SP 303

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Was Bekommt Ein Hartz 4-Empfänger Alles Bezahlt?

Was Bekommt Ein Hartz 4-Empfänger Alles Bezahlt
Arbeitslosengeld II – Hartz IV – Bürgergeld – Das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und das Sozialgeld sind Teil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und damit Teil der Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwasser) sowie Bedarfe zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.

  • das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
  • erwerbsfähig sind,
  • hilfebedürftig sind und
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).
  • Auch Kinder, die mit Leistungsberechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben, haben einen Hartz IV Anspruch.

Regelsatz 2022

  • 449 Euro im Monat für Alleinstehende und Alleinerziehende (2021: 446 Euro).
  • 404 Euro für Partner, wenn beide volljährige sind (2021: 401 Euro).
  • 360 Euro für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben. Damit sind über 25 Jahre alte Erwachsene gemeint, die im Elternhaus leben oder Wohngemeinschaften (2021: 357 Euro).
  • 376 Euro für Kinder in der Bedarfsgemeinschaft von 14. bis 17. Jahren sowie Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des BGA umziehen (2021: 373 Euro).
  • 311 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahre (2021: 309 Euro).
  • 285 Euro für Kinder bis 6 Jahre (Sozialgeld) (2021: 283 Euro).

Wie wurde der Hartz-IV-Regelsatz berechnet? Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze erfolgte anhand der statistisch erfassten Daten von rund 60.000 Haushalten zu Einnahmen und Ausgaben. Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe wurden dabei nicht berücksichtigt.

Die Höhe des Regelsatzes orientierte sich an den unteren 20 Prozent der Haushalte. Im Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) wurden die prozentualen Anteile der Verbrauchsausgaben festgelegt. Quelle: Bundesregierung Für die Ermittlung des Regelbedarfs der Verbrauchsausgaben wurden aus der Sonderauswertung für Einpersonenhaushalte der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 für den Regelbedarf berücksichtigt.

Die Verbrauchsausgaben wurden jedes Jahr angepasst (RBEG).

Anteil am Regelbedarf in % von der RL in € von der RL
Nahrung, alkoholfreie Getränke 34,70% 155,82 €
Freizeit, Unterhaltung, Kultur 9,76% 43,82 €
Post und Telekommunikation 8,94% 40,15 €
Bekleidung, Schuhe 8,30% 37,26 €
Wohnen, Energie (Strom), Wohninstandhaltung 8,48% 38,07 €
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände 6,09% 27,35 €
andere Waren und Dienstleistungen 7,97% 35,77 €
Verkehr 8,97% 40,27 €
Gesundheitspflege 3,82% 17,14 €
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 2,62% 11,73 €
Bildung 0,36% 1,62 €
Summe 100 % 449,00 €

Was bekommt ein Hartz-4 Empfänger alles bezahlt 2023?

Das Wichtigste in Kürze –

Das Bürgergeld ist eine staatliche Leistung für Menschen, die bedürftig sind, grundsätzlich arbeiten können, aber kein Ar­beits­lo­sen­geld erhalten. Es ersetzt seit Januar 2023 die Hartz 4-Leistungen.Eine alleinstehende Person bekommt seit Januar 2023 als Regelbedarf 502 Euro, ein Paar in einer Bedarfsgemeinschaft 902 Euro.Bis 2024 werden die Kosten für Miete oder Eigenheim übernommen, ohne dass geprüft wird, ob die Wohn­kos­ten angemessen sind. Auch Vermögen bis zu 40.000 Euro pro Person bleibt unangetastet – diese Summe wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

Wird bei Hartz-4 der Strom bezahlt?

Stromkostenübernahme beim Bürgergeld – Die Frage, ob das Jobcenter Stromkosten beim Bürgergeld 4 Bezug übernimmt, ist schnell zu beantworten: Nein, Strom ist kein Posten, der vom Jobcenter zusätzlich zum Bürgergeld Regelsatz bezahlt wird. Jeder Bedürftige erhält monatlich seinen Bürgergeld Regelsatz und von diesem müssen alle laufenden Kosten, wie beispielsweise Essen, Körperpflege und auch die Stromkosten, bezahlt werden.

Was bekommen Hartz-4 Empfänger kostenlos?

Kostenloser Personalausweis für Hartz IV-Empfänger | Sozialwesen Bild: MEV-Verlag, Germany Kostenübernahme für Personalausweis für Hartz IV-Empfänger Bei Hartz IV-Empfängern können die Kosten für den Personalausweis übernommen werden. Voraussetzung: Der Bezieher hatte nicht genug Zeit, den Betrag anzusparen. Manche Empfänger von Sozialleistungen können kostenlos einen neuen Personalausweis bekommen.

Wie viel Geld zahlt Jobcenter für eine Waschmaschine?

Reparaturkosten für Waschmaschine im Regelsatz enthalten – Grundsätzlich ist es so, dass im Bürgergeld Regelsatz ein Betrag für die Reparatur von Haushaltsgegenständen enthalten ist. Zur Erinnerung: Der Bürgergeld Regelsatz umfasst die alltäglichen Bedarfe zum Lebensunterhalt und wir monatlich im Voraus auf das Konto des Bürgergeld-Beziehers überwiesen.

Was ändert sich 2023 für Hartz 4 Empfänger?

Hartz IV wurde 2023 zum Bürgergeld – Hartz IV wurde zum Jahresende durch das neue Bürgergeld ersetzt, welches zum 01.01.2023 eingeführt wurde. Dabei stieg der Eck-Regelsatz von bisher 449 Euro für einen alleinstehenden, erwachsenen Hilfebedürftigen ab 2023 auf 502 Euro monatlich. Insgesamt erhöhten sich die Leistungen durch die Reform des SGB II um 11,8 Prozent.

Ist das Bürgergeld höher als Hartz 4?

Bürgergeld statt Hartz IV: Was ändert sich und was bleibt? Das Bürgergeld soll Menschen, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, aber ihren Lebensunterhalt nicht alleine decken können, ein „menschenwürdiges Existenzminimum” zusichern, so das Bundesarbeitsministerium.

Es soll auch eine Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben ermöglichen. Unter anderem löst es das Arbeitslosengeld II, auch bekannt als Hartz IV, und Sozialgeld ab. Grundsätzlich ist es für Menschen gedacht, die ihren Lebensunterhalt nicht alleine decken können. Mögliche Gründe können zum Beispiel sein, wenn jemand seine Arbeit verliert, sein Geschäft schließen muss oder eine lange bzw.

chronische Krankheit hat. Anspruch haben demnach:

Menschen, die bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatten (sie müssen keinen neuen Antrag stellen)Menschen, deren Leistungen nach dem Arbeitslosengeld I auslaufenErwerbstätige ab 15 JahrenHilfebedürftige unter 15 und über 65 Jahren

Die Regelsätze liegen beim Bürgergeld höher als beim Arbeitslosengeld II. Es gibt also mehr Geld. Während der sogenannten Karenzzeit im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs übernimmt der Bund die Mietkosten und einen Teil der Heizkosten. Außerdem können Arbeitsuchende mehr von ihrem Ersparten behalten als bisher.

  1. Wer sich weiterbilden oder -qualifizieren will, bekommt dafür Unterstützung, dafür ist der sogenannte Vermittlungsvorrang aufgehoben.
  2. Sanktionen erfolgen künftig nach einem dreistufigen System.
  3. Das Bürgergeld ist in sechs Regelbedarfsstufen unterteilt.
  4. Daraus ergeben sich die monatlichen Beträge (und die Differenz zum Arbeitslosengeld II):1.

Alleinstehende: 502 Euro (+53 Euro)2. Verheiratete und nicht-verheiratete Paare pro Person: 451 Euro (+47 Euro)3. Erwachsene in Einrichtungen (nach SGB XII): 402 Euro (+42 Euro)4. Junge Erwachsene unter 25, im Haushalt der Eltern und ohne Arbeit: 402 Euro (+42 Euro)5.

  • Jugendliche von 14 bis 17 Jahren: 420 Euro (+44 Euro) + 20 Euro Kindersofortzuschlag bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung6.
  • Inder von 6 bis 13 Jahren: 348 Euro (+37 Euro) + 20 Euro Kindersofortzuschlag bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung7.
  • Inder von 0 bis 5 Jahren: 318 Euro (+33 Euro) + 20 Euro Kindersofortzuschlag bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung Für Kinder können außerdem Kosten für Schulausflüge, Klassenfahrten, Mittagessen, Nahverkehr und Nachhilfe übernommen werden.

Zudem gibt es weiterhin die Möglichkeit, Mehrbedarfe zu beantragen, zum Beispiel für Schwangere. Außerdem werden während der Karenzzeit, also im ersten Jahr des Bezugs, die Wohnkosten übernommen. Für das erste Jahr gilt eine Karenzzeit. In der müssen Menschen, die Bürgergeld bekommen, ihr Vermögen bis zu einer Höhe von 40.000 Euro nicht antasten – plus 15.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied.

Nach dieser Karenzzeit gilt ein Freibetrag von maximal 15.000 Euro für die Ersparnisse. Anlagen für die Alterssicherung werden dabei zum Teil nicht berücksichtigt. Ab 1. Juli gilt außerdem: Wer zusätzlich zum Bürgergeld einen Verdienst zwischen 520 und 1.000 Euro hat, kann davon 30 Prozent (statt bisher 20 Prozent) behalten.

Schülerinnen und Schüler aus Familien, die Bürgergeld bekommen, können ihr Einkommen aus Minijobs (bis zu 520 Euro) behalten. Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten werden nicht mehr als Einkommen berücksichtigt, solange sie den jährlichen Freibetrag von 3.000 Euro nicht überschreiten.

Junge Erwachsene müssen für Überzahlungen, die während ihrer Minderjährigkeit eingetretenen sind, nur noch haften, wenn sie den Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro überschreiten. Ansonsten sind sie für zu viel bezogene Leistungen nicht verantwortlich. Während des ersten Jahrs des Bürgergeldbezugs, der sogenannten Karenzzeit, muss niemand in eine kleinere Wohnung umziehen.

In der Zeit werden die Mietkosten für die Wohnung oder das Eigenheim übernommen. Auch die Heizkosten werden „in angemessenem Umfang” gezahlt. Wie viel das ist, legt die jeweilige Kommune fest. Zusätzlich zum Bürgergeld gibt es 150 Euro pro Monat, wenn jemand einen Berufsabschluss nachholt oder 75 Euro für andere Weiterbildungsmaßnahmen.

Ab Juli stellen die Jobcenter gemeinsam mit den Antragstellenden ein Kooperationsplan auf. Darin werden die nächsten Schritte zu einem neuen Arbeitsplatz festgesetzt. Der Kooperationsplan enthält, anders als die bisherige Eingliederungsvereinbarung, keine Rechtsfolgenbelehrungen. Er kann daher auch per Brief oder E-Mail ausgetauscht werden.

Sollte es zu Problemen rund um den Kooperationsplan kommen, werden Schlichtungsverfahren angeboten. Sanktionen erfolgen ab sofort nach einem Drei-Stufen-System. Sie treten bei sogenannten Pflichtverletzungen in Kraft, zum Beispiel, wenn ein – nach Einschätzung des Jobcenters – zumutbares Arbeitsangebot abgelehnt wird.

