nicht wiederhergestellt ist, weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht, muss der Arbeitgeber auch für eine teilweise erbrachte Dienstleistung keine Vergütung zahlen. Das Wiedereingliederungsverhältnis ist – so das Bundesarbeitsgericht am 06.12.2017 – 5 AZR 815/16 – ein Rechtsverhältnis eigener Art, das die Rehabilitation des Arbeitnehmers zum Ziel hat und nicht den Austausch von Leistung und Gegenleistung.
Vielmehr erhält der Arbeitnehmer weiterhin Krankengeld oder Übergansgeld. Falls der Arbeitgeber dennoch anteilig entsprechend der geleisteten Stundenzahl Vergütung zahlt, wird diese auf das Krankengeld angerechnet. Es besteht allerdings Streit darüber, ob die Anrechnung zulässig ist.
Muss der Arbeitgeber der Wiedereingliederung zustimmen? Aus dem Wortlaut der Vorschrift keine Verpflichtung des Arbeitgebers, eine stufenweise Wiedereingliederung durchzuführen. Im Normalfall kann nach dem bisherigen Stand der Rechtsprechung die Wiedereingliederung gegen den Willen des Arbeitgebers deshalb nicht durchgesetzt werden.
Zustimmungspflicht bei schwerbehinderten Arbeitnehmern Anders ist es bei schwerbehinderten Arbeitnehmer. Für diese bestimmt nämlich § 164 Abs.4 S.1 Nr.1 SGB IX, dass schwerbehinderte Menschen von ihrem Arbeitgeber eine Beschäftigung verlangen können, „bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können „.
Dazu gehört auch eine stufenweise Wiedereingliederung nach § 74 SGB V. Es muss dann allerdings eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, aus der sich ergibt, wie genau die empfohlene Beschäftigung aussehen soll, welche Beschäftigungsbeschränkungen es gibt und welchen Umfang der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit zur sowie welche Dauer die Maßnahme haben soll.
Außerdem muss die Bescheinigung die Prognose enthalten, wann voraussichtlich wieder die volle Arbeitsfähigkeit erreicht sein wird. Der Arbeitnehmer muss also ein Attest entsprechend § 74 SGB V vorlegen. Dann ist der Arbeitgeber nach § 164 Abs.4 SGB IX verpflichtet, die Zustimmung zur Wiedereingliederung zu erteilen, wenn es ihm zumutbar und nicht mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist (§ 164 Abs.4S.3 SGB IX).
- So das LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.
- Mai 2018,15 Sa 1700/17) und zuvor das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 13.06.2006, 9 AZR 229/05 ).
- Zustimmungspflicht auch bei behinderten, aber nicht schwerbehinderten Arbeitnehmern? 164 SGB IX gilt wegen § 151 Abs.1 SGB IX unmittelbar nur für schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte Arbeitnehmer.
Schwerbehindert ist man nur mit einem GdB von mindestens 50 (§ 2 Abs.2 SGB IX), gleichgestellt mit einem GdB von mindestens 30 und einem Gleichstellungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit (§§ 2 Abs.3, 151 Abs.2, 152 SGB IX). Europarechtlich ist der Arbeitgeber nach Art.5 Abs.2 RL 2000/78 EG aber auch bei behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen unterhalb der Schwelle der Schwerbehinderung verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um eine u.a.
behinderungsgerechte Beschäftigung zu ermöglichen. Nach dem Grundsatz der europarechtskonformen Auslegung der nationalen Gesetze ist deshalb auch unterhalb der Schwelle der Schwerbehinderung der Rechtsgedanke aus § 164 SGB IX entsprechend anzuwenden. Das BAG will die europarechtlichen Vorgaben über § 241 Abs.2 BGB (Treu und Glauben) berücksichtigt wissen (BAG 19.12.2013 – 6 AZR 190/12 ).
Eine Behinderung kann auch schon in einer chronischen Krankheit liegen, wenn diese zu Teilhabebeeinträchtigungen führt. Das hat das BAG (19.12.2013 – 6 AZR 190/12 ) in einem Kündigungsrechtsstreit im Fall einer HIV-Infektion entschieden. Damit können selbst Arbeitnehmer, bei denen nicht einmal ein GdB von unter 30 festgestellt worden ist, behindert sein.
