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Wem Gehört Das Kfz-Kennzeichen?

Wem Gehört Das Kfz-Kennzeichen
Wem gehört das Kennzeichen rein rechtlich? – Die Eigentumsverhältnisse bei KFZ Kennzeichen sind eindeutig: Eigentümer des Kennzeichens ist die Person, die das Nummernschild erworben hat. Auch wenn die Stadt das Kennzeichen mit Siegeln versehen hat, bleibt der Käufer Eigentümer.

Wie kann man herausfinden wem das Auto gehört?

Wie kann ich Fahrzeug- und Halterdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt herausfinden? – Wer herausfinden möchte, wem ein Kfz-Kennzeichen gehört, kann entweder bei der Zulassungsstelle vor Ort nachfragen. Auch besteht die Option, beim Kraftfahrt-Bundesamt einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) zu beantragen.

Online-Auskunft: Die Online-Auskunft kann jeder mit einem Ausweis mit elektronischer Ausweisfunktion von zu Hause aus durchführen. Sie enthält Informationen über alle Fahrzeuge, die aktuell auf den Anfragenden laufen. Somit handelt es sich dabei um eine Art „Selbstauskunft”. Auskunft über den Verbleib eines Fahrzeugs: Das ist ein Angebot insbesondere für Versicherungsunternehmen, die herausfinden wollen, wo ein Fahrzeug beispielsweise nach einem Diebstahl verblieben ist. Nach der Gebührenordnung für den Straßenverkehr kostet diese Maßnahme aktuell (Stand: September 2019) 6,10 € pro Kraftfahrzeug und Anhänger. Einfache Registerauskunft nach § 39 StVG: Auskunft über die Halterdaten anhand von Fahrzeugkennzeichen oder Fahrzeugidentifikationsnummer. Erweiterte Registerauskunft nach § 39 StVG: Hier erhalten Personen auch die Halter- und Fahrzeugdaten, wenn sie lediglich die Personalien des Halters angeben.

Wer eine der Registerauskünfte nach § 39 StVG wünscht, formuliert am besten ein Schreiben an die Behörde. Darin sollte klar erkenntlich sein, wieso es notwendig ist, die Halterdaten bzw. die Fahrzeugdaten zu erfahren. Das Kraftfahrt-Bundesamt formuliert das Ganze wie folgt: „Glaubhaftmachung ist die Angabe nachprüfbarer Sachverhalte bzw.

Wie bekomme ich den Halter von einem Auto heraus?

Wie kann ich die Versicherung des Kfz Kennzeichen Halters ermitteln? – Konkret kannst du dich bei uns melden oder beim Zentralruf der Autoversicherer anrufen und das Autokennzeichen nennen. Dort gibt es eine Datenbank, nach der die Versicherung des Halters ermittelt wird.

Jeder Beteiligte eines Unfalls erhält so die Möglichkeit, den Verursacher ausfindig zu machen und seine Ansprüche anzumelden. Du erreichst den Zentralruf der Autoversicherer unter der Telefonnummer 08002502600. Im Anschluss wirst du an die zuständige Versicherung weitergeleitet. Dann kannst du den Unfallhergang schildern.

Also was wann passiert ist und wo dein Auto beschädigt wurde. Dies kann sehr wichtig sein, um die Schuld zuzuweisen. Bei Unklarheiten wird die Versicherung auf dich zukommen und weitere Informationen anfordern. Sollten dann immer noch Dinge unklar sein, wird die Versicherung einen Gutachter hinzuziehen.

Kann ich als Privatperson eine Halterabfrage machen?

Fahrzeughalter ermitteln: Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema – Kann ich als Privatperson eine Halterabfrage durchführen? Ja, eine Halterermittlung ist grundsätzlich gemäß § 39 Straßenverkehrsgesetz möglich. Dabei muss es um die Durchsetzung von konkreten Ansprüchen im Straßenverkehr oder triftige Gründe gehen.

