Beispielrechnung mit 1.200 Euro Rente – Was heißt das jetzt für eine Rente von 1.200 Euro im Monat? Rechnen wir es anhand eines Beispiels durch: Nehmen wir an, Sie sind im Jahr 2020 in Rente gegangen, sind Single, konfessionslos, gesetzlich krankenversichert und wohnen in Kaiserslautern,
Dann gilt für Sie ein Rentenfreibetrag von 20 Prozent – 80 Prozent Ihrer Rente sind also steuerpflichtig. Nehmen wir weiter an, dass Sie ebenjene 1.200 Euro Rente im Monat beziehen, also 14.400 Euro im Jahr, Dann bleiben davon 2.880 Euro steuerfrei (20 Prozent von 14.400 Euro). Andersherum sind die restlichen 11.520 Euro im Jahr 2020 steuerpflichtig.
Da es 2021 keine Rentenerhöhung im Westen gab, bleiben die 2.880 Euro Ihr endgültiger Steuerfreibetrag. Dieser wird immer erst im Jahr nach dem Renteneintritt festgelegt. Hätten Sie 2021 mehr als die 14.400 Euro Rente bezogen, hätte sich der Rentenfreibetrag von 20 Prozent auf Basis der höheren Rente berechnet.
- So müssen Sie von den 14.400 Euro also auch 2021 11.520 Euro versteuern (14.400 Euro – 2.880 Euro oder 80 Prozent von 14.400 Euro).
- Von den 11.520 Euro Bruttojahresrente vor Steuern werden nun noch die gesetzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen (zusammen 10,95 Prozent).
- Berechnungsgrundlage ist allerdings die volle Jahresrente von 14.400 Euro.
Da 10,95 Prozent von 14.400 Euro eine jährliche Beitragssumme von 1.577 Euro ergibt, sinkt der steuerpflichtige Rentenanteil auf 9.943 Euro (11.520 Euro -1.577 Euro). Diese 9.943 Euro werden nun ein weiteres Mal bereinigt: nämlich um die Werbungskostenpauschale für Rentner von 102 Euro und den Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro.
Was bleibt bei 1300 Euro Rente übrig?
Beispielrechnung – Was heißt das jetzt für eine Rente von 1.300 Euro im Monat? Rechnen wir es anhand eines Beispiels durch: Nehmen wir an, Sie sind im Jahr 2020 in Rente gegangen, sind Single, konfessionslos, gesetzlich krankenversichert und wohnen in Karlsruhe.
- Dann gilt für Sie ein Rentenfreibetrag von 20 Prozent – 80 Prozent Ihrer Rente sind also steuerpflichtig.
- Nehmen wir weiter an, dass Sie ebenjene 1.300 Euro Rente im Monat beziehen, also 15.600 Euro im Jahr,
- Dann bleiben davon 3.120 Euro steuerfrei (20 Prozent von 15.600 Euro).
- Andersherum sind die restlichen 12.480 Euro im Jahr 2020 steuerpflichtig.
Da es 2021 keine Rentenerhöhung im Westen gab, bleiben die 3.120 Euro Ihr endgültiger Steuerfreibetrag. Dieser wird immer erst im Jahr nach dem Renteneintritt festgelegt. Hätten Sie 2021 mehr als die 15.600 Euro Rente bezogen, hätte sich der Rentenfreibetrag von 20 Prozent auf Basis der höheren Rente berechnet.
- So müssen Sie von den 15.600 Euro also auch 2021 12.480 Euro versteuern (15.600 Euro -3.120 Euro oder 80 Prozent von 15.600 Euro).
- Von den 12.480 Euro Bruttojahresrente vor Steuern werden nun noch die gesetzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen (zusammen 10,95 Prozent).
- Berechnungsgrundlage ist allerdings die volle Jahresrente von 15.600 Euro.
Da 10,95 Prozent von 15.600 Euro eine jährliche Beitragssumme von 1.708 Euro ergibt, sinkt der steuerpflichtige Rentenanteil auf 10.772 Euro (12.480 Euro -1.708 Euro). Diese 10.772 Euro werden nun ein weiteres Mal bereinigt: nämlich um die Werbungskostenpauschale für Rentner von 102 Euro und den Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro.
Wie viel bleibt von 1000 Euro Rente übrig?