- Insbesondere bei langer Arbeitsunfähigkeit oder chronischen schweren Erkrankungen kann deshalb eine Pflicht des Arbeitgebers bestehen, einer beantragten Wiedereingliederung zuzustimmen.
- Der Arbeitgeber kann dem nur entgehen, wenn er konkret darlegen und beweisen kann, dass und warum ihm die Wiedereingliederung nicht zumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist.
Wenn keinerlei Betriebsablaufstörungen drohen, keine Vergütung gezahlt werden muss, genügend Arbeit vorhanden und eine Kontrolle nicht mit unzumutbarem Aufwand verbunden ist, wird der Arbeitgeber einer Wiedereingliederung also zustimmen müssen. Schadensersatzanspruch bei Weigerung zu Wiedereingliederung Besteht eine Verpflichtung des Arbeitgebers, der Wiedereingliederung zuzustimmen, macht er sich schadensersatzpflichtig, wenn er diese ohne sachlichen Grund nicht erteilt.
Das LAG Berlin-Brandenburg ( 15 SA 1700/17 ) hat den Schaden darin gesehen, dass wegen der zunächst verweigerten Wiedereingliederung die volle Arbeitsfähigkeit erst mehr als einen Monat später als zuerst vom Arzt prognostiziert wieder eingetreten ist. Deshalb ist der Arbeitnehmerin dort der dadurch entgangene Verdienst als Schadensersatz zugesprochen worden.
Auch das BAG hat bereits entschieden, dass der Arbeitgeber die entgangene Vergütung als Schadensersatz zahlen muss, wenn er seine Pflicht zur behinderungsgerechten Beschäftigung aus § 164 SGB IX (früher § 84 SGB IX) verletzt ( BAG vom 04.10.2005 – 9 AZR 632/04 ).
Welcher Schaden jeweils tatsächlich entsteht, hängt aber immer von der jeweiligen Fallkonstellation ab. Allein die Pflichtverletzung des Arbeitgebers begründet noch keinen Schaden. Wenn die Zustimmungsverweigerung zugleich ein Verstoß gegen die Pflicht darstellt, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um eine behinderungsgerechte Beschäftigung zu ermöglichen, kann darin zugleich eine Diskriminierung wegen der Behinderung liegen.
Dann kann auch ohne konkreten Schaden eine Entschädigung nach § 15 Abs.2 AGG verlangt werden. Diese beträgt höchstens drei Monatsgehälter und der Anspruch muss innerhalb von zwei Monaten ab Kenntnis von der Benachteiligung schriftlich geltend gemacht werden.
- Vom Schadensersatz wegen fehlender Zustimmung zur Wiedereingliederung zu unterscheiden, ist die Frage, ob der Arbeitgeber Annahmeverzugslohn schuldet, wenn der Arbeitnehmer die Wiedereingliederung verlangt hat.
- Das ist normalerweise nicht der Fall, wenn nur die Wiedereingliederung verlangt, aber nicht auch die geschuldete Arbeitsleistung angeboten wird ( BAG vom 06.12.2017 – 5 AZR 815/16).
Fazit Insbesondere schwerbehinderte Menschen können eine Wiedereingliederung bei ihrem Arbeitgeber auch gegen dessen Willen durchsetzen und Schadensersatz verlangen, wenn die Zustimmung rechtswidrig verweigert wird. Das steht in Übereinstimmung mit den weiteren Pflichten des Arbeitgebers bei Schwerbehinderung.
Das Gesetz will, dass Arbeitgeber alles tun, um Arbeitsplätze für Schwerbehinderte zu erhalten und zu schaffen. So haben schwerbehinderte Menschen auch einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn das wegen der Schwere der Behinderung notwendig ist (§ 164 Abs.5 SGB IX). Arbeitnehmer ohne Behinderung sind im Regelfall auf die Mitwirkungsbereitschaft des Arbeitgebers bei der Wiedereingliederung angewiesen.