In diesem Kontext ist von einem berechtigten Interesse die Rede. Ohne konkreten Anlass ist es aufgrund des Datenschutzes nicht möglich, einen Fahrzeughalter zu ermitteln. Wie kann ich die Versicherung des Unfallgegners mit Hilfe des Kennzeichens ermitteln? Falls sich der Unfallgegner weigert, seine Daten herauszugeben oder er Unfallflucht begeht, können Sie sich mit dem notierten Fahrzeugkennzeichen an den Zentralruf der Versicherer wenden.

Es gilt das Prinzip der Fahrerhaftung! Das ist auch online möglich. Sie können so relativ unkompliziert die Versicherung des Unfallgegners herausfinden und die Schadensabwicklung in Gang setzen. Fragen Sie im Zweifel einen erfahrenen Kfz-Sachverständigen,

  • Ann ich den Fahrzeughalter online ermitteln? Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung ist es vielerorts möglich, online den Fahrzeughalter zu ermitteln.
  • Erkundigen Sie sich bei den zuständigen Verkehrs- und Verwaltungsbehörden vor Ort oder googeln Sie zum Suchbegriff „Fahrzeughalter ermitteln” in Kombination mit Ihrer Stadt.

In der Landeshauptstadt Berlin ist beispielsweise ein solcher Service beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten nutzbar, um Autohalter ausfindig zu machen. Kann ich den Fahrzeughalter auch ohne Kennzeichen ermitteln? Das gestaltet sich für Privatpersonen in Eigenregie äußerst schwierig,

  • In diesem Fall wenden Sie sich am besten an die Polizei, um eine Anzeige gegen unbekannt zu erstellen.
  • Die Ermittlungsarbeit kann dann eventuell zum Erfolg führen.
  • Sie können aber auch selber aktiv werden und Zeugen vor Ort befragen.
  • Vielleicht hat jemand das Kennzeichen notiert.
  • Ein Zeugenfragebogen ist ein wichtiges Mittel für die Sicherung von Beweisen.

Fahrzeughalter mit ausländischem Kennzeichen ermitteln? In Deutschland wenden Sie sich am besten an die Polizei oder an einen Kfz-Gutachter, um den Fahrzeughalter ermitteln zu können. Falls ein Unfall im Ausland geschehen ist und Sie nur das Kennzeichen des Unfallgegners haben, hilft Ihnen die Grüne Karte weiter.

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Kann man nach Kennzeichen suchen?

3. So funktioniert der Schweizer Autoindex bei Fahrzeugen – Der Schweizer Autoindex wird dezentral von den Strassenverkehrsämtern der einzelnen Kantone verwaltet. Dementsprechend ist die Suche nach Kennzeichen auch nicht ganz einheitlich gestaltet. Nicht überall ist die Anfrage kostenlos.

Mittlerweile ist aber fast ausnahmslos eine Online-Haltersuche (zum Beispiel über eine Autoindex-App) möglich. Auskünfte werden zudem direkt vor Ort oder über SMS erteilt. In einigen Kantonen ist die Haltersuche nach Autokennzeichen auf fünf Suchabfragen pro Tag limitiert. Um eine Halterauskunft zu bestimmten Autonummern zu erhalten, reicht es aus, das betreffende Kennzeichen in einer Suchmaske einzugeben.

Die Daten dürfen ausschliesslich für Zwecke verwendet werden, die mit dem Strassenverkehr zu tun haben. Unzulässig sind Abfragen, die im kommerziellen Zusammenhang stehen.

Was kostet eine Halterabfrage?

Hinweise für Kiel: – Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in Höhe von 5,10 EUR erhoben. Die Gebühr kann bei Antragsstellung durch einen Verrechnungsscheck oder durch einen Überweisungsträger, der von der Behörde dem Antwortschreiben beigelegt wird, beglichen werden.

Was kann man mit einem Kennzeichen herausfinden?

Über das Kennzeichen den Halter eines Fahrzeugs ermitteln, tut in der Regel die Polizei. Aber es gibt auch Fälle, in denen andere Personen legal berechtigt sind, den Fahrzeughalter herausfinden. Wir verraten Ihnen in diesem Artikel, wann dies erlaubt ist. Die mit einem Symbol oder grüner Unterstreichung gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Kommt darüber ein Einkauf zustande, erhalten wir eine Provision – ohne Mehrkosten für Sie! Mehr Infos.