Beim ersten Verstoß wird der Regelsatz um 10 Prozent für einen Monat gemindert, beim zweiten Verstoß um 20 Prozent für zwei Monate und beim dritten Verstoß um 30 Prozent für drei Monate. Wie auch das Arbeitslosengeld II kann man das Bürgergeld im örtlichen Jobcenter beantragen. Außerdem ist es digital zugänglich.

Wer bereits Arbeitslosengeld bezieht, muss keinen neuen Antrag für stellen, um zum Bürgergeld zu wechseln. Nach bisherigem Recht mussten die Jobcenter Geldrückforderungen grundsätzlich geltend machen. Bei geringen Rückforderungen konnte der Verwaltungsaufwand allerdings höher sein als die Erstattungsforderung selbst.

Deshalb wurde zur Verwaltungsvereinfachung eine sogenannte Bagatellgrenze eingeführt: Wenn eine Bedarfsgemeinschaft weniger als 50 Euro zu viel erhalten hat, entfällt die Rückzahlung. So will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Anzahl der Bescheide reduzieren und Bürokratie abbauen. Grundsätzlich beraten die örtlichen Jobcenter zum Thema Bürgergeld.

Online gibt es Informationen beim und auf der, Weitere Informationen Was Bekommt Ein Hartz 4-Empfänger Alles Bezahlt Aus Hartz IV wird das Bürgergeld. Renten und Kindergeld steigen, aber auch die Beiträge für die Krankenkasse. : Bürgergeld statt Hartz IV: Was ändert sich und was bleibt?

Wird Telefon und Internet vom Jobcenter bezahlt?

Kosten von Internet und Telefon im Bürgergeld-Regelsatz enthalten – Obwohl Telefon und Internet zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben notwendig sind, muss beides nicht als Mehrbedarf von Jobcenter bezahlt werden. Die Kosten hierfür sind bereits im Regelsatz enthalten. Das bedeutet, dass es für die laufenden Telefon- und Internetkosten kein zusätzliches Geld vom Jobcenter gibt.

Wird Wasser vom Amt übernommen?

Achtung: Sonderfall Eigenheim – Sollten Sie als Bürgergeld-Empfänger über ein Eigenheim verfügen, das nicht zum Vermögen zählt und außerdem als angemessen gilt, dann muss das Jobcenter beim Bürgergeld Nebenkosten in angemessener Höhe tragen – wie beispielsweise Heiz-, Wasser- und Abwasserkosten.

Wer zahlt Gas für Hartz-4 Empfänger?

Hartz-IV-Empfänger dürfen Gas-Einmalzahlung nicht behalten – Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf einer Anfrage unserer Redaktion hervor. Demnach gelte zwar auch für Menschen, die Hartz IV erhalten, dass sie im Dezember keinen Gas-Abschlag bezahlen müssen.

  1. Bei der nächsten Jahresabrechnung wird das Geld, dass sie dadurch sparen, aber vom Jobcenter verrechnet.
  2. Das geht aus dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz der Bundesregierung hervor.
  3. Die Begründung dafür scheint einleuchtend : Bei Hartz-IV-Empfängern werden die Heizkosten ohnehin vom Staat übernommen,
  4. Dafür erhalten sie von den Jobcentern Geld in der Höhe ihrer monatlichen Abschläge und zahlen das dann an den Energieversorger.

Im Dezember entfällt diese Zahlung nun aber – und damit auch der Anspruch auf die Heizkosten-Übernahme, „Sozialleistungen werden immer nur soweit gewährt, als tatsächlich ein Bedarf besteht”, schreibt das Arbeitsministerium dazu.

Was zahlt das Jobcenter für eine Küche?

Wie teuer darf die Erstausstattung für die Küche sein? – Für eine Erstausstattung für die Küche werden entsprechende ortsübliche Pauschalen gezahlt. Wenn Sie durch einen Umzug in eine angemessene Wohnung keine Küche mehr haben, können Sie einen Antrag auf die Erstausstattung für die Küche bei Hartz-4-Bezug stellen.

Diese kann sowohl für die komplette Küche als auch nur für einige Teile der Küche gewährt werden. Grundsätzlich gelten für die Anschaffung von Geräten Pauschalen, die an die ortsüblichen Preise im Handel angepasst sind. Für Berlin liegt die Pauschale für einen Gas- oder Elektroherd beispielsweise bei 336 bis 385 Euro inkl.

Montage und Lieferung. Bei einem Kühlschrank für einen Vier-Personen-Haushalt zahlt das Jobcenter 226 Euro. Bei einem Fünf-Personen-Haushalt werden sogar 265 Euro für ein Neugerät bewilligt. Für eine neue Waschmaschine kommt das Jobcenter für Kosten von bis zu 302 Euro auf.

Scheibengardinen: 12 EuroKüchentisch: 39 EuroKüchenstuhl: 13 EuroSpüle mit Unterschrank: 115 EuroOberschrank: 35 bis 53 EuroUnterschrank: 55 bis 73 EuroHochschrank: 103 Euro

Zusätzlich können auch Besteck, Gläser, Tassen, Kochtöpfe und Küchengeräte wie eine Kaffeemaschine und ein Toaster vom zuständigen Jobcenter bewilligt werden. Wie hoch die jeweiligen Pauschalen sind, ist von Ort zu Ort unterschiedlich,

Kann ich bei Hartz-4 Bekleidungsgeld beantragen?

Wie beantrage ich Kleidergeld? – Um Bekleidungsgeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag (schriftlich oder mündlich) bei Ihrem Jobcenter stellen. Für die Bescheidung des Antrags ist die Bedarfssituation des Antragstellers maßgeblich, das heißt Sie bekommen die Erstausstattung, die Sie auch brauchen.

Wenn nur der Schrank mit Ihrem Wintermantel beim Hochwasser in Mitleidenschaft gezogen wurde, bekommen Sie nur Geld für einen Wintermantel usw. Gezahlt werden entweder Pauschalbeträge, die gemäß § 24 Abs.3 SGB II anhand der Angaben des Antragstellers ermittelt werden. Das Jobcenter muss dabei die Angaben berücksichtigen, die Sie als Antragsteller darüber machen, was für Aufwendungen Sie haben.

Der Entscheider soll dazu nachvollziehbare Erfahrungswerte heranziehen. In einigen Fällen werden die Beträge auch individuell berechnet.

Was kann ich tun wenn Hartz-4 nicht reicht?

Stellen Sie einen Antrag auf Bürgergeld bei dem örtlich zuständigen Jobcenter. Oder, wenn Sie erwerbsgemindert sind, den Antrag auf Sozialhilfe beim örtlich zuständigen Sozialamt.

Was müssen Hartz-4 Empfänger selber zahlen?

Wer zahlt den Strom bei Hartz 4? – Was Bekommt Ein Hartz 4-Empfänger Alles Bezahlt Müssen Hartz-4-Empfänger den Strom selbst bezahlen? Personen, die keiner Arbeit nachkommen, soll es in Deutschland trotzdem er­möglicht werden, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht, Hierzu gehört unter anderem ein Dach über dem Kopf, Nahrung und Kleidung.

So übernimmt das Jobcenter für Leistungsberechtigte, die Arbeitslosengeld II (kurz ALG II) – umgangssprachlich auch Hartz IV genannt – beziehen, beispielsweise die Kosten für Wohnung und Heizung, Diese Miet- und Heizkosten werden meist vollständig bezahlt, In der Regel wird das Geld zunächst zusätzlich zum Regelsatz an den Hartz-4-Empfänger ausgezahlt, der die fällige Summe dann an den Vermieter zu überweisen hat.

In Ausnahme­fällen kann jedoch auch angeordnet werden, dass die Summe direkt an den Vermieter oder einen anderen Empfangsberechtigten gezahlt wird. In einer Wohnung fallen jedoch nicht nur Kosten für die Heizung an. So benötigen Hartz-4-Empfänger auch Strom, um elektrische Geräte, wie eine Waschmaschine oder einen Staubsauger, betreiben zu können,

  • Wie in Deutschland die Übernahme der Strom­kosten von Hartz-4-Empfängern geregelt ist, können Sie dem folgenden Ratgeber entnehmen.
  • Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden laut § 22 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen – also komplett – anerkannt und übernommen, sofern diese angemessen sind.

Wie verhält sich dies aber bei elektrischer Energie? Zahlt das Jobcenter auch den Strom für Hartz-IV-Empfänger? Was Bekommt Ein Hartz 4-Empfänger Alles Bezahlt Bei Hartz 4 werden die Stromkosten nicht pauschal übernommen. Im Gegensatz zu den Ausgaben für Miete und Heizung, werden für Hartz-4-Empfänger die Stromkosten nicht vom Jobcenter getragen, Stattdessen müssen Leistungsbezieher die anfallenden Rechnungen aus dem Regelsatz bezahlen,

Was zahlt Jobcenter für einen Kühlschrank?

Wenn beim Hartz-4-Bezug der Kühlschrank kaputt geht: Was Sie nun tun können – Wenn beim Hartz-4-Bezug ein neuer Kühlschrank benötigt wird, kommt das Jobcenter für die Kosten auf? In der Regel übernimmt das Jobcenter keine Kosten für einen neuen Kühlschrank.

Wie viel zahlt Jobcenter für Kühlschrank?

Bei Bedarf außerdem

Bei Bedarf außerdem
Waschmaschine 103 EUR
E-Herd 64 EUR
Gasherd 115 EUR
Kühlschrank 61 EUR

Wie viel Sparguthaben darf ein Hartz 4 Empfänger haben?

Vermögen – Zum Vermögen zählt alles, was Sie besitzen und in Geld messbar ist, beispielsweise

Bargeld,Sparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere,Sachen (wie beispielsweise Fahrzeuge oder Schmuck),Kapitallebensversicherungen,Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen.

Beim Vermögen berücksichtigt Ihr Jobcenter Ihr eigenes verwertbares Vermögen und das Vermögen Ihrer, Verwertbar ist Vermögen, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet werden kann. Im ersten Jahr Ihres Bezugs von Bürgergeld wird das Vermögen nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist.

40.000 Euro für die erste leistungsberechtigte Person in der Bedarfsgemeinschaft und15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.

Beim Vermögen gibt es einen Freibetrag (Absetzbetrag). Dieser ist nach Ablauf der Karenzzeit maßgeblich und beträgt 15.000 Euro für jede Person, die in der Bedarfsgemeinschaft lebt. Informieren Sie sich genauer über Einkommen und Vermögen (zum Beispiel Freibeträge) in Kapitel 9 im Merkblatt Bürgergeld, das Sie am Ende der Seite herunterladen können.

Konnten wir Ihnen mit der Seite weiterhelfen? Lassen Sie es uns wissen! Wenn Sie arbeiten und Einkommen erzielen, wird dieses nach Abzug von Freibeträgen auf Ihr Bürgergeld angerechnet, Sind Sie erwerbsfähig, sind beispielsweise die ersten 100 Euro aus Ihrem Erwerbseinkommen Ihr Freibetrag und werden nicht angerechnet.

Mit steigendem Einkommen steigen auch Ihre persönlichen Freibeträge. So haben Sie am Ende mehr Geld zur Verfügung als ohne das Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Erfahren Sie mehr über Freibeträge im Merkblatt Bürgergeld, Kapitel 9.2 oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrem Jobcenter.

  1. Auch eine Lebensversicherung ist Vermögen,
  2. Ist eine Lebensversicherung vertraglich als Altersvorsorge vorgesehen, wird sie nicht als Vermögen berücksichtigt.
  3. Während der Karenzzeit bleibt selbst genutztes Wohneigentum (Hausgrundstück, Eigentumswohnung) bei der Ermittlung des erheblichen Vermögens unberücksichtigt.

Nach Ablauf der Karenzzeit ist selbst genutztes Wohneigentum nicht als Vermögen zu berücksichtigen, wenn es folgende Größen nicht übersteigt:

Hausgrundstück: Wohnfläche bis zu 140 Quadratmetern Eigentumswohnung von bis zu 130 Quadratmetern

Bei mehr als 4 Bewohnerinnen und Bewohnern der Unterkunft, erhöht sich die maßgebende Wohnfläche um jeweils 20 Quadratmeter für jede weitere Person. Würde die Berücksichtigung des selbst genutzten Wohneigentums als Vermögen eine besondere Härte bedeuten, werden im Einzelfall auch höhere Wohnflächen anerkannt.

Wer kriegt Bürgergeld?

1. Wann kommt das Bürgergeld? Das Bürgergeld-Gesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und wird in zwei Schritten umgesetzt: zum 1. Januar und zum 1. Juli 2023.2. Was ist das Bürgergeld? Das Grundgesetz garantiert (nach Artikel 1 Absatz 1 i.V,m. Artikel 20 Absatz 1) ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums.

Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz begründet diesen Anspruch, während das Sozialstaatsgebot des Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz dem Gesetzgeber den Auftrag erteilt, ein menschenwürdiges Existenzminimum tatsächlich zu sichern. Das Bürgergeld ist somit eine Leistung des Sozialstaats zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums.

Es sichert die Existenz für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können. Sei es, weil jemand seine Arbeit verliert oder sein Geschäft schließen muss. Oder sei es, weil aus anderen Umständen eine regelmäßige Beschäftigung nicht möglich ist, z.B.

durch lange oder chronische Krankheit. Wie schnell Menschen unverschuldet in Not geraten können, hat die Zeit der Corona-Pandemie gezeigt. Das Bürgergeld sichert das wirtschaftliche Existenzminimum und ermöglicht eine Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben unserer Gesellschaft. Dieser Grundsatz ist nicht verhandelbar, sondern entspringt – vom Bundesverfassungsgericht bestätigt – direkt dem ersten Artikel des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.3.

Bekommt jeder Bürger und jede Bürgerin das Bürgergeld? Nur wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann und andere, vorrangige Leistungen (Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) nicht ausreichend sind, erhält Bürgergeld.

  • Die Jobcenter können hierzu beraten.
  • Auch nicht erwerbsfähige Personen, die mit Bürgergeld-Berechtigten in einem Haushalt zusammenleben, erhalten Bürgergeld.
  • Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, hat künftig einen Anspruch auf Bürgergeld.4.
  • Muss ein neuer Antrag auf Bürgergeld gestellt werden, wenn Leistungen vom Jobcenter im Jahr 2022 bewilligt wurden? Nein, es müssen keine neuen Anträge gestellt werden.
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Alle bewilligten Leistungen bleiben gültig, auch in das Jahr 2023 hinein. Das Verfahren zur Bewilligung von Leistungen bleibt unverändert. Die Weiterbewilligungsanträge sind weiterhin wie bisher zu stellen. Dieser kann auch online gestellt werden.5. Wann prüft das Jobcenter die neuen Vermögensfreibeträge ( 40.000 Euro seit 1.

Januar 2023), wenn Leistungen noch im Jahr 2022 in das Jahr 2023 hinein bewilligt wurden? Die neuen Vermögensfreibeträge werden anlässlich des nächsten Weiterbewilligungs-Antrags geprüft.6. Wie müssen Bürgergeldberechtigte ihr Vermögen (egal ob neuer Bezug oder laufender Bezug) seit 1. Januar 2023 gegenüber dem Jobcenter erklären und welche Unterlagen dürfen angefordert werden? Die Erklärung erfolgt mit einem gesonderten Formular gegenüber dem Jobcenter.

Das Jobcenter darf alle Unterlagen im Zusammenhang mit der Vermögensprüfung anfordern, die für eine Entscheidung über den Leistungsanspruch erforderlich sind.7. Wie hoch sind die Regelbedarfe seit 1. Januar 2023? Um eine existenzsichernde Höhe der Regelbedarfe sicherzustellen, wurden diese ab 1.

Regelbedarfe

Bürgergeldberechtigte Regelsatz Regelbedarfsstufe
Alleinstehende / Alleinerziehende Volljährige mit minderjährigen Partnern 502 Euro Regelbedarfsstufe 1
Volljährige Partner Je 451 Euro Regelbedarfsstufe 2
Volljährige ohne eigenen Haushalt, die nicht Partner sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (18 bis 24 Jahre) Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (15 bis 24 Jahre) und ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen 402 Euro Regelbedarfsstufe 3
Kinder ab Vollendung des 14. Lebensjahres, die das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben (14 bis 17 Jahre) Minderjährige mit volljährigen Partnern 420 Euro Regelbedarfsstufe 4
Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (6 bis 13 Jahre) 348 Euro Regelbedarfsstufe 5
Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (0 bis 5 Jahre) 318 Euro Regelbedarfsstufe 6

Kinder und Jugendliche der Regelbedarfsstufen 3 bis 6 erhalten zusätzlich neben dem Regelbedarf auch einen Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung.8. Warum sind die Regelbedarfe nicht höher und wie werden diese ermittelt? 9.

Regelbedarfe für minderjährige Personen

Bürgergeldberechtigte Regelsatz Regelbedarfsstufe
Kinder ab Vollendung des 14. Lebensjahres, die das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben (14 bis 17 Jahre) 420 Euro (+ 44 Euro) Regelbedarfsstufe 4
Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (6 bis 13 Jahre) 348 Euro (+ 37 Euro) Regelbedarfsstufe 5
Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (0 bis 5 Jahre) 318 Euro (+ 33 Euro) Regelbedarfsstufe 6

Zusätzlich zu den Regelbedarfen 3 bis 6 wird bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung ein Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro für jedes Kind gezahlt. Mit dem Bürgergeld bleiben für Kinder und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres neben dem Regelsatz weiterhin auch die nachfolgend aufgeführten ergänzenden Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

  • eintägige Ausflüge von Schule oder Kindertagesstätte
  • mehrtägige Klassenfahrten von Schule oder Kindertagesstätte
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (in zwei Chargen: 1. Februar und zum 1. August eines Jahres)
  • Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule
  • angemessene Lernförderung (Nachhilfe)
  • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule, Kindertagesstätte oder Hort
  • 15-Euro-Pauschale bei tatsächlicher Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (nur bis zum 18. Lebensjahr)

Die Einführung der Kindergrundsicherung ist ein zentrales Thema im Koalitionsvertrag und soll eine Vielzahl bestehender Sozialleistungen in einer einfachen Förderleistung bündeln. Ziel ist es, mehr Familien mit Unterstützungsbedarf zu erreichen. Geplant ist die Einführung der Kindergrundsicherung zum 1.

  • Alleinerziehende,
  • Menschen mit Behinderungen, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten,
  • Menschen, die aus medizinischen Gründen kostenaufwendige Ernährung benötigen,
  • Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche und
  • Haushalte mit dezentraler Warmwassererzeugung.

Der Mehrbedarf wird als pauschaler Betrag zusätzlich zum Regelsatz gewährt. Eine zweckentsprechende Verwendung muss nicht nachgewiesen werden. Ein Anspruch auf Mehrbedarf bei dezentraler Warmwassererzeugung besteht, weil Warmwasser im Haushalt z.B. mit einem Durchlauferhitzer selbst erzeugt werden muss und diese daher nicht in den Betriebskosten der Miete enthalten sind.

  • Erstausstattung für Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte,
  • Erstausstattung für Bekleidung sowie Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt und
  • Anschaffung, Miete oder Reparatur von therapeutischen Geräten.

11. Was bedeutet die Bagatellgrenze von 50 Euro bei Rückforderungen und wie wird diese zukünftig angewandt? Nach bisherigem Recht mussten die Jobcenter alle Rückforderungen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gegenüber den Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft anteilig, also mit jeweils eigener Aufhebungs- und Erstattungsentscheidung (Individualanspruch) individuell geltend machen.

Bei geringen Rückforderungen konnte der Verwaltungsaufwand die Höhe der Erstattungsforderung übersteigen. Deshalb wurde zur Verwaltungsvereinfachung die Bagatellgrenze eingeführt, nach der von einer Erstattung von Überzahlungen abzusehen ist, wenn die Erstattungsforderung weniger als 50 Euro für die gesamte Bedarfsgemeinschaft betragen würde.

Sobald ein Vorgang eingeht, der darauf schließen lässt, dass eine Überzahlung eingetreten ist, wird künftig geprüft, ob die Überzahlung die Bagatellgrenze von 50 Euro für die gesamte Bedarfsgemeinschaft unterschreitet. Um eine sofortige abschließende Bearbeitung des Vorgangs in den Jobcentern zu ermöglichen, findet keine Aufsummierung mit Beträgen unter 50 Euro aus vorherigen Prüfungen statt.

  • Liegen jedoch zum Zeitpunkt der tatsächlichen Prüfung mehrere zu prüfende Änderungssachverhalte vor, sind die sich hieraus ergebenden Rückforderungen in Summe zu betrachten.
  • Die Bagatellgrenze ist auf alle Sachverhalte und verschuldensunabhängig anzuwenden.12.
  • Wie wird das Einkommen und Vermögen beim Bürgergeld berechnet? Bei Antragstellung wird zunächst der individuelle Bedarf der Antragstellenden ermittelt.

Dieser setzt sich vor allem aus dem jeweiligen Regelbedarf, den Kosten der Unterkunft und etwaigen Mehrbedarfen zusammen. Diesem Bedarf werden eventuell vorhandenes Einkommen und Vermögen gegenübergestellt. Zuvor werden davon jedoch die jeweiligen Freibeträge abgesetzt: Von monatlichen Einnahmen aus Erwerbstätigkeit werden zunächst pauschal 100 Euro abgesetzt.

  1. Von den darüberhinausgehenden Einnahmen werden dann für den Teil zwischen 100 und 520 Euro 20 Prozent, von dem Teil zwischen 520 und 1.000 Euro 20 Prozent (ab dem 1.
  2. Juli 2023 dann 30 Prozent) und von dem Teil zwischen 1.000 und 1.200 Euro nochmal 10 Prozent nicht auf die Leistungen angerechnet.
  3. Für Menschen, die mindestens ein minderjähriges Kind haben, gilt die letzte Freibetragsstufe sogar bis zu einem Einkommen von 1.500 Euro.

Auch beim Vermögen gelten Freibeträge. Während der Karenzzeit, also dem ersten Jahr des Leistungsbezugs, bleiben 40.000 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft unberücksichtigt. Für jede weitere Person bleiben 15.000 Euro unangetastet. Nach Ablauf der Karenzzeit gilt die Grenze von 15.000 Euro für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.

  • Wer mehr arbeitet, darf auch mehr davon behalten: Bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro dürfen 30 Prozent (statt bisher 20 Prozent) davon behalten werden.
  • Junge Menschen dürfen das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro) behalten. Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt.
  • Auch Bundesfreiwilligendienst- und FSJ -Leistende profitieren von den erhöhten Freibeträgen genauso wie junge Menschen in der Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung.
  • Das ehrenamtliche Engagement wird stärker gewürdigt. Die Aufwandsentschädigungen werden wie im Steuerecht jährlich betrachtet. Das heißt, dass Aufwandentschädigungen nicht als Einkommen berücksichtigt werden, solange sie den jährlichen Freibetrag von 3.000 Euro nicht überschreiten.

14. Warum werden die Freibeträge beim Einkommen nicht mehr erhöht? Das Ziel der Bundesregierung ist es, dass mehr Menschen eine möglichst umfangreiche Beschäftigung aufnehmen, um ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten zu können, ohne auf Sozialleistungen angewiesen zu sein.

  1. Daher wurde im Koalitionsvertrag festgelegt, die Freibetragsregelungen mit dem Ziel zu reformieren, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung attraktiver zu machen.
  2. Einen ersten Schritt in diese Richtung gehen wir mit dem Bürgergeld-Gesetz.
  3. Die Freibeträge für Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro werden auf 30 Prozent (bisher 20 Prozent) erhöht.

Für eine umfassende Reform der Freibetragsregelungen werden unabhängige Forschungsinstitute mit der Erarbeitung eines Reformvorschlages beauftragt.15. Müssen junge Menschen haften, wenn sie als Minderjährige Leistungen zu viel bezogen haben? Junge Menschen sollen möglichst ohne Schulden in das Erwachsenenleben starten.

  1. Deshalb haften sie seit dem 1.
  2. Januar 2023 für in der Minderjährigkeit eingetretenen Überzahlungen nur dann, wenn sie den Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro überschreiten.
  3. Damit bleibt in der Regel auch das Ersparte aus Ferienjobs geschützt.16.
  4. Wie werden das Vermögen und die Angemessenheit der Wohnung / des Eigenheims geprüft? Wer Bürgergeld erhält, darf seit dem 1.

Januar 2023 im ersten Jahr des Leistungsbezugs das Ersparte behalten. So muss Vermögen erst dann eingesetzt werden, wenn es höher als 40.000 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft ist. Für jede weitere Person bleiben jeweils weitere 15.000 Eur o geschützt.

  • Die tatsächlichen Kosten für die Wohnung / das Eigenheim werden in diesem Zeitraum, der Karenzzeit genannt wird, für ein Jahr übernommen.
  • Die Heizkosten werden im angemessenen Umfang gewährt, um auf einen sparsamen Umgang mit Energie hinzuwirken.
  • Die Höhe der angemessenen Kosten für Heizung bestimmen die Kommunen selbstständig.

Diese Regelungen lehnen sich an das an, was bereits seit Beginn der Pandemie galt und sich bewährt hat: Gerade in der ersten Zeit des Leistungsbezugs sind die Chancen, den Weg in Arbeit zu finden, besonders hoch. Die Menschen sollen den Kopf frei haben für Arbeitsuche oder Qualifizierung, statt sich um einen Umzug in eine günstigere Wohnung bemühen zu müssen.17.

  • Warum darf man so viel Vermögen haben? Das Bürgergeld ist vom Grundsatz her als eine vorübergehende Hilfe ausgestaltet.
  • Vermögen ist deshalb in bestimmten Rahmen geschützt, um Bürgergeldberechtigte in ihrem Bestreben zu unterstützen, sich von der Hilfe unabhängig zu machen und ihnen einen gewissen Spielraum in ihrer wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit zu erhalten sowie eine nachhaltige soziale Herabstufung zu vermeiden.

Im ersten Jahr des Leistungsbezuges soll darüber hinaus den Bürgergeldberechtigten ermöglicht werden, sich bei gleichzeitiger Existenzsicherung besonders auf die Arbeitsuche oder Qualifizierung zu konzentrieren. Der Vermögensfreibetrag liegt bei 40.000 Euro für das erste Mitglied der Bedarfsgemeinschaft und 15.000 Euro für jedes weitere Mitglied.

In der Zeit danach liegt der Freibetrag für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft bei 15.000 Euro.18. Wie werden die Vermögensfreibeträge betrachtet? Die Vermögensfreibeträge gelten für jede Person der Bedarfsgemeinschaft, können jedoch auch übertragen werden. Das bedeutet zum Beispiel, hat die erste Person 50.000 Euro Vermögen, die zweite aber nur 5.000 Euro Vermögen, bleibt das Vermögen in der Karenzzeit insgesamt unberücksichtigt.19.

Gelten für einmalige Heizkostennachzahlungen, ohne sonstigen Leistungsbezug, andere Vermögensfreibeträge? Ja, bei einer ausschließlich einmaligen Inanspruchnahme von Leistungen wegen einer hohen Heizkostennachzahlung gelten andere Vermögensfreibeträge.

Die Karenzzeit gilt in diesen Fällen nicht. Es gilt dann gleich der Freibetrag von 15.000 Euro je Person.20. Bisher besteht kein Bezug von Bürgergeld. Gibt es finanzielle Hilfe, wenn Heizkostennachforderungen nicht gezahlt werden können? Ja. Auch wenn Bürgergeld nicht monatlich laufend bezogen wird, kann das Jobcenter bei einer hohen Heizkostennachzahlung oder bei hohen Aufwendungen aufgrund einer angemessenen Bevorratung helfen, wenn Sie durch diese Heizkosten hilfebedürftig werden.

Dazu muss innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit der Rechnung beim zuständigen Jobcenter ein Antrag gestellt werden. Die verlängerte Antragsfrist ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Auch bei Fällen, in denen das Bürgergeld nur für einen Monat beantragt wird, muss der übliche Antrag auf Bürgergeld ausgefüllt werden, das heißt es gibt kein gesondertes Antragsformular für einmonatiges Bürgergeld.

Der Antrag kann in den meisten Jobcentern online erfolgen. Formulare für die Antragstellung erhalten Sie aber auch in Ihrem Jobcenter oder auf der Internetseite Ihres Jobcenters. Wie ein solcher Antrag bearbeitet wird, lässt sich an einem konkreten Fall verdeutlichen: Eine bisher nicht Bürgergeld beziehende Person erhält am 5.

Mai 2023 eine Rechnung über die Heizkostennachzahlung. Diese Zahlung wird am 5. Juni 2023 fällig. Bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat ist Zeit, hierfür einen Bürgergeldantrag zu stellen. Da der Fälligkeitsmonat der Juni ist, kann spätestens bis zum 30.

September 2023 beim Jobcenter ein Bürgergeldantrag gestellt werden. Die Jobcenter bearbeiten diese Fälle nach dem üblichen Verfahren, das heißt Antragstellende müssen u.a. Angaben zu ihrem Einkommen und Vermögen machen. Das Jobcenter prüft dann, ob sich aufgrund der Aufwendungen für die Heizkosten ein Leistungsanspruch ergibt.

Vermögen muss nur dann eingesetzt werden, wenn es den Freibetrag von 15.000 Euro je Person in der Bedarfsgemeinschaft übersteigt. Ergibt die Prüfung, dass im Fälligkeitsmonat ein Leistungsanspruch auf Bürgergeld besteht, wird dieser ausgezahlt und kann zur Begleichung der noch offenen Abrechnung zur Beschaffung einer angemessenen Bevorratung mit Heizmitteln oder zur Begleichung der noch offenen Nachzahlungsforderung für Heizkosten eingesetzt werden.

  1. Beispiel 1*: Eine alleinstehende Person hat laufende Unterkunftskosten (Bruttowarmmiete) von 500 Euro und ein Einkommen von 3.300 Euro brutto/ 2.000 Euro netto.
  2. Sie hat ein Vermögen von 10.000 Euro,
  3. Im Januar 2023 fordert der Gasversorger eine Nachzahlung von 1.500 Euro,
  4. Diese ist noch im gleichen Monat fällig.

Diese Person hätte im Januar einen Bedarf in Höhe von 2.502 Euro :

  • Regelbedarf 502 Euro,
  • Laufende Unterkunftskosten: 500 Euro,
  • Nachzahlung 1.500 Euro,

Nach Abzug der Freibeträge bliebe ein zu berücksichtigendes Einkommen von 1.700 Euro, Im Januar bestünde nach dieser Berechnung ein Leistungsanspruch von 802 Euro, Das zu berücksichtigende Vermögen braucht nicht eingesetzt zu werden, weil es unterhalb der Grenze von 15.000 Euro liegt.

  • In den übrigen Monaten besteht kein Leistungsanspruch, weil das vorhandene Einkommen zur Bedarfsdeckung ausreicht.
  • Beispiel 2*: Eine vierköpfige Familie hat laufende Unterkunftskosten von 800 Euro,
  • Aus der Erwerbstätigkeit eines Elternteils ergibt sich ein Einkommen von 4.300 Euro brutto/ 2.800 Euro netto.

Die Familie erhält Kindergeld in Höhe von 500 Euro, Die Familie hat ein Vermögen von insgesamt 50.000 Euro, Im Januar 2023 fordert der Gasversorger eine Nachzahlung von 1.500 Euro, Die Familie hätte im Januar 2023 insgesamt einen Bedarf in Höhe von 3.970 Euro :

  • Regelbedarfe gesamt: 1.670 Euro (1. Elternteil: 451 Euro, 2. Elternteil: 451 Euro, Kind 1 15 J: 420 Euro, Kind 2 7 J: 348 Euro )
  • Laufende Unterkunftskosten (Bruttowarmmiete): 800 Euro,
  • Nachzahlung 1.500 Euro,

Nach Abzug der Freibeträge bliebe ein zu berücksichtigendes Einkommen einschließlich Kindergeld von 2.470 Euro, Im Januar bestünde nach dieser Berechnung ein Leistungsanspruch von 1.500 Euro, Das Vermögen von 50.000 Euro braucht nicht eingesetzt zu werden, weil es unterhalb des Gesamtfreibetrages von 60.000 Euro ( 15.000 Euro je Mitglied der Bedarfsgemeinschaft) liegt.

  • Würde das Vermögen in diesem Fall 61.000 Euro betragen, läge es 1.000 Euro über dem Vermögensfreibetrag.
  • In diesem Fall wäre Vermögen in Höhe von 1.000 Euro einzusetzen.
  • Der Leistungsanspruch würde in diesem Fall 500 Euro betragen.
  • Die Berechnungen sind aus Gründen der Verständlichkeit stark vereinfacht dargestellt.

Bei einer vergleichbaren Ausgangssituation können sich individuell andere Ergebnisse errechnen, da die Leistungsberechnung von weiteren Besonderheiten des Einzelfalles abhängt. Den Berechnungen liegen die Rechtslage und die Regelbedarfe ab dem 1. Januar 2023 zu Grunde.21.

Ist eine Abmeldung beim Jobcenter notwendig, wenn neben der Unterstützung für die Heizkosten keine anderen Leistungen gewünscht sind? Nein. Wenn Sie ausdrücklich nur Leistungen für einen Monat beantragen, um Ihre Heizkostenaufwendungen zu decken, dann brauchen Sie sich grundsätzlich nicht abzumelden.

Ihr Leistungsbezug ist nur auf einen Monat ausgerichtet. Die Prüfung des Jobcenters kann aber ergeben, dass auch neben der hohen Abrechnung für die Heizkosten ein darüberhinausgehender Anspruch auf laufendes Bürgergeld besteht. Hierfür sind ggf. weitere Unterlagen für die weitere Bedarfsprüfung einzureichen.

Es besteht jedoch keine Pflicht, das Bürgergeld in Anspruch zu nehmen. Sie können gegenüber dem Jobcenter darauf verzichten.22. Bisher besteht kein Bezug von Bürgergeld. Die jährliche Bevorratung anderer Heizmittel ( z.B. Öl oder Holzpellets) kann nicht bezahlt werden. Hilft das Bürgergeld auch hier? Ja.

Auch in den Fällen der jährlichen Bevorratung anderer Heizmittel kann das Jobcenter helfen, sofern die tatsächlichen Heizkosten zu einer Hilfebedürftigkeit führen. Auch hier prüft das Jobcenter auf Antrag, ob geholfen werden kann. Voraussetzung ist, dass – vorgelegt oder innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit der Rechnung ( vgl.

Frage 20) ein Antrag beim Jobcenter gestellt wird. Wie auch bei der Heizkostennachforderung gilt das übliche Antragsverfahren (und damit auch das übliche Antragsformular auf Bürgergeld). Im Rahmen der Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom ist zudem vorgesehen, für das Jahr 2022 rückwirkend auch die Preissteigerungen anderer Heizmittel ( z.B.

Öl und Holzpellets) bei privaten Verbrauchern abzufedern. Die Berechnung der Entlastung soll sich an der Systematik der Preisbremse für Gas und Fernwärme orientieren. Die Details der Regelung werden noch erarbeitet. Die Umsetzung wird durch die Länder erfolgen.23.

  • Die Heizkostenabrechnung wurde schon bezahlt.
  • Vermutlich hätte eine Unterstützung durch Bürgergeld bestanden.
  • Ann der Antrag auch nachträglich gestellt werden? Bereits bezahlte Heizkostenabrechnung oder Rechnungen für die Beschaffung von Heizmaterial können auch rückwirkend berücksichtigt werden.
  • Entscheidend ist nur, wann die Zahlung fällig war.

Der Antrag kann rückwirkend bis zu 3 Monate nach Fälligkeit der Rechnung gestellt werden.24. Was passiert bei Wohnen und Vermögen nach der Karenzzeit? Wie bereits während der Corona-Pandemie gilt weiterhin die Regelung, dass es eine sogenannte Karenzzeit für die Wohnung und die Prüfung des Vermögens gibt.

  • Nach der einjährigen Karenzzeit gilt: Die Freibeträge für die Bürgergeldbeziehenden liegen bei 15.000 Euro pro Person.
  • Bei Wohneigentum werden größere Wohnflächen als bisher anerkannt und freigestellt.
  • Es werden mehr Vermögensgegenstände als bisher vollständig freigestellt.
  • So wird z.B.
  • Bei Selbstständigen künftig auch Vermögen, das speziell der Alterssicherung dient – unabhängig von der Anlageform –, bis zu einer im Einzelfall zu ermittelnden Höhe nicht berücksichtigt.25.

Werden die Regelungen des Bürgergeldes bezüglich der Übernahme der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und die Vermögenfreibeträge während der Karenzzeit auch in der Sozialhilfe (SGB XII) angewandt? Die Karenzzeit für Wohnen gilt auch in der Sozialhilfe ( SGB XII ).

Hier gibt es keine Unterschiede hinsichtlich deren Dauer und der Übernahme tatsächlicher Aufwendungen für die Unterkunft während der Karenzzeit. Eine Karenzzeit für Vermögen gibt es im SGB XII allerdings nicht. Die Vermögensfreibeträge in SGB XII und SGB II sind seit ihrer Einführung unterschiedlich hoch.

Dies erklärt sich aus der unterschiedlichen Zielrichtung der Gesetze. Aus diesem Grund gelten im SGB XII geringere Vermögensfreibeträge. Allerdings wird der Vermögensfreibetrag im SGB XII auf 10.000 Euro pro Person erhöht. Einem Ehepaar steht somit ein Schonvermögen von 20.000 Euro zu.

See also:  Wie Viel Steuern Bei 2000 Euro Rente?

Darüber hinaus gilt für Bezieher von Leistungen der Hilfe zur Pflege neben dem vorbenannten Schonvermögen (10.000 Euro) ein zusätzlicher Freibetrag von 25.000 Euro für die Lebensführung und Alterssicherung, sofern dieser Betrag ganz oder überwiegend als Einkommen aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Tätigkeit der Person während des Leistungsbezugs erworben wird.26.

Was ändert sich bei der Qualifizierung und Weiterbildung? Der Arbeitsmarkt ist nicht mehr derselbe wie 2005, als die Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführt wurde: Heute werden händeringend gut ausgebildete Arbeits- und Fachkräfte gesucht. Deswegen wird mit dem Bürgergeld auch die berufliche Weiterbildung stärker gefördert: Wer eine Ausbildung oder Umschulung machen will, soll intensiver unterstützt werden.

  • Bei Bedarf kann das Nachholen eines Berufsabschlusses auch unverkürzt (also beispielsweise drei statt zwei Jahre) gefördert werden.
  • Der Erwerb von Grundkompetenzen ( z.B. Lese-, Mathe-, IT -Fertigkeiten) kann gefördert werden.
  • Ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro für die Teilnahme an abschlussbezogenen Weiterbildungen kann gezahlt.
  • Wer an Maßnahmen teilnimmt, die besonders dabei unterstützen, langfristig zurück in den Job zu finden, dem wird monatlich ein Bürgergeld-Bonus von 75 Euro gezahlt.
  • Für eine noch intensivere Betreuung, die den Leistungsbeziehenden „entgegenkommt” – auch räumlich – gibt es künftig die ganzheitliche Betreuung (Coaching) als neues Angebot. Das Coaching kann auch aufsuchend, ausbildungs- oder beschäftigungsbegleitend erfolgen.

Außerdem wird die Weiterbildungsprämie für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen bei abschlussbezogenen Weiterbildungen zum 1. Juli 2023 entfristet. Durch die Entfristung des Sozialen Arbeitsmarktes seit 1. Januar 2023 wird die Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt” den Jobcentern nun dauerhaft zur Verfügung stehen.

Sie ermöglicht besonders arbeitsmarktfernen Menschen soziale Teilhabe durch öffentlich geförderte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.27. Haben Bürgergeldberechtigte einen Rechtsanspruch auf eine Weiterbildung oder Umschulung? Für eine berufliche Weiterbildung gibt es im Bürgergeld keinen Anspruch.

Es ist eine sogenannte Kann-Leistung. Eine berufliche Weiterbildung kann vom Jobcenter finanziert werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Diese werden gemeinsam mit Ihnen in einem Beratungsgespräch im Jobcenter geklärt. Ein Anspruch auf den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses, eines Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses besteht ein Anspruch.

  1. Die Voraussetzungen sind im Gesetz konkret geregelt.28.
  2. Erhalten Bürgergeldberechtigte, die derzeit eine Weiterbildung über das Jobcenter absolvieren, ebenfalls die Weiterbildungsprämie, obwohl die Weiterbildung schon vor der Einführung des Bürgergeldes begonnen hat? Wenn die Weiterbildung am 1.
  3. Juli 2023 noch andauert und die Prüfungen danach stattfinden, gibt es für die verbleibende Zeit die Weiterbildungsbildungsprämien und auch das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich.29.

Bekommen alle Bürgergeldberechtigten ab 1. Juli 2023 einen Kooperationsplan? Wie ist das Verfahren, wenn die Eingliederungsvereinbarung noch über den 1. Juli 2023 hinaus gilt? Bei bestehender Eingliederungsvereinbarung endet diese nicht automatisch zum 1.

Juli 2023. Es gilt vielmehr eine Übergangszeit bis Ende 2023. In dieser Übergangszeit werden die Eingliederungsvereinbarungen nach und nach in das neue System des Kooperationsplans überführt. Die Zeitdauer für die Überprüfung von Eingliederungsvereinbarungen (identisch auch beim Kooperationsplan) ist spätestens nach sechs Monaten.

Die Übergangszeit stellt somit sicher, dass Eingliederungsvereinbarungen, die vor dem 1. Juli 2023 abgeschlossen worden sind, ganz normal die volle vorgesehene Laufzeit von sechs Monaten gelten können. Eine frühere Umwandlung von Eingliederungsvereinbarungen in einen Kooperationsplan im zweiten Halbjahr 2023 ist dabei möglich, da die sechs Monate nur eine Maximalfrist darstellen.30.

  • Welche Arbeit müssen Bürgergeldberechtigte annehmen? Ziel des Bürgergeldes ist die Überwindung von Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch Vermittlung in Arbeit.
  • Die Frage, welche Arbeit angenommen werden muss, richtet sich nach der Zumutbarkeit.
  • Welche Arbeit zumutbar ist, wird in einem persönlichen Beratungsgespräch im Jobcenter ermittelt.

Das Bürgergeld schafft seit 1. Januar 2023 eine entscheidende Verbesserung: Der sogenannte Vermittlungsvorrang ist abgeschafft. Das bedeutet, dass Weiterbildung und Ausbildung nunmehr gegenüber einem Jobangebot wichtiger sind. Ziel ist, mit dann besserer Qualifizierung in eine dauerhafte und dann ggf.

auch besser bezahlte Arbeit vermittelt zu werden. Somit kann Hilfebedürftigkeit und damit ein Bezug von Bürgergeld nachhaltiger überwunden und der sogenannte „Drehtüreffekt” vermieden werden.31. Was ändert sich in der Zusammenarbeit zwischen den Bürgergeldberechtigten und Integrationsfachkräften? Die bisherige Eingliederungsvereinbarung im SGB II wird ab dem 1.

Juli 2023 nach und nach abgelöst durch einen von Bürgergeldberechtigten und Integrationsfachkräften gemeinsam erarbeiteten Plan zur Verbesserung der Teilhabe (Kooperationsplan). Dieser Kooperationsplan enthält keine Rechtsfolgenbelehrung und dokumentiert in klarer und verständlicher Sprache die gemeinsam entwickelte Eingliederungsstrategie.

  1. Er dient damit als „roter Faden” im Eingliederungsprozess und ist ein Kernelement des Bürgergeld-Gesetzes.
  2. Ziel ist eine noch vertrauensvollere Zusammenarbeit.
  3. Deshalb ist die erste Einladung zur Erarbeitung des Kooperationsplans nicht mit Rechtsfolgen verbunden.
  4. Darüber hinaus gilt: Leistungsminderungen sind ab dem 1.

Januar 2023 von Beginn des Leistungsbezugs an möglich, wenn Mitwirkungspflichten verletzt oder Termine ohne wichtigen Grund versäumt wurden. Kommt es zu Problemen oder Konflikten im Zusammenhang mit der Erarbeitung und Fortschreibung des Kooperationsplans, greift ein Schlichtungsverfahren.32.

  • Wofür ist das Schlichtungsverfahren da? Das Schlichtungsverfahren soll in den Fällen, in denen aus unterschiedlichsten Gründen die gemeinsame Erarbeitung des Kooperationsplans nicht funktioniert, einen Ausweg bieten – für die Bürgergeldberechtigten und auch für die Integrationsfachkräfte.33.
  • Wie funktioniert das Schlichtungsverfahren? Die Regelung des § 15a SGB II tritt zum 1.

Juli 2023 in Kraft. Über die Gestaltung des Schlichtungsverfahrens entscheiden die Jobcenter selbst. Das Gesetz gibt nur einen Rahmen vor und ist bewusst sehr flexibel gehalten. Damit können bereits vorhandene und bewährte Erfahrungen mit bestehenden Konfliktlösungsmechanismen weiterhin genutzt werden.

  1. Das Schlichtungsverfahren ist auf den Kooperationsplan – und damit den „roten Faden” im Eingliederungsprozess – beschränkt.
  2. Es stellt somit kein zusätzliches formelles Verfahren dar.
  3. Unabhängig von einer möglichen Einigung im Rahmen der Schlichtung besteht zu Fragen der Leistungsgewährung, der Mitwirkung und der Rechtsfolgen bei fehlender Mitwirkung (Leistungsminderungen) unverändert das reguläre Verwaltungsverfahren mit Widerspruch- und Klagemöglichkeiten.34.

Gibt es beim Bürgergeld Leistungsminderungen? Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen sind seit dem 1. Januar 2023 von Beginn des Leistungsbezugs an möglich, das Sanktionsmoratorium endet zum 31. Dezember 2022.

  • Bei einem Meldeversäumnis wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat gemindert. Bei der ersten Pflichtverletzung wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat, bei einer zweiten Pflichtverletzung um 20 Prozent für zwei Monate und in der letzten Stufe um 30 Prozent für drei Monate gemindert.
  • Die Leistungen dürfen insgesamt um maximal 30 Prozent des Regelbedarfes gemindert werden. Bis zu dieser Maximalhöhe können sich Minderungen im Einzelfall auch aufaddieren. Kosten für Miete und Heizung dürfen nicht gekürzt werden.
  • Mit dem Bürgergeld wird es überzogene Leistungsminderungen nicht mehr geben. Es wird immer genau geprüft, in welchem Fall eine Leistungsminderung gerechtfertigt ist, besondere Härten müssen berücksichtigt werden. Die Kosten der Unterkunft und Heizung bleiben geschützt, junge Menschen erhalten im Falle einer Leistungsminderung ein Beratungsangebot und müssen nicht mehr mit höheren Leistungsminderungen rechnen. Damit setzen wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gesetzlich um.

35. Wieso gibt es noch Leistungsminderungen? Jede und jeder hat das Recht auf eine menschenwürdige Grundsicherung, wenn der eigene Unterhalt sonst nicht zu gewährleisten ist. Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, ist aber auch dazu verpflichtet, selbst daran mitzuwirken, soweit es geht, aus der Hilfebedürftigkeit herauszukommen.

  1. Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 5.
  2. November 2019 zu den Leistungsminderungen im SGB II einen klaren Rahmen gesetzt.
  3. Die verfassungsgemäße rechtliche Umsetzung des Urteils ist mit dem Bürgergeld-Gesetz erfolgt.36.
  4. Gibt es Sanktionen, wenn Menschen ihren Job selbst kündigen und eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit bekommen? Ja.

Eine Sperrzeit im Rechtskreis SGB III (Arbeitslosenversicherung) stellt auch eine Pflichtverletzung beim Bezug von Bürgergeld dar.37. Der Koalitionsvertrag sieht noch weitere Änderungen im Zusammenhang mit dem Bürgergeld vor. Wann sollen diese erfolgen? Mit dem Bürgergeld-Gesetz wurden die Kernelemente der Reform umgesetzt und die Grundsicherung für Arbeitsuchende erneuert.

  • Mit dem nächsten Reformschritt sollen unter anderem der Soziale Arbeitsmarkt und die Zielsteuerung weiterentwickelt werden.
  • Ebenso soll die Reform der Einkommensfreibeträge entsprechend den Empfehlungen des noch zu beauftragenden Forschungskonsortiums umgesetzt werden.38.
  • Ist das Bürgergeld nicht einfach nur eine Umbenennung? Nein.

Die Bürgergeld-Reform wird im Leben der Menschen zu spürbaren Veränderungen führen. Mit der Reform werden die Potenziale der Menschen und die Unterstützung für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt gestellt und den Menschen Wertschätzung für ihre Leistung entgegengebracht.

  1. Das Bürgergeld eröffnet neue Chancen auf Arbeit durch Qualifizierung, Weiterbildungsanreize und Coaching. Bei Arbeitsmarktintegrationen geht es nicht mehr darum, Leistungsbeziehende schnell in einen Job zu vermitteln. Aus- und Weiterbildungen, die eine langfristige Perspektive bieten, stehen im Mittelpunkt. Dafür wird der sogenannte Vermittlungsvorrang abgeschafft. Wer eine Weiterbildung mit Abschluss in Angriff nimmt, bekommt für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie. Zusätzlich gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro. Für andere Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration besonders wichtig sind, gibt es einen monatlichen Bürgergeldbonus von 75 Euro. Das fördert das Durchhalten dieser wichtigen Qualifizierungswege, die auf der Strecke erstmal kurzfristig weniger Geld als etwa ein Aushilfsjob bringen, langfristig aber gegen Arbeitslosigkeit absichern und den Arbeitskräfte- und Fachkräftebedarf sichern. Als neues Angebot gibt es die ganzheitliche Betreuung (Coaching). Das Coaching kann auch aufsuchend, ausbildungs- oder beschäftigungsbegleitend erfolgen.
  2. Die bisherige Eingliederungsvereinbarung im SGB II wird abgelöst durch einen von Leistungsberechtigen und Integrationsfachkräften gemeinsam erarbeiteten Kooperationsplan zur Verbesserung der Teilhabe. Dieser Kooperationsplan dokumentiert in klarer und verständlicher Sprache die gemeinsam entwickelte Eingliederungsstrategie. Er dient damit als „roter Faden” im Eingliederungsprozess. Der Kooperationsplan wird auf Augenhöhe erarbeitet und enthält keine Rechtsfolgenbelehrung. Ziel ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

39. Lohnt sich Arbeiten noch? Die öffentliche Debatte zur Aussage, dass Arbeit sich wegen des Bürgergeldes nicht mehr lohne, war teilweise sehr verzerrt. Ganz klar richtig ist: Arbeit lohnt sich immer. Bereits das Selbstbild der allermeisten Menschen und ihre Lebenswünsche gehen doch dahin, ihr Leben möglichst selbst zu gestalten und sich eine gesicherte Existenz aufzubauen.

Dabei ist Arbeit weit mehr als nur Broterwerb. Sie lässt an der Gesellschaft teilhaben, bedeutet Austausch mit anderen Menschen und soziale Anerkennung. Fakt ist: Eine gute und fair bezahlte Arbeit fördert körperliche Gesundheit und psychisches Wohlergehen. Zugleich sollten Menschen von ihrer Arbeit gut leben können.

Es gehört daneben zu den grundlegenden Aufgaben des Sozialstaats, für die Menschen da zu sein, die ihren Lebensunterhalt eben aktuell nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können. Dabei spielen oft Krankheit, Schicksalsschläge und Alter eine ganz entscheidende Rolle.

  • Das Grundgesetz garantiert ein menschenwürdiges Existenzminimum, die Grundsicherung für Arbeitsuchende bietet Leistungen zur Sicherung dieses Existenzminimums.
  • Dies ist umso wichtiger, da seit der Corona-Pandemie und dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine die Preise drastisch gestiegen sind, was besonders diejenigen belastet, die ohnehin schon wenig Geld zur Verfügung haben.

Die Bundesregierung hat bereits mehrere Entlastungspakete beschlossen und umgesetzt, die Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen unterstützen. Zum Entlastungspaket vom 4. September 2022 gehört auch die deutliche Erhöhung der Regelbedarfe zum 1.

Januar 2023. Mit dem Bürgergeld-Gesetz wird das umgesetzt. Zur Sicherstellung des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums wird bei der Fortschreibung der Regelbedarfe neben der Preis- und Lohnentwicklung die aktuelle Inflation stärker berücksichtigt. Auf der anderen Seite steht das unterste Lohnniveau.

Dieses wurde mit der Erhöhung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro brutto je Stunde angehoben. Der Mindestlohn markiert aber nur die unterste Grenze der Entlohnung. Deshalb ist es wichtig, mehr und bessere Tarifverträge und Tariflöhne zu erreichen, von denen man ohne zusätzliche Leistungen des Sozialstaats gut leben kann.

  1. Es trifft zu, dass die Entlohnung in Deutschland nicht so hoch ist, dass gerade Familien mit mehreren Kindern, bei denen die Eltern in niedrig bezahlten Tätigkeiten arbeiten, immer ganz ohne staatliche Unterstützungsleistungen auskommen können.
  2. Dafür ist der Lebensstandard in Deutschland und die Kosten für Nahrung, Verkehr, Kleidung und Wohnung nebst Heizung inzwischen schlichtweg zu hoch.

Dennoch gilt aber: Arbeit lohnt sich immer. Wer arbeitet, hat immer mehr Geld als jemand ohne Arbeit. Dafür sorgen die Freibeträge. Und diese grundlegende Erfahrung, dass Arbeit auch im Geldbeutel einen Unterschied macht, wird mit dem Bürgergeld noch verstärkt: Wer zwischen 520 und 1.000 Euro verdient, darf künftig mehr von seinem Einkommen behalten.

  1. Die Freibeträge in diesem Bereich werden von 20 auf 30 Prozent angehoben.
  2. Zudem wird beispielsweise für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende der Grundfreibetrag auf 520 Euro erhöht.
  3. Neben der finanziellen Absicherung ist es ebenso wichtig, Menschen dabei zu helfen, dass sie wieder Arbeit finden und ihren Lebensunterhalt perspektivisch aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.

Im Rahmen des Bürgergeldes sind daher deutliche Verbesserungen im Bereich Weiterbildung und zusätzliche Unterstützungsangebote wie z.B. Coaching vorgesehen.40. Warum sollte jemand arbeiten gehen, wenn Bürgergeld bezogen werden kann? Die allermeisten Menschen wollen ein aktives Leben führen und Erwerbsarbeit gehört für sie dazu.

Daraus beziehen sie soziale Anerkennung und Teilhabe. Wer arbeitet, hat immer mehr Geld als jemand ohne Arbeit. Dafür sorgen die Freibeträge. Und diese grundlegende Erfahrung, dass Arbeit auch im Geldbeutel einen Unterschied macht, wird mit dem Bürgergeld noch verstärkt: Wer zwischen 520 und 1.000 Euro verdient, darf künftig mehr von seinem Einkommen behalten.

Die Freibeträge in diesem Bereich werden auf 30 Prozent angehoben. Zudem wird beispielsweise für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende der Grundabsetzbetrag auf 520 Euro erhöht. Erwerbstätigen können auch jenseits der Grundsicherung Sozialleistungen zustehen, z.B.

Wohngeld oder Kinderzuschlag.41. Werden die Menschen mit dem Bürgergeld nicht lieber zu Hause bleiben, anstatt einer Arbeit nachzugehen oder eine Ausbildung zu machen? Wer arbeitet, hat immer mehr Geld als jemand ohne Arbeit. Das Selbstbild der allermeisten Menschen und ihre Lebenswünsche gehen dahin, ihr Leben möglichst selbst zu gestalten und sich eine gesicherte Existenz aufzubauen.

Dabei ist Arbeit weit mehr als nur Broterwerb: Sie lässt an der Gesellschaft teilhaben, bedeutet Austausch mit anderen Menschen und soziale Anerkennung. Eine gute und fair bezahlte Arbeit fördert körperliche Gesundheit und psychisches Wohlergehen. Zugleich sollten Menschen von ihrer Arbeit gut leben können.

  • Wer eine Weiterbildung mit Abschluss in Angriff nimmt, bekommt für erfolgreiche Zwischen – und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie. Zusätzlich gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro.
  • Für andere Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration in Arbeit oder Ausbildung besonders wichtig sind, gibt es einen monatlichen Bürgergeldbonus von 75 Euro.
  • Bürgergeldberechtigte bekommen mehr Zeit zum Lernen. Das Nachholen eines Berufsabschlusses kann bei Bedarf auch bei unverkürzten Ausbildungen (in der Regel dann über drei Jahre) gefördert werden.
  • Außerdem wird es leichter, eine Förderung für den Erwerb von Grundkompetenzen zu erhalten, weil das jetzt auch unabhängig von einer berufsabschlussbezogenen Maßnahme möglich ist. Grundkompetenzen sind zum Beispiel bessere Lese-, Mathe- oder IT -Kenntnisse.

42. Ist das Bürgergeld ein bedingungsloses Grundeinkommen? Das Bürgergeld ist kein bedingungsloses Grundeinkommen. Es ist eine Leistung für diejenigen, die eine Arbeit suchen oder von ihrem Einkommen bzw. Vermögen nicht leben können, Es stellt sicher, dass sie ihren Lebensbedarf decken können.

Ebenso wichtig ist es aber, Menschen dabei zu helfen, wieder eine Arbeit zu finden. Das ist auch immer das Ziel, besonders beim Bürgergeld: Menschen aus der Hilfebedürftigkeit herauszuführen in gute, sozialversicherungspflichtige Arbeit. Deshalb gilt beim Bürgergeld: Ausbildung vor Aushilfsjob. Dies ist gerade in Zeiten des Fachkräftemangels wichtig.

Wir brauchen mehr und besser ausgebildete Menschen. Das soll mit dem Bürgergeld noch besser gelingen. Es geht um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Jobcenter-Mitarbeitenden und Leistungsempfangenden. Um mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch bessere Weiterbildungsangebote.

Darum, dass Menschen in Not sich um ihre Arbeitssuche kümmern können – und nicht um Wohnungssuche. Und auch darum, dass Menschen nicht ihr hart erarbeitetes Erspartes aufbrauchen müssen, bloß, weil sie vorübergehend staatliche Unterstützung brauchen.43. Warum wird nicht gleich ein bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt? Der Koalitionsvertrag sieht ausdrücklich nicht die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens vor.

Zum bedingungslosen Grundeinkommen gibt es sehr unterschiedliche Vorstellungen. Diese reichen von pauschalen Zahlungen unterhalb des Existenzminimums bis hin zu sehr großzügigen Beträgen. Besondere Bedarfslagen, wie z.B. medizinisch bedingte Ernährungsbedarfe würden hingegen nicht berücksichtigt.

  1. Ein Grundeinkommen kann also auch zu einer Schlechterstellung einzelner Gruppen führen.
  2. Das Bürgergeld hingegen berücksichtigt die individuellen Lebensumstände von hilfebedürftigen Menschen und stellt sicher, dass sie ihren Lebensbedarf (Existenzminimum) sichern können.
  3. Auf diese Weise wird auch sichergestellt, dass die Mittel des Staates zielgenau eingesetzt werden.

Außerdem soll mit dem Bürgergeld die Aufnahme einer nachhaltigen Beschäftigung anstatt einer schnellen Vermittlung in den Mittelpunkt gestellt werden. Der Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen zwanzig Jahren gewandelt: Mittlerweile werden händeringend gut ausgebildete Arbeits- und Fachkräfte gesucht.

  1. Deswegen soll mit dem Bürgergeld auch die berufliche Weiterbildung stärker gefördert werden: Wer sich für eine Ausbildung oder Umschulung entscheidet, soll intensiver unterstützt werden.
  2. Der Grundsatz „Ausbildung vor Aushilfsjob” gilt künftig noch stärker.
  3. Dazu zählt unter anderem, dass das Nachholen eines Berufsabschlusses bei Bedarf unverkürzt gefördert werden kann und dass es leichter wird Grundkompetenzen ( z.B.

Lese-, Mathe-, IT -Fertigkeiten) zu erwerben. Für die Teilnahme an abschlussbezogenen Weiterbildungen wird ein zusätzliches monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro gezahlt. Und wer an Maßnahmen teilnimmt, die besonders dabei unterstützen, langfristig zurück in den Job zu finden, wird ein Bürgergeld-Bonus in Höhe von monatlich 75 Euro eingeführt.

  • Diese Änderungen zielen darauf ab, die Potenziale der Menschen stärker in den Fokus zu nehmen, diese zu fördern und so auch einen Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten.44.
  • Warum arbeiten die langzeitarbeitslosen Menschen nicht, warum finden sie keine Arbeit? Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen ist der Arbeitsmarkt in Deutschland weiterhin robust und hat in vielen Kennzahlen das Vor-Pandemie-Niveau wieder erreicht.

Es gibt immer mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in Deutschland. Auch die Zahl der offenen Stellen ist weiterhin hoch. Die Zahlen zeigen aber auch, dass Langzeitarbeitslose von dieser Entwicklung oft nicht so stark profitieren können. Das hat verschiedene Gründe: Viele Langzeitarbeitslose haben keinen Schul- oder Berufsabschluss.

  1. Oder das, was sie gelernt haben, ist jetzt nicht mehr gefragt oder entspricht nicht dem aktuellen Stand,
  2. Dazu kommen häufig auch noch weitere Herausforderungen, z.B.
  3. Chronische Erkrankungen, Schulden oder Suchtprobleme.
  4. Auch sind möglicherweise kleine Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu versorgen.

All dies sind Gründe, die eine schnelle Integration in den Arbeitsmarkt erschweren können. An dieser Stelle leisten die Jobcenter, die mit ihren individuellen Unterstützungsmöglichkeiten den Menschen helfen, den Weg in Beschäftigung zu finden, gute und nachhaltige Arbeit.

Auch hier setzt das Bürgergeld an. Das Bürgergeld-Gesetz verbessert die Möglichkeiten für Weiterbildung. Mit dem neuen Angebot des Coachings kann Unterstützung durch die Jobcenter oder externe Anbieter auch aufsuchend erfolgen. Das Coaching stellt dabei eine individuelle Beratung der Bürgergeldberechtigten zur Stärkung des Selbstvertrauens und Glaubens an sich selbst dar, die auch bei komplexen Problemen helfen soll.

Durch die Entfristung des Sozialen Arbeitsmarktes wird es zudem möglich, dass besonders arbeitsmarktferne Menschen weiterhin soziale Teilhabe durch echte Arbeit erfahren und mittel- bis langfristig in ungeförderte Beschäftigung wechseln können.45. Wird mit dem Bürgergeld Bürokratie abgebaut? Ja.

  • Allein die Einführung der einjährigen Karenzzeit für Wohnen und Vermögen setzt in den Jobcentern wertvolle Kapazitäten frei, die der Beratung und Vermittlung zugutekommen können.
  • Langwierige Prüfungen zur Angemessenheit der Wohnung und des Vermögens entfallen im ersten Jahr des Leistungsbezugs.
  • Auch die Bürgergeldberechtigten haben dadurch erheblich weniger Aufwand bei der Antragstellung.
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Zur Rechtsvereinfachung, die insbesondere die Verwaltung, aber natürlich auch die Leistungsberechtigten entlasten soll, wird eine Bagatellgrenze für Rückforderungen eingeführt. Hat eine Bedarfsgemeinschaft zu viel Geld erhalten, muss diese nicht zurückgefordert werden – sofern es weniger als 50 Euro sind.

Der neue Kooperationsplan zur Verbesserung der Teilhabe wird gemeinsam durch die erwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten und die Integrationsfachkräfte erarbeitet sowie klar und verständlich formuliert. Der Kooperationsplan enthält anders als die bisherige Eingliederungsvereinbarung keine Rechtsfolgenbelehrungen.

Er kann daher unkompliziert etwa per Brief, per E-Mail oder auch per elektronischer Nachricht in sonstiger Weise ausgetauscht und festgehalten werden. Das Bürgergeld-Gesetz sieht zudem eine Reihe weiterer Änderungen im SGB II vor, die Verbesserungen für die Bürgergeldberechtigten herbeiführen und das Recht vereinfachen.

  • Dies soll ebenfalls zu einem noch vertrauensvolleren Miteinander beitragen und alle Beteiligten gleichermaßen entlasten.
  • Vertrauenskultur gründet auch in einer den Menschen zugewandten Verwaltung.46.
  • Ann der Antrag auf Bürgergeld auch online gestellt werden? Ja.
  • Mit dem Angebot unter www.jobcenter.digital können nicht nur Erst- oder Weiterbewilligungsanträge beim Jobcenter online gestellt, sondern auch viele andere Services genutzt werden, z.B.

Termine vereinbaren, Nachrichten senden oder Bescheide abrufen. Bürgerinnen und Bürger, die ihren digitalen Hauptantrag auf Bürgergeld stellen, können von der medienbruchfreien Kommunikation mit dem Jobcenter profitieren. Denn auch Nachfragen und die Nachreichung von Nachweisen können nun online erfolgen, was den Entscheidungsprozess beschleunigt.

Die Nutzung des Angebotes ist nicht nur mit dem PC, sondern auch mit Smartphone oder Tablet möglich. Auch die kommunalen Jobcenter haben eigene digitale Angebote.47. Gibt es mehr Personal in den Jobcentern? Auf die Personalausstattung hat das Bürgergeld-Gesetz keine unmittelbaren Auswirkungen. Doch der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat in seiner Sitzung am 10.

November 2022 beschlossen, den Jobcentern für das Jahr 2023 weitere Mittel in Höhe von bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Davon entfallen je 200 Millionen Euro auf die Erhöhung der Haushaltsansätze für die Verwaltungskosten und für die Eingliederungsleistungen im Einzelplan 11 des Bundeshaushalts.

  1. Weitere 100 Millionen Euro können aus dem Einzelplan 60 des Bundeshaushalts dann in Anspruch genommen werden, wenn Mehrbedarfe infolge des Rechtskreiswechsels der Geflüchteten aus der Ukraine kompensiert werden müssen.
  2. Den Jobcentern stehen damit zu Beginn des Haushaltsjahres 2023 insgesamt 10,25 Milliarden Euro zur Verfügung.

Dies schließt einen Betrag in Höhe von 600 Millionen Euro über die fortgeführte Regelung zur Inanspruchnahme von Ausgaberesten zu Lasten des Gesamthaushalts ein. Zuzüglich der weiteren 100 Millionen Euro im Rahmen der Verstärkungsmöglichkeit aus dem Einzelplan 60 können die Jobcenter im Laufe des kommenden Jahres 10,35 Milliarden Euro für Eingliederung und Verwaltungskosten verausgaben.48.

  • Wie gut sind die Jobcenter auf die Umstellung vorbereitet? Die Jobcenter sind ein Garant der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in Deutschland.
  • Sie werden bei der Umsetzung des Bürgergeldes durch ihre Träger (Bundesagentur für Arbeit und Kommunen), die Länder und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt.

Die Leistungsauszahlung erfolgt automatisiert. Für die Mitarbeitenden werden Arbeitshilfen und Schulungsangebote erstellt. Ebenso prüfen die Jobcenter individuell, wie sie die Bürgerinnen und Bürger informieren können. Dabei unterstützt auch das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Die Regelungen des Bürgergeld-Gesetzes treten schrittweise in Kraft. Zum 1. Januar 2023 kamen überwiegend leistungsrechtliche Regelungen. Zum 1. Juli 2023 kommen die Regelungen zur Eingliederung in Arbeit. Damit haben die Jobcenter auch Zeit sich schrittweise vorzubereiten.49. Bis wann muss die Änderung der Begriffe Arbeitslosengeld II und Sozialgeld in Bürgergeld erfolgen (bspw.

in Schriftstücken, Formularen oder im Internet) Die vollständige Umstellung auf den Begriff Bürgergeld braucht Zeit. Alle Behörden dürfen noch bis zum 30. Juni 2023 in Schriftstücken, Formularen, Merkblättern, im Internet etc. die alten Begriffe verwenden.

Schriftstücke sind deswegen nicht falsch.50. Warum ist das Bürgergeld nicht gegendert? Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist inklusive Sprache ein wichtiges Anliegen. Das bedeutet in diesem Fall nicht nur das Einbeziehen aller Geschlechter, sondern auch Barrierefreiheit in der Sprache. Wir wollen, dass uns alle verstehen können und wir möglichst leichte Sprache nutzen.

Außerdem müssen wir uns an bestimmte, juristische Vorgaben halten, wenn wir Gesetze schreiben – unter anderem an die sogenannte Rechtsförmlichkeit. Diese fordert einerseits zu einer sprachlichen Gleichbehandlung von Mann und Frau auf, andererseits darf diese nicht auf Kosten der Verständlichkeit gehen.

  • In Gesetzestexten soll nicht mit Sparschreibungen von Paarformen, also Konstruktionen wie dem Genderstern, Binnen-I oder Schrägstrichen gearbeitet werden.
  • Die Formulierung darf zudem nicht zu sehr vom allgemeinen Sprachgebrauch abweichen.
  • Da es für das Wort „Bürger” keine genderneutrale, einfache Formulierung gibt, sind wir in unserer Kommunikation beim generischen Maskulinum geblieben – auch wenn das Bürgergeld natürlich ein „Bürgerinnen- und Bürgergeld” bzw.

ein „Bürger*innengeld” ist.51. Werden die tatsächlichen Kosten für die Miete auch übernommen, wenn bereits jetzt ein Teil aus dem Regelbedarf aufgebracht werden muss, weil die Kosten unangemessen hoch sind? Für Menschen, die bereits jetzt nur die angemessene Miete von ihrem Jobcenter erhalten, gilt keine neue Karenzzeit.

  1. Die Miete wird in diesen Fällen also auch weiterhin nur in angemessener Höhe bewilligt.52.
  2. Wenn Bürgergeldbeziehende ohne Zustimmung des Jobcenters umziehen (auf eigene Kosten), kann dann die höhere Miete durch das Bürgergeld übernommen werden? Nein, wenn sich nach einem nicht erforderlichen Umzug innerhalb des Zuständigkeitsgebietes des Jobcenters die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung erhöhen, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt.

Ist ein anderes Jobcenter zuständig, werden die Aufwendungen erst nach dortiger Prüfung und Zusicherung übernommen.53. Das Wohngeld wurde am 1. Januar 2023 erheblich erhöht. Kann das Jobcenter jetzt darauf verweisen und Leistungen einstellen? Nein, obwohl das Wohngeld gegenüber dem Bürgergeld vorrangig in Anspruch zu nehmen ist, wird es in dieser einmaligen Situation, wo Bürgergeld und das neue Wohngeld gleichzeitig in Kraft treten, darauf verzichtet.

Wohngeld ist gegenüber dem Bürgergeld grundsätzlich vorrangig. Es ist ein pauschaler Zuschuss für die Aufwendungen für Wohnraum, ob zur Miete oder bei selbstgenutztem Wohneigentum (Lastenzuschuss). Sofern das eigene Einkommen und Vermögen nicht reicht, um den Lebensunterhalt und die Miete zu decken, ist zunächst zu prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht.

Erst, wenn dies nicht der Fall ist bzw. Wohngeld allein nicht ausreicht, besteht ein Anspruch auf Bürgergeld. Um jedoch den Übergang in das neue Wohngeld zu erleichtern, ist im Wohngeld-Plus-Gesetz geregelt, dass die Pflicht zur vorrangigen Inanspruchnahme des Wohngeldes gegenüber dem Bürgergeld bis zum 30.

Juni 2023 befristet ausgesetzt wird (Wohngeldmoratorium). Damit stellen wir sicher, dass niemand die Sorge haben muss, bei einer etwaigen Überlastung der Wohngeldstellen ohne unterstützende Leistungen dazustehen. Durch die Wohngeld-Reform werden schätzungsweise 200.000 Haushalte aus dem Bürgergeld ins Wohngeld wechseln.

Mit dem Wohngeldmoratorium wird verhindert, dass dies schlagartig seit 1. Januar 2023 passiert. Ziel ist es, den Übertritt der Bestandsfälle schrittweise abzuwickeln. Dies entlastet sowohl die Jobcenter als auch die Wohngeldstellen. Ungeachtet dessen wird der individuelle Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Wohngeld in keiner Weise beeinträchtigt.

  • Auch wer Bürgergeld bezieht kann daher jederzeit einen Antrag auf Wohngeld stellen.
  • Ob Sie möglicherweise anspruchsberechtigt sind, können Sie über den Wohngeldrechner ermitteln.54.
  • Ann bei Bezug von Wohngeld in das Bürgergeld gewechselt werden? Der Wohngeldanspruch ist vorrangig, wenn der gesamte Bedarf einer Bedarfsgemeinschaft mit Wohngeld ( ggf.

einschließlich Kinderzuschlag) für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten gedeckt wäre. Ist dies nicht der Fall, kann ein Wechsel ins Bürgergeld erfolgen. Die zuständigen Behörden prüfen dies.55. Ändern sich die Ansprechpartner in den Jobcentern? Nein, Sie werden weiterhin von den Ihnen bekannten Mitarbeitenden betreut und beraten.56.

  1. Sind Bürgergeldbeziehende rentenversichert? Der Bezug von Bürgergeld ist grundsätzlich eine in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigungsfähige Zeit.
  2. Die rentenrechtliche Beurteilung der Bürgergeld-Bezugszeiten obliegt der Rentenversicherung.
  3. Beiträge an die Rentenversicherung werden während des Bürgergeldbezuges jedoch nicht geleistet.57.

Sind Bürgergeldbeziehende auch krankenversichert? Bei erwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten tritt mit dem Bezug von Bürgergeld grundsätzlich Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung ein. Die Beiträge werden vom Bund getragen und von den Jobcentern direkt an den Gesundheitsfonds gezahlt.

Bei nichterwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten tritt mit dem Bezug von Bürgergeld keine Versicherungspflicht ein. Sie sind in der Regel über eine Familienversicherung, eine freiwillige Mitgliedschaft oder durch eine Versicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen gegen das Risiko Krankheit sowie Pflegebedürftigkeit abgesichert.

Menschen, die vor dem Bezug von Bürgergeld privat krankenversichert waren, bleiben dies auch während des Bezuges von Bürgergeld. Das Jobcenter zahlt dann auf Antrag einen Zuschuss zu den Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung.58. Sind Bürgergeldbeziehende vom Rundfunkbeitrag befreit? Ja.

  1. Mit der jeweiligen Bewilligung zum Bürgergeld erhalten Sie auch den Nachweis zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag.
  2. Dieser ist beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice einzureichen.59.
  3. Wie viele Menschen würden nach derzeitigem Stand das Bürgergeld bekommen? Derzeit beziehen rund 5,4 Millionen Menschen Leistungen nach dem SGB II,

Die jeweils aktuellen Daten können auf der Statistikseite der Bundesagentur für Arbeit eingesehen werden.60. Was kostet dies alles den Steuerzahler und aus welchem Haushaltstopf kommt das Geld dafür? Mit dem Gesetz sind geschätzte jährliche Mehrausgaben in Höhe von gut 5 Milliarden Euro verbunden.

  1. Den größten Anteil trägt davon der Bund (rund 4,5 Milliarden Euro).
  2. Die übrigen Mehrausgaben verteilen sich auf die Länder und Kommunen sowie die Bundesagentur für Arbeit.
  3. Im Bundeshaushalt werden die anfallenden Mehrausgaben für das Bürgergeld ( SGB II ), die Sozialhilfe nach dem Vierten Kapitel des SGB XII sowie das Soziale Entschädigungsrecht aus dem Einzelplan 11 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finanziert.61.

Wird sich das Zielsystem vor dem Hintergrund des Bürgergeldes ändern? Ist die Integrationsquote als Messgröße noch zeitgemäß? Die Weiterentwicklung der Zielsteuerung im SGB II ist ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag und sieht u.a. vor, dass die Nachhaltigkeit der Integrationen stärker in den Blick genommen werden soll.

  • Die Regelungen im Bürgergeld-Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und Coaching unterstützen dabei die Ausrichtung der Integrations- und Vermittlungsarbeit in den Jobcentern auf eine langfristige, existenzsichernde und nachhaltige Eingliederung in den Arbeitsmarkt.
  • Die Weiterentwicklung der Zielsteuerung im SGB II ist geplant.

Das Ziel, Menschen in Arbeit zu bringen, ist auch im Bürgergeld-Gesetz unverändert gültig, so dass die Integrationsquote grundsätzlich noch zeitgemäß ist.62. Wo gibt es weitere Informationen zum Bezug von Bürgergeld?

Wie viel Geld bekommt man bei Bürgergeld?

Bürgergeld: Wie viel finanzielle Hilfe steht Berechtigten zu? – Wer Bürgergeld beantragen möchte, muss einige Bedingungen erfüllen. Antragstellende müssen ihren aktuellen Aufenthalt und Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, außerdem muss eine Erwerbsfähigkeit vorliegen, das bedeutet, dass betroffene Personen grundsätzlich in der Lage sind, mindestens drei Stunden pro Tag erwerbsfähig zu sein, das geht aus einem Infoblatt der Arbeitsagentur hervor.

Wer? Regelsatz Bürgergeld
Alleinstehende/ Alleinerziehende 502 Euro pro