Nur in seltenen Ausnahmefällen kann es auch ohne Vorliegen einer Schwerbehinderung zu einer Zustimmungspflicht des Arbeitgebers kommen und die Weigerung Schadensersatzansprüche auslösen. Wenn die Verweigerung der Wiedereingliederung zugleich eine Diskriminierung wegen einer Behinderung ist, müssen Entschädigungsansprüche binnen zweier Monate schriftlich geltend gemacht werden.
Wie viele Stunden mindestens bei Wiedereingliederung?
Durchführung der stufenweisen Wiedereingliederung in der Praxis – Wie lange dauern die einzelnen Stufen? Für Vollzeitbeschäftigte gilt: Zu Beginn der Wiedereingliederung wird in der Regel eine Arbeitsbelastung von mindestens zwei Stunden pro Arbeitstag gefordert, die stufenweise in einem Zeitraum von vier bis acht Wochen erhöht wird.
Die Arbeitsleistung sollte dabei an fünf Arbeitstagen pro Woche erbracht werden. Bei Teilzeitbeschäftigten wird eine entsprechend geringere Abstufung der Arbeitszeit gewählt, bis die bisherige Tätigkeit im früheren Umfang wieder ausgeübt werden kann. Der gemeinsam ausgearbeitete Stufenplan zur Wiedereingliederung kann im laufenden Betrieb auch noch verändert werden.
Wenn der*die Betroffene die Belastung bei der Arbeit als zu groß empfindet, können Arbeitgebende und Mitarbeiter*in die Stundenzahl verringern oder die Arbeitsbelastung reduzieren. Fühlt sich der*die Mitarbeiter*in während der Arbeit einmal nicht wohl, kann er*sie nach Hause gehen.
Wann Wiedereingliederung nach Krankheit?
Wiedereingliederung nach Krankheit Wiedereingliederung nach Krankheit oder Unfall: Ein betriebliches Eingliederungsmanagement unterstützt Betroffene bei der Rückkehr ins Arbeitsleben. Mit einer betrieblichen Wiedereingliederung ermöglichen Sie Ihrem Arbeitnehmer bzw. Ihrer Arbeitnehmerin, nach längerer Krankheit im Unternehmen wieder Fuß zu fassen.
Durch eine strukturierte Wiedereingliederung vermeiden Sie weitere arbeitsbedingte Krankheitsphasen. Es gibt verschiedene Konzepte zur Wiedereingliederung und finanzielle Förderung, um Ihre Fachkraft an eine veränderte Arbeitssituation zu gewöhnen. Ob (Arbeits-) Unfälle, Krankheiten oder Schicksalsschläge: Jedes Jahr sind hunderttausende Menschen vorübergehend oder dauerhaft in ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit eingeschränkt.
Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das: Sie sind verpflichtet, Ihren Beschäftigten eine strukturierte Wiedereingliederung ins Arbeitsleben anzubieten. Und zwar dann, wenn er oder sie innerhalb von zwölf Monaten insgesamt mindestens sechs Wochen krankheitsbedingt ausgefallen ist.
ist für den Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend, wenn Beschäftigte innerhalb von zwölf Monaten insgesamt mindestens sechs Wochen wegen Krankheit arbeitsunfähig sind. unterstützt Beschäftigte bei der strukturierten Rückkehr ins Arbeitsleben. soll klären: Gibt es einen Zusammenhang zwischen Krankheit und Arbeit? beugt einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vor.
Flexible Arbeitszeiten nutzen und die Flexibilität Ihres Unternehmens erhöhen Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist nicht nur für den betroffenen Mitarbeiter oder die betroffene Mitarbeiterin sinnvoll. Auch Ihr Unternehmen profitiert davon:
Es fördert Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten. Sie können etwaige Kosten für Lohnfortzahlung und Vertretungskräfte sparen. Das Know-how der erfahrenen Betriebszugehörigen steht der Firma weiterhin zur Verfügung. Sie passen die Betriebskultur an den demographischen Wandel an. Sie steigern die Zufriedenheit der Mitarbeiter.
Kann man auch nur 2 Wochen Wiedereingliederung machen?