Wem gehört das Auto Halter?

Wer ist der Eigentümer? – Der Eigentümer eines Fahrzeugs steht im Fahrzeugbrief. Nur er darf das Auto verkaufen. © gettyimages/nd3000 Der Fahrzeugeigentümer ist die Person, der das Auto rechtmäßig gehört, Sie ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 ( Fahrzeugbrief ) eingetragen – genauso wie alle anderen Eigentümer, denen das Auto bisher gehört hat.

  1. Nur der Eigentümer darf den Wagen verkaufen.
  2. Dafür reicht es nicht, den Fahrzeugschein zu besitzen.
  3. Als Nachweise sind der Kaufvertrag des Fahrzeugs und die entsprechende Rechnung (Quittung oder Bankauszug) notwendig.
  4. Abgesehen von der Möglichkeit, das Fahrzeug zu verkaufen, hat der Eigentümer keine Pflichten in Bezug auf das Kfz.

Vorausgesetzt, er ist nicht gleichzeitig Fahrzeughalter und/oder Fahrer,

Wem gehört das Auto dem Käufer oder dem Halter?

Fahrzeughalter, Fahrer und Eigentümer: Wer ist wer? – Ein Auto hat zunächst einen Halter, Das ist derjenige, auf den der Wagen zugelassen ist und der in den Fahrzeugpapieren steht. Häufig ist der Halter auch der Eigentümer des Fahrzeugs. Eigentümer ist die Person, die das Fahrzeug gekauft hat und an den der Händler es übergeben hat.

  • Es gibt aber nicht selten Fälle, in denen der Halter und der Eigentümer nicht identisch sind.
  • Beispielsweise bei Leasingfahrzeugen ist Eigentümer die Bank, während Halter der Leasingnehmer ist.
  • Ein weiterer Beteiligter ist der Versicherungsnehmer, auf den die Kfz-Versicherung läuft.
  • In der Regel muss das der Halter sein.

Ausnahmen können bei Leasing oder Firmenwagen vorliegen oder wenn ein Fahranfänger bei seinen Eltern oder Großeltern mitversichert ist. Auch Ehegatten können sich Halter- und Versicherungsnehmerstellung aufteilen.

Kann ich ein Auto verkaufen ohne Halter zu sein?

1. Verkaufsvollmacht KFZ – So gelingt Dein Autoverkauf – Du hast endlich den passenden Käufer für Deinen Gebrauchtwagen gefunden und stehst kurz vor dem Verkauf. Doch dann die Ernüchterung: Ein Termin, der beiden Parteien passt, lässt sich einfach nicht vereinbaren. Für dieses Problem gibt es glücklicherweise eine einfache Lösung: Eine Verkaufsvollmacht für Dein KFZ ermöglicht es Dir, Dein Auto durch eine dritte Person verkaufen zu lassen.

So findet sich nicht nur ein passender Termin, sondern der Autoverkauf wird für Dich mühelos abgewickelt. Eine solche Vollmacht kannst Du durch eine rechtsgültige Erklärung erteilen und damit jede Person Deines Vertrauens beauftragen, Dein Fahrzeug für Dich zu verkaufen. Indem Du eine dritte Person bevollmächtigst, in Deinem Auftrag zu handeln, bleibt Dir Zeit, Aufwand und Stress erspart, den Du selbst hättest aufbringen müssen.

Mit der schriftlichen Vollmacht darf die von Dir bevollmächtigte Person Deinen Gebrauchtwagen in Deinem Namen verkaufen. Bestimmte Angaben sind jedoch nötig, damit die Verkaufsvollmacht für Dein KFZ auch vom Käufer akzeptiert wird und der Verkauf besiegelt ist.

Wer darf mein Auto fotografieren?

Recht am Bild der eigenen Sache – kurz und kompakt – Ein Recht am Bild der eigenen Sache existiert in Deutschland in der Regel nicht, Es ist somit grundsätzlich zulässig, von öffentlichen Orten fremde Gebäude, Fahrzeuge oder auch Haus- und Nutztiere abzulichten. In den meisten Fällen ist zudem auch eine Veröffentlichung ohne das Einverständnis des Eigentümers zulässig, ( 57 Bewertungen, Durchschnitt: 3,89 von 5) Loading.