Was von der Rente übrig bleibt Rentenauskunft weist nur die Bruttorente aus – VdK -TV zeigt auf, welche Abzüge hinzukommen © Unsplash Wie viel Rente man eines Tages bekommen wird, ist schwer zu durchschauen. Zwar informiert die Rentenversicherung jährlich über die Höhe der künftigen Bruttorente, doch davon werden im Ruhestand mehrere Beträge abgezogen.
Welche das sind, darüber informiert VdK -TV im Beitrag am 6. Juli. Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss – ähnlich wie Arbeitnehmer – von seiner gesetzlichen Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten, insgesamt etwa elf Prozent der Bruttorente. Sie werden direkt von der Rente abgezogen.
Den allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 14,6 Prozent teilt sich der Rentner mit der Rentenversicherung. Beide tragen jeweils einen Anteil von 7,3 Prozent. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der ebenfalls paritätisch finanziert wird.
- Im Schnitt liegt er bei 1,1 Prozent – für den Rentner sind dies 0,55 Prozent.
- Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt derzeit 3,05 Prozent.
- Er wird vom Rentenbezieher alleine getragen.
- Wer keine Kinder hat, muss 0,25 Prozent mehr bezahlen.
- Hat ein Rentner laut Renteninformation Anspruch auf 1000 Euro Rente, zahlt er inklusive Zusatzbeitrag 78,50 Euro für die Krankenversicherung und 30,50 Euro für die Pflegeversicherung.
Er bekommt also 891 Euro ausbezahlt. Renten sind seit 2005 grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Im Gegensatz zum Arbeitslohn wird von der Rente jedoch keine Lohnsteuer abgezogen. Das bedeutet, dass Senioren ihre Einkünfte selbst versteuern müssen. Wie hoch der steuerpflichtige Anteil ist, hängt unter anderem vom Rentenbeginn ab.
Jahr für Jahr erhöht sich für Neurentner der Anteil der zu zahlenden Steuer. Arbeitnehmer, die 2020 in Rente gehen, müssen auf 80 Prozent ihrer Rente Steuern zahlen. Wer 2040 in Rente geht, muss seine Alterseinkünfte voll versteuern. Auch die jährlichen Rentenerhöhungen können unter Umständen dazu führen, dass jemand steuerpflichtig wird.
Neben der gesetzlichen Rente beziehen manche Rentner eine Riester- oder eine Rürup-Rente. Beide sind sozialversicherungsfrei, müssen aber voll versteuert werden. Für Betriebsrenten hingegen müssen Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung entrichtet werden.
- Im Jahr 2020 gilt bei der Einkommensteuer ein jährlicher Grundfreibetrag von 9408 Euro.
- Dieser Betrag ist steuerfrei.
- Erst der Anteil, der über dem Freibetrag liegt, wird für die Besteuerung herangezogen.
- Bei der Steuererklärung kann man außerdem Sonderausgaben, Werbungskosten, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie den persönlichen Rentenfreibetrag geltend machen.
Annette Liebmann : Was von der Rente übrig bleibt
Wer bekommt 1200 Euro Rente?
Einkommensanrechnung – Beim Grundrentenzuschlag erfolgt eine Einkommensprüfung. Das bedeutet, dass in den Jahren 2021 und 2022 den Grundrentenzuschlag in voller Höhe nur die Rentnerinnen und Rentner mit einem monatlichen Einkommen von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro bei Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften bekommen.
Ein höheres Einkommen wird zu 60 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet, ab einem Monatseinkommen von 1.600 Euro beziehungsweise 2.300 Euro bei Ehepaaren zu 100 Prozent. Diese Freibeträge werden zum 1. Januar eines Jahres entsprechend der vorjährigen Rentenanpassung angeglichen. Somit gelten seit Januar 2023 folgende Werte: Den vollen Grundrentenzuschlag erhalten Sie bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.317 Euro für Alleinstehende und 2.055 Euro bei Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Wird der jeweilige Freibetrag überschritten, werden 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens angerechnet. Bei Einkommen über 1.686 Euro (Paare: 2.424 Euro) wird der über diesem Betrag liegende Teil in voller Höhe angerechnet. Als Einkommen sollen die eigene Rente und weiteres zu versteuerndes Einkommen berücksichtigt werden.
- Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2023 ist grundsätzlich das Einkommen des vorvergangenen Kalenderjahres, also das Einkommen des Jahres 2021 maßgebend.
- Beispiel: Frau A.
- Hat nach der Scheidung von ihrem Mann das gemeinsame Haus bekommen und vermietet es.
- Zusammen mit ihrer Rente kommt sie so auf monatliche Einnahmen in Höhe von 1.417 Euro.