Die Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung beträgt in der Regel zwischen 2 Wochen und 6 Monaten. Zur Wiedereingliederung wird vom behandelnden Arzt, der Reha-Klinik oder dem Betriebsarzt/der Betriebs- ärztin ein individueller Stufenplan (s.
Habe ich ein Recht auf Wiedereingliederung?
Arbeitnehmer muss für eine Wiedereingliederung bereit sein – Eine Wiedereingliederungsmaßnahme begründet ein eigenes Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einer Phase, in der der Arbeitnehmer weiterhin dem rechtlichen Status nach arbeitsunfähig geschrieben ist.
Was passiert wenn man keine Wiedereingliederung macht?
Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers vor, während und nach der Wiedereingliederung – Bei der Wiedereingliederung müssen Rechte und Pflichten beachtet werden. / fizkes Grundsätzlich besteht für jeden angestellten Arbeitnehmer, der länger als sechs Wochen ununterbrochen oder innerhalb der letzten zwölf Monate wiederholt insgesamt länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt war, ein Anspruch auf Wiedereingliederung.
- Viele Unternehmen bieten diese Möglichkeit sogar bewusst im Rahmen des sogenannten „betrieblichen Eingliederungsmanagement” an.
- Arbeitgeber sind jedoch nicht verpflichtet, eine Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell im Unternehmen anzubieten.
- Bei Selbstständigen hat die jeweilige Krankenkasse eventuell entsprechende Angebote.
Während bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern das Hamburger Modell in Frage kommt, können privat versicherte Arbeitnehmer schrittweise in das Modell einsteigen, wenn der Krankentagegeld-Baustein eine teilweise Arbeitsunfähigkeit enthält. Vor der Wiedereingliederung muss der Plan erstellt und abgestimmt werden.
Der unterschriebene Plan muss zusätzlich der Krankenkasse zur Verfügung gestellt werden. Der Arbeitnehmer hat das Recht darauf, dass sämtliche seiner Gesundheitsdaten vertraulich behandelt werden. Alle Mitwirkenden unterliegen der Schweigepflicht und können nur vom Arbeitnehmer selbst davon entbunden werden.Für Rechtsanwälte, Ärzte, Berufspsychologen oder Mitarbeiter von Suchtberatungsstellen gilt eine besondere Schweigepflicht.
Demnach drohen bei Verletzung der Schweigepflicht Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen. Die strafrechtliche Konsequenz gilt für Betriebsräte und für Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen ebenso. Während der Wiedereingliederung besteht für den Arbeitnehmer vor allem die Mitwirkungspflicht.
Das heißt, er sollte dafür Sorge tragen, die erarbeiteten und ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen. Sieht er sich dessen jedoch nicht in der Lage, ist es keine Pflichtverletzung, die Wiedereingliederung abzubrechen – die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig. Bei gesundheitlichen Problemen des Mitarbeiters kann die Wiedereingliederung für maximal sieben Tage unterbrochen werden.
Dies muss allerdings im Stufenplan festgehalten sein. Geht die Fehlzeit des Mitarbeiters über die sieben Tage hinaus, gilt die Wiedereingliederung als gescheitert. Verschlechtert sich der gesundheitliche Zustand des Mitarbeiters, kann die Wiedereingliederung sowohl vom Mitarbeiter, dem behandelnden Arzt, dem Arbeitgeber oder dem Rehabilitationsträger (also der Kranken- oder Rentenversicherung des Mitarbeiters) abgebrochen werden.
- Der Mitarbeiter gilt in diesem Fall weiter als arbeitsunfähig und bezieht Krankengeld, Übergangsgeld oder Verletztengeld.
- Um negative Arbeitsumstände nachhaltig zu verbessern beziehungsweise zu beseitigen, ist es natürlich im Sinne des Arbeitnehmers, diese den Mitwirkenden zu kommunizieren.
- So kann gemeinsam mit dem Arbeitgeber nach Lösungen gesucht werden.
