Verrechnung der Witwenrente mit der eigenen Rente – Um die Witwenrente mit der eigenen Rente und anderen Einkünften zu verrechnen, muss die Rentenversicherung zuerst das Nettoeinkommen des Hinterbliebenen ermitteln. Hierfür wendet die Rentenversicherung ein Berechnungsverfahren an, bei dem sie pauschal 40 Prozent vom Bruttoeinkommen des Hinterbliebenen abzieht.
Sofern der Hinterbliebene eine eigene Rente bezieht, zieht die Rentenversicherung pauschal 14 Prozent davon ab. Daraufhin zieht die Rentenversicherung vom berechneten Nettoeinkommen den Freibetrag ab. Dieser liegt je nach Bundesland bei 903 Euro oder bei 877 Euro. (Stand 2021) Die Rentenversicherung unterscheidet hier jeweils zwischen den alten und den neuen Bundesländern.
Der Freibetrag ist grundsätzlich mit dem derzeitigen Rentenwert verknüpft und erhöht sich immer dann, wenn die Renten erhöht werden. Für Hinterbliebenen mit Kindern, die eine Waisenrente beanspruchen können, erhöht sich der Freibetrag nochmals. Im letzten Schritt zur Verrechnung der Witwenrente mit der eigenen Rente rechnet die Rentenversicherung von der verbliebenenen Summe 40 Prozent auf die Witwenrente an.
Wird meine Witwenrente auf meine Rente angerechnet?
Nein! Die oder die die eine Witwe oder der Witwer neben der eigenen Altersrente erhält, sind kein Hinzuverdienst der auf die Altersrente anzurechnen wäre. Anders herum kann eine Altersrente auf die Witwen-oder Witwerrente angerechnet werden. – Witwen, Witwer, Waisen-Rente
Wird bei Witwenrente die eigene Rente gekürzt?
So wird eigenes Einkommen angerechnet – Die Rentenversicherung rechnet Dein Einkommen, also auch Deine eigene Rente, auf die Witwen- oder Witwerrente an. Es gibt allerdings Freibeträge, Die Berechnung ist nicht ganz einfach. Es kann sein, dass Deine Hinterbliebenenrente gekürzt wird. Es wird dabei in drei Schritten gerechnet:
- Ermittlung des Nettoeinkommens Zunächst ermittelt die Rentenversicherung Dein Nettoeinkommen. Bei bestimmten Einkommensarten wendet sie dazu ein pauschaliertes Verfahren an. Vom Brutto-Arbeitseinkommen zieht sie pauschal knapp 40 Prozent ab. Bekommt ein Hinterbliebener eine eigene Rente, werden davon pauschal 14 Prozent abgezogen.
- Freibeträge Vom Nettoeinkommen wird der Freibetrag abgezogen. Der ist mit dem aktuellen Rentenwert verknüpft und erhöht sich immer dann, wenn sich die Renten erhöhen ( § 97 Abs.2 SGB ). Er liegt in den alten Bundesländern derzeit bei 950,93 Euro und in den neuen Bundesländern bei 937,73 Euro, Wenn Du Kinder hast, steigt der Freibetrag für jedes Kind, das grundsätzlich einen Anspruch auf Waisenrente hat, um 201,71 Euro in den alten Bundesländern.198,91 Euro sind es in den neuen Bundesländern (Stand: Oktober 2022).
- Kürzung der Rente Von der verbliebenen Summe werden nun 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. Anders ausgedrückt: Die 40 Prozent werden von der Rente abgezogen.
Beispiel: Eine Witwe in München hat ein eigenes Nettoeinkommen von 1.400 Euro. Zwei Kinder befinden sich in der Ausbildung. Ihr Freibetrag von 950,3 Euro erhöht sich wegen der Kinder um 403,42 Euro auf insgesamt 1.353,72. Das Nettoeinkommen übersteigt den Freibetrag um 46,28 Euro.40 Prozent davon sind rund 18,50 Euro.
Was passiert mit eigener Rente bei Witwenrente?
Wann endet die Witwen- oder Witwerrente? –
Bei erneuter Heirat : Sowohl die kleine als auch die große Witwen- oder Witwerrente enden mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie heiraten.Bei Rentensplitting : Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente endet auch, wenn Sie sich für das Rentensplitting entscheiden.
Weitere Infos zum Rentensplitting
Wie viel wird auf die Witwenrente angerechnet?
Homepage | Einkommensanrechnung Eine Einkommensanrechnung erfolgt bei Hinterbliebenenrenten, wenn weiteres Einkommen bezogen wird. Anzurechnen sind 40 Prozent des den Freibetrag übersteigenden pauschalisierten Nettoeinkommens. Für die Umrechnung vom Brutto ins Netto gelten pauschale Prozentsätze.
Beispiel zur Einkommensanrechnung für eine Witwenrente für die alten Bundesländer für die Zeit ab 1.7.2022: Petra T. erhält eine monatliche Witwenrente von 400 Euro. Sie verdient monatlich brutto 1.700 Euro. Die Rentenversicherung zieht von den 1.700 Euro pauschal 40 Prozent, also 680 Euro, ab. Das ergibt einen rechnerischen Nettoverdienst von 1.020 Euro.