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Kann man Auto ohne Gutachten anmelden?

Kfz – „Pickerl”-Gutachten werden zentral erfasst Wien. Wer ein Fahrzeug zulassen möchte, muss nun nicht mehr das letzte „Pickerl”-Gutachten vorlegen. Grund dafür ist die zentrale „Pickerl”-Datenbank, die mit Anfang Oktober eingerichtet wurde. In der § 57a-Begutachtungsplakettendatenbank werden alle Daten zur Sicherstellung der Korrektheit der Gutachten und der Gültigkeit der Plaketten gespeichert und verwaltet.

Somit sind nun die Gutachten über die wiederkehrende Begutachtung für die Zulassungsstellen abrufbar. „Pickerl”-Datenbank soll besser gegen Missbrauch schützen. Durch die zentrale Datenbank erwartet man sich sowohl eine bessere Nachvollziehbarkeit als auch verbesserten Schutz gegen Missbrauch, wie beispielsweise gestohlene oder verlorene Plaketten oder Gutachten durch nicht ermächtigte Stellen.

Erfasst wird unter anderem auch der Kilometerstand. „Abweichungen können damit bei einer Kaufüberprüfung festgestellt werden”, erklärt Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung. : Kfz – „Pickerl”-Gutachten werden zentral erfasst

Was kann man mit fremden Kennzeichen machen?

Kfz-Kennzeichen fotografieren und veröffentlichen – was ist erlaubt? Ob und inwiefern ein Auto mit erkennbarem Kennzeichen fotografiert und veröffentlicht werden darf, hängt jeweils vom speziellen Einzelfall ab. In der Regel dürfen veröffentlicht werden, insofern mit der Veröffentlichung nicht die Persönlichkeitsrechte des Besitzers angegriffen oder verletzt werden. Eine Veröffentlichung von Kfz-Kennzeichen ist nicht zwingend verboten

Kann man Kennzeichen googlen?

Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, ob es nicht möglich wäre, über das Nummernschild etwas mehr über den dazugehörigen Fahrzeughalter herauszufinden – sei es aus Wut über sein Verkehrsverhalten oder nur aus reiner Neugier? Nun ist es in Deutschland aber grundsätzlich nicht zulässig, das Nummernschild eines Autofahrers zurückzuverfolgen und so dessen private Daten in Erfahrung zu bringen.

Die Adresse und der Name dieser Person sind auf diese Weise für niemanden – mit Ausnahme der Polizei – einsehbar. Dank der deutschen Gesetze und strengen Datenschutzverordnungen bleibt so die Anonymität eines jeden Verkehrsteilnehmers gewahrt. Es besteht jedoch unter den notwendigen Voraussetzungen die Möglichkeit, sich bei berechtigtem Interesse personenbezogene Daten über die Polizei oder die zuständigen Zulassungsstelle übermitteln zu lassen, wenn dieses nicht offenkundig dem Willen der Person, auf die sich die Daten beziehen, widerspricht.

Solche Voraussetzungen sind bei der Polizei z.B. gegeben, wenn

offensichtlich ist, dass die Datenübermittlung im Interesse der betroffenen Person liegt und sie in Kenntnis der Sachlage ihre Einwilligung hierzu erteilen würde. der Auskunftsbegehrende ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das Geheimhaltungsinteresse der betroffenen Person überwiegt.

So können etwa im Falle eines Unfalls mit Fahrerflucht über das Kennzeichen des Fahrzeughalters dessen Versicherung und Versicherungsnummer preisgegeben werden – allerdings keinerlei andere Daten! Die Rechtsgrundlage für diese Regelungen bildet das Polizeigesetz des jeweiligen deutschen Bundeslandes.

In anderen Ländern wird der Datenschutz hingegen ganz anders interpretiert und in Bezug auf die Rückverfolgung von Kfz-Kennzeichen gehandhabt: In der Schweiz beispielsweise können alle Daten zum Fahrer eines Wagen mittels Kfz-Kennzeichenverfolgung jederzeit von jedem eingesehen werden, es sei der Halter hat eine Sperrung der Daten beantragt.

Ermöglicht wird dies durch den Autoindex, ein Verzeichnis bzw. eine zentrale Datenbank der Schweizer Zulassungs- bzw. Straßenverkehrsbehörden. Dieser Service wird mittlerweile auch online angeboten, ist jedoch kostenpflichtig. fahrerbewertung.de hingegen ist kostenlos und hält sich strikt an die Vorgaben der deutschen Rechtsprechung: Hier können Sie einen Einblick gewinnen, welche Beobachtungen andere Autofahrer zu einem bestimmten Fahrzeug / Nummernschild im Straßenverkehr gemacht haben als erste Einschätzung zum Fahrverhalten des bewerteten Fahrers.

Wem gehört die Autonummer ZH 1?

135‘000 für «SG 1» – «SZ 1» hingegen gehört seit es im Kanton Schwyz Autos gibt der immer gleichen Familie. «Heute fährt ein Enkel des ursprünglichen Halters mit der Nummer», so Josef Blersch, Leiter des Verkehrsamts. Die Nummer werde von Generation zu Generation weitervermacht.

Kanton Nr 1 Besitzer Bemerkung
Aargau Kantonspolizei Seit Jahrzehnten
Appenz. Ausserrh. Nicht eingelöst
Appenz. Innerrh. Garagist
Basel-Land Garagist
Basel-Stadt Nicht eingelöst
Bern Taxi-Halter Seit 2007 werden freie 1- bis 4-stellige Nummern öffentlich versteigert.
Freiburg Taxi-Halter
Genf Taxi-Halter
Glarus Privatperson Alle tiefen Nummern von dem Kanton gehörenden Fahrzeugen wurde vor Jahren eingezogen und werden neu verkauft.
Graubünden Kanton «GR» 1 ist an Regierungsfahrzeug für offizielle Auftritte
Jura Nicht eingelöst
Luzern Verkehrshaus Luzern
Neuenburg Keine Antwort
Nidwalden Kanton
Obwalden Privatperson
Schaffhausen Privatperson «SH 1» wurde im Jahr 2001 öffentlich versteigert.
Schwyz Privatperson
Solothurn Privatperson «SO 1» wurde öffentlich versteigert.
St. Gallen Privatperson «SG 1» wurde 2013 von einer Privatperson ersteigert. Alle frei werdenden 1- bis 5-stelligen Nummern werden öffentlich versteigert.
Tessin Kanton
Thurgau Nicht eingelöst Eine Versteigerung von «TG 1» wird geprüft.
Uri Privatperson Keine Versteigerungen. Nur Verkauf zu festem Preis.
Waadt Keine Antwort
Wallis Nicht eingelöst Nummern existieren erst ab 101.
Zug Nicht eingelöst «ZG 1» bis «ZG 99» sind im Besitz des Kantons Zug und nicht immatrikuliert.
Zürich Nicht verfügbar «ZH 1» – «ZH 999» werden nicht vergeben, da 1 bis 999 als Händlerschilder („Garagenschilder”) mit der Zusatzbezeichnung „U” existieren.

Wie die Kantone den Wunsch nach einer tiefen Nummer zu Geld machen, zeigt «Kassensturz» am Dienstag, 21:05 Uhr auf SRF1. : Umwelt und Verkehr – Autoschilder: Wem gehört die Nummer 1?

Wem gehört ZH 100?

Kontrollschild-Auktion Rekord knapp verpasst – «ZH 100» für 226’000 Franken verkauft – Es ist das zweitteuerste Schweizer Autokennzeichen aller Zeiten: Am Mittwoch bot eine Person 226’000 Franken für das Zürcher Autokennzeichen «ZH 100».1 / 3 Die Kontrollschildnummer «ZH 100» war User mistermh 226’000 Franken wert. Sicherheitsdirektion Schweizweiter Spitzenreiter ist damit weiterhin «ZG 10». Dafür wurden 233’000 Franken bezahlt. auktion-stva.zg.ch Das Nummernschild «ZH 888» ging im vergangenen Juni für 194’000 Franken weg. Sicherheitsdirektion Kanton Zürich User mistermh bietet 226’000 Franken für die Nummer «ZH 100» : Damit wurde zum Schluss der Auktion für die Kontrollschild-Nummer «ZH 100» der bisherige Rekord von 2018 – 233’000 Franken für «ZG 10» – nicht geknackt.

  • Zu Beginn der Auktion schossen die Gebote noch in die Höhe: Bereits nach zwei Stunden und 20 Minuten wurden bereits über 100’000 Franken geboten.
  • Und das, obwohl Privaten im Kanton Zürich der Direktverkauf von Autonummern verboten und somit ein Wiederkauf nicht möglich ist.
  • Weshalb gewisse Autofahrerinnen und Autofahrer für ein Kontrollschild so viel Geld ausgeben, ist für viele unverständlich,

Für den Geschäftsinhaber der Sportwagenvermietungsfirma «SC Sportscars» war der Fall jedoch klar: «Für mich ist die ‹ZH 100›-Nummer kein zum Fenster rausgeschmissenes Geld, sondern ein Statussymbol und gute Werbung für die Firma », sagte L.S. (28) noch am Mittwochnachmittag.

Was kostet eine 5 stellige Autonummer?

Fünfstellige Autonummern gehen derzeit für ein paar hundert bis knapp 4000 Franken weg, vierstellige kosten ab etwa 8000 bis gut 20 000 Franken, ganz besondere Kombinationen auch mehr.

Wem gehört das Auto wenn ich den Kaufvertrag habe?

Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief: Der Unterschied – Früher gab es den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief.2005 wurden sie an die EU-Richtlinien angepasst und als sogenannte Zulassungsbescheinigung zusammengeführt. Sie besteht aus Teil 1 (Fahrzeugschein) und Teil 2 (Fahrzeugbrief).

Die Zulassungsbescheinigung ist die amtliche Urkunde, die beweist, dass ein Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet ist. Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) ist der „Ausweis” des Fahrzeugs. Er enthält ausführliche Angaben zur Zulassung, zum Halter und zur Ausstattung des Fahrzeugs.

Wer das Auto fährt, muss den Fahrzeugschein dabeihaben. Denn bei einer Verkehrskontrolle muss der Fahrer den Führerschein und den Fahrzeugschein vorzeigen. So kann das Auto identifiziert werden. Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) bescheinigt die Zulassung des Autos,

Er enthält Informationen zu Identifizierungsnummer, Betriebserlaubnis und Halter des Fahrzeugs. Wichtig: Der Fahrzeugbrief ist kein „Eigentumsnachweis” für das Fahrzeug. Eigentümer ist derjenige, der das Auto rechtlich erworben hat (z.B. durch Kaufvertrag, Erbschaft etc.). Der Eigentümer kann, muss aber nicht im Fahrzeugbrief eingetragen sein.

Den Fahrzeugbrief solltest du sicher zuhause aufbewahren. Nur zur Zulassungsstelle und zum Verkauf musst du beide Teile der Zulassungsbescheinigung mitbringen.

Wer ist Halter eines abgemeldeten Fahrzeugs?

ᐅ Kfz – Halter: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de Halter eines KfZ (© Sondem – stock.adobe.com) Grundsätzlich kann man den Halter eines KFZ (KFZ-Halter) als diejenige Person definieren, deren Namen in der Zulassungsbescheinigung vermerkt ist. Diese Person ist auch haftbar zu machen, für alle Schäden, die durch das Kraftfahrzeug entstehen sollten.

  • Sie trägt die Verantwortung.
  • Der Fahrzeughalter ist also eine natürliche oder juristische Person, oder aber auch eine Gesellschaft, der das Verfügungsrecht über ein Kraftfahrzeug zugesprochen wurde, die auch als HalterIn bei der jeweils zuständigen Behörde eingetragen ist.
  • Der Kraftfahrzeughalter, der nicht notwendigerweise auch der Eigentümer des Fahrzeuges zu sein hat, wird das Fahrzeug für eigene Rechnung benutzen, er besitzt die Verfügungsgewalt.

Er unterliegt einer sogenannten Gefährdungshaftung.