Gerade in größeren Betrieben ist häufig der Betriebsrat als eine beratende Funktion im Team zur Wiedereingliederung vertreten, sodass negative Faktoren noch besser aufgezeigt werden können. Die Termine beim behandelnden Arzt bleiben in der Regel unverändert erhalten, damit er mitverfolgen kann, inwieweit sich die Wiedereingliederung gesundheitlich auf den Arbeitnehmer auswirkt.
- Auch hier können Auffälligkeiten jederzeit besprochen werden.
- Nach der Wiedereingliederung geht es vor allem darum zu entscheiden, ob sie erfolgreich war und die Rückkehr in das vorherige Berufsleben umsetzbar ist.
- Das wird sowohl im Dialog zwischen Arbeitnehmer und Arzt als auch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eruiert.
So hat der Arbeitnehmer auch nachträglich noch die Möglichkeit, Themen anzusprechen, die seine Gesundheit belasten. Grundsätzlich sollte der Arbeitnehmer darauf achten, alle getroffenen Absprachen schriftlich festzuhalten und von der betroffenen Partei gegenzeichnen zu lassen, damit er auf der sicheren Seite ist.
Wie oft darf man in der Wiedereingliederung fehlen?
Zusammenfassung: Muss ich bei Krankheit während einer Wiedereingliederung eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen? Nein, während einer Wiedereingliederungsmaßnahme ist man eh krankgeschrieben. Ein weitere Bescheinigung ist nicht nötig.
Der Arbeitgeber muss aber darüber informiert werden, dass man nicht zur Arbeit kommen kann. Und wichtig: Wenn der Arbeitnehmer mehr als 7 Tage nicht zur Arbeit kommt, gilt die Wiedereingliederung als gescheitert. – Guten Tag, ich befinde mich in einer Wiedereingliederungsmaßnahme. Die Wiedereingliederung wurde ordentlich zwischen meinem Arbeitgeber (Behörde), Hausarzt und mir vereinbart.
Tägliche Arbeitsstunden, die gestaffelt bis zur Vollzeit ansteigen. Während der gesamten sechswöchigen Wiedereingliederung gelte ich als krank geschrieben und die tägliche Arbeitszeit ist maximal, nicht minimal vereinbart worden. Meine täglich geleistete Arbeitszeit wird durch eine automatische Zeiterfassung in der Behörde erfasst. Eingrenzung vom Fragesteller 6. Oktober 2015 | 18:43 Sehr geehrter Fragesteller, Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten: Während der Wiedereingliederung sind Sie, wie Sie bereits zutreffend ausgeführt haben, arbeitsunfähig.
Sie schulden Ihrem Arbeitgeber daher auch nicht die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung. Dementsprechend besteht auch kein Entgeltanspruch. Das Wiedereingliederungsverhältnis ist ein Rechtsverhältnis eigener Art, wobei im Vordergrund Gesichtspunkte der Rehabilitation des Arbeitnehmers stehen. Sie entscheiden, natürlich in Absprache mit dem behandelnden Arzt, ob Sie Ihre Arbeit verrichten können und in welchem Umfang.
Nur wenn Sie länger als 7 Tage (arbeitsfreie Tage zählen mit!) der Arbeit fernbleiben, gilt die Wiedereingliederung als gescheitert. Dies ist bei Ihnen jedoch nicht der Fall. Dass Sie arbeitsunfähig sind, liegt in der Natur der Wiedereingliederung, muss Ihrem Arbeitgeber also nicht nochmals nachgewiesen werden.
Selbstverständlich muss dieser aber wissen, ob Sie zur Arbeit erscheinen oder nicht. Auch hier haben Sie aber alles richtig gemacht, indem Sie dies täglich zu Dienstbeginn mitgeteilt haben. Ihre Frage „muß ich nun trotz gültiger Krankschreibung der Wiedereingliederung eine weitere Krankschreibung abliefern ?” ist also mit einem klaren nein zu beantworten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Mit freundlichen Grüßen Bewertung des Fragestellers 6. Oktober 2015 | 19:16 Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen? Wie verständlich war der Anwalt? Wie ausführlich war die Arbeit? Wie freundlich war der Anwalt? Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter? ” Vielen Dank, Sie haben mir eine große Unsicherheit genommen ! ”
Wer zahlt Gehalt während Wiedereingliederung?