Nach Abzug des Freibetrags in Höhe von 950,93 Euro verbleiben 69,07 Euro. Von diesem Übersteigungsbetrag sind wiederum 40 Prozent, also 27,63 Euro, von den 400 Euro Witwenrente abzuziehen. Es verbleiben Petra T. also brutto 372,37 Euro an monatlicher Witwenrente.
Wann wird die Witwenrente nicht gekürzt?
8. Das Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet – Sie haben neben der Hinterbliebenenrente noch weitere Einkünfte wie zum Beispiel eine private Rente? Diese Einkünfte werden Ihnen oberhalb eines Freibetrags bis zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.
- Der Freibetrag liegt vom 1.
- Juli 2021 bis zum 30.
- Juni 2022 bei 883,61 Euro im Osten und bei 902,62 Euro im Westen.
- Er wird in der Regel jährlich erhöht.
- Die Rentenversicherung ermittelt von Ihrem Bruttoverdienst das Nettoeinkommen.
- Nur wenn das Nettoeinkommen den Freibetrag überschreitet, werden vom verbleibenden Nettoeinkommen 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Beim Abzug kommt es schlussendlich darauf an, um welche Einkünfte es sich genau handelt. Bekommen Sie Lohn, werden Ihnen 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen. Haben Sie Mieteinnahmen, werden Ihnen grundsätzlich 25 Prozent abgezogen. Darüber hinaus gibt es Einkünfte, die nicht angerechnet werden, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II.
Wie hoch darf die Witwenrente sein ohne Steuern zu zahlen?
Beispiel: Altersrente und Witwenrente versteuern – Frau Lange ist seit 2014 in Rente und erhält sowohl eine Bruttorente von 1.400 € als auch eine Witwenrente von 650 €.14 Prozent werden von ihrer Bruttorente abgezogen und es bleiben 1.204 € Nettorente übrig.
Ihr Freibetrag für die Witwenrente beträgt 883,61 €, weil Sie aus dem Osten kommt. Dieser Freibetrag wird nun von der Nettorente abgezogen. Ihre Nettorente ist demnach 320,39 € höher als ihr Freibetrag. Hiervon werden nun 40 Prozent (128,16 €) auf die Witwenrente angerechnet, was bedeutet, dass sich die Witwenrente von ursprünglich 650 € auf 521,84 € reduziert.
Von dieser Summe werden noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe von 7,3 % und 3,05 % (Kinderlose 3,3 %) abgezogen. Für dieses Beispiel wären das 38,09 € und 15,92 €. Die Witwenrente beträgt am Ende demnach 467,83 € der ursprünglichen 650 €, Höhere eigene Einkünfte (z.B. eine Altersrente) können die Witwenrente deutlich kürzen.
Werden Witwenrente und eigene Rente zusammen versteuert?
Erhalten Sie eine Witwenrente und erzielen selbst Einkünfte, werden diese auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Wie genau, erfahren Sie hier. Treffen Witwenrente und eigene Rente zusammen, mindert das in der Regel Ihre Witwenrente. Denn die Rentenversicherung rechnet grundsätzlich weitere Einkünfte neben einer Hinterbliebenenrente an.
Allerdings erst oberhalb eines Freibetrags und auch nur zu 40 Prozent. Eine Ausnahme gilt zudem für die Zeit des sogenannten Sterbevierteljahrs. So heißen die drei Monate, die auf den Monat folgen, in dem Ihr Ehe- oder Lebenspartner gestorben ist. In dieser Zeit wird Ihr eigenes Einkommen – und damit auch Ihre eigene Rente – nicht angerechnet.
Sie erhalten die Witwen- oder Witwerrente also in voller Höhe.
Was heißt Zusammentreffen von Rente und Einkommen?
Ein Zusammentreffen von Renten und Einkommen ist der Fall, wenn eine Erwerbsminderungsrente vor dem 60. Lebensjahr gewährt wurde und aus der ab diesem Alter ein Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen erwächst. Die jeweils höhere Rente wird weitergezahlt.
Wo wird die Witwenrente angerechnet?
8. Das Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet – Sie haben neben der Hinterbliebenenrente noch weitere Einkünfte wie zum Beispiel eine private Rente? Diese Einkünfte werden Ihnen oberhalb eines Freibetrags bis zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.
- Der Freibetrag liegt vom 1.
- Juli 2021 bis zum 30.
- Juni 2022 bei 883,61 Euro im Osten und bei 902,62 Euro im Westen.
- Er wird in der Regel jährlich erhöht.
- Die Rentenversicherung ermittelt von Ihrem Bruttoverdienst das Nettoeinkommen.
- Nur wenn das Nettoeinkommen den Freibetrag überschreitet, werden vom verbleibenden Nettoeinkommen 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Beim Abzug kommt es schlussendlich darauf an, um welche Einkünfte es sich genau handelt. Bekommen Sie Lohn, werden Ihnen 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen. Haben Sie Mieteinnahmen, werden Ihnen grundsätzlich 25 Prozent abgezogen. Darüber hinaus gibt es Einkünfte, die nicht angerechnet werden, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II.