Sie liegen mit 100 Euro oberhalb des unteren Einkommensfreibetrags, davon 60 Prozent betragen 60 Euro. Im Ergebnis können Frau A. rund 50 Euro brutto (110 Euro – 60 Euro) als Grundrentenzuschlag ausgezahlt werden.
Warum zahlen die letzten Jahre vor der Rente mehr?
„Die letzten Jahre vor der Rente sind besonders wichtig!” – Das ist nicht richtig. Die Rentenhöhe hängt nicht von den Einzahlungen Ihrer letzten Arbeitsjahre ab, sondern resultiert aus Ihrem gesamten Versicherungsleben. Nur wenn Sie in den letzten Jahren vor der Rente am höchsten verdienen, haben Sie in dieser Zeit einen besonders hohen Rentenzuwachs.
Wie viel Steuern zahlt man auf 1000 € Rente?
Ab welcher Rentenhöhe müssen auf die Rente Steuern gezahlt werden? – Ob Rentnerinnen und Rentner auf ihre Rente Steuern zahlen müssen, hängt von ihrem Eintrittsjahr und dem damit verbundenen Rentenfreibetrag sowie mit dem jährlich angepassten Steuerfreibetrag ab.
- Ein Rechenbeispiel : Wer 2021 in Rente ging, hat einen Rentenfreibetrag von 19 Prozent.81 Prozent der Brutto-Rente sind also steuerpflichtig.
- Wenn diese Person aktuell genau 1000 Euro monatliche Rente bekommt, muss sie 2022 keine Steuern zahlen.
- Denn 81 Prozent der jährlichen Bruttorente von 12.000 Euro sind 9720 Euro.
Das liegt unter dem aktuellen Steuerfreibetrag von 9984 Euro. Wenn diese Person aber aktuell 1500 Euro monatliche Rente bekommt, liegt Rente bei 18.000 Euro pro Jahr.81 Prozent davon sind 14.580 Euro. Damit liegt diese Rente 4596 Euro über dem aktuellen Steuerfreibetrag, und muss auf diese Summe Steuern zahlen.
Wie viel Steuern bei 1.500 Euro Rente?
Bei einer Bruttorente in Höhe von 1.500 Euro müssen Sie als Versicherter mit Kind im Schnitt mit Abzügen in Höhe von 167,25 Euro von Ihrer Bruttorente rechnen. Damit bleiben Ihnen nach dem Abzug der Sozialversicherungsbeiträge nur (1.500 – 167,25 = ) 1.332,75 Euro.
Wie viel Steuern bei 1500 Euro netto Rente?
Beispielrechnung: 1500 Euro Rente monatlich – Nimmt man an, dass eine Rentnerin oder ein Rentner seit 2020 im Ruhestand ist und sie oder er alleinstehend ist, nicht kirchensteuerpflichtig, gesetzlich kranken- und pflegeversichert sowie wohnhaft in Frankfurt,
- Und nimmt man an, dass dieser Mensch 1.500 Euro Rente monatlich empfängt – also 18.000 Euro Rente jährlich.
- Dann gilt in diesem Fall der Rentenfreitag in Höhe von 20 Prozent – 80 Prozent der Rente sind folglich steuerpflichtig.3600 Euro sind demnach steuerfrei (20 Prozent von 18.000 Euro).
- Von den 18.000 Euro Jahresrente sind demzufolge 14.400 Euro steuerpflichtig.
Von den 14.400 Euro werden zudem die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen (rund 11 Prozent). Die Berechnungsgrundlage dafür ist allerdings die Jahresrente, also 18.000 Euro. Die Beitragssumme beträgt folglich 1980 Euro jährlich. Der steuerpflichtige Betrag sinkt demnach auf 12.420 Euro (14.400 Euro minus 1980 Euro).
Wie viel Steuern man zahlen muss, kann man der Einkommensteuer-Grundtabelle entnehmen: In diesem Beispiel rund 500 Euro für das Jahr 2020. Rentner:innen senkten Stiftung Warentest zufolge ihr zu versteuerndes Einkommen außerdem, indem sie Ausgaben geltend machten: beispielsweise Versicherungsbeiträge, Spenden, Ausgaben für Medikamente und medizinische Behandlungen.
Auch Ausgaben für Handwerker zählten. Auch Rentner müssen mit Abzügen für Steuern rechnen. © IMAGO/Frank Hoermann/SVEN SIMON