4.2 Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber – Zahlt der Arbeitgeber aufgrund der tatsächlich ausgeübten Beschäftigung während der stufenweisen Wiedereingliederung eine (Teil-)Vergütung für die erbrachte Arbeitsleistung, handelt es sich dabei um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.
Wer bezahlt das Fahrgeld zur Arbeit bei Wiedereingliederung?
Die Krankenkasse muss einem Arbeitnehmer, der während einer stufenweisen Wiedereingliederungsmaßnahme Krankengeld erhält, auch die Kosten für die Fahrten zur Arbeit erstatten. Der Höhe nach ist der Anspruch beschränkt auf die Kosten, die für die Nutzung des ÖPNV entstanden wären. Sozialgericht Dresden vom 17.06.2020 – S 18 KR 967/19
Wird Wiedereingliederung auf Krankengeld angerechnet?
Erhalte ich während der Wiedereingliederung weiterhin Krankengeld? Während dieser Phase sind Sie weiterhin arbeitsunfähig krank. Daher bleibt Ihr Krankengeldanspruch erhalten. Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber Gehalt, verringert sich das Krankengeld entsprechend.
Wer schickt den Wiedereingliederungsplan an die Krankenkasse?
Der Arbeitgeber behält ein Exemplar ein (Ausferti- gung für Arbeitgeber) und sendet Ihnen die Ausfertigungen für die Arbeitnehmerin / den Arbeitnehmer und die Krankenkasse zurück.
Wann fängt die Wiedereingliederung an?
Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen ein betriebliches Eingliederungs management (BEM) anzubieten, wenn Sie im Laufe eines Jahres mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig waren (§ 167 Absatz 2 SGB IX).
Kann eine Wiedereingliederung auch nur 4 Wochen dauern?
4. Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung – Die Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung ist abhängig vom individuellen gesundheitlichen Zustand und kann jederzeit flexibel verkürzt oder verlängert werden. Es gibt keine gesetzliche Zeitbegrenzung, aber meist wird eine Dauer von 4–8 Wochen festgelegt. Eine Dauer von mehr als 6 Monaten ist unüblich.
Wie viele Wochen dauert eine Wiedereingliederung?
Zeitplan und Arbeitszeiten während einer Wiedereingliederung – Hast du dich für eine Wiedereingliederungsmaßnahme entschieden, wird ein Wiedereingliederungsplan erstellt. Hierfür ist dein behandelnder Arzt – in der Regel dein Hausarzt – zuständig. Ein Wiedereingliederungsplan sollte folgende Fragen klären:
Wann beginnt die Wiedereingliederung und wann wird sie voraussichtlich enden? Welcher Art werden die einzelnen Stufen sein und wie lange werden sie jeweils dauern?Wann wird der Arbeitnehmer voraussichtlich wieder vollumfänglich arbeitsfähig sein?Welche Tätigkeiten und Belastungen sind für den Arbeitnehmer ausführbar, welche zu meiden?Welche sinnvollen Maßnahmen und Vorkehrungen sind noch zu treffen?
Wichtig: Auch die Rücktrittsrechte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten festgehalten werden. Denn wenn du während einer Wiedereingliederungsmaßnahme merkst, dass du doch nicht in der Lage bist, wieder zu arbeiten, können du und dein Arbeitgeber einen Abbruch der Maßnahme beschließen.
- Die stufenweise Wiedereingliederung dauert zwischen sechs Wochen und sechs Monaten und wird durch die vertragliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers beeinflusst.
- Du kannst anfänglich mit einer täglichen Arbeitszeit von zwei Stunden starten.
- Nach zwei bis vier Wochen kann die Anzahl der Arbeitsstunden deiner Leistungsfähigkeit entsprechend erhöht werden, zum Beispiel auf vier Stunden am Tag.
Entscheidend bei der Wiedereingliederung ist nicht nur die verringerte Arbeitszeit, sondern auch die der verminderten Leistungsfähigkeit des Betroffenen angepassten Art der zu leistenden Tätigkeiten. Tipp: Am besten wendest du dich an deinen Betriebsarzt. © iStock.com/Andrey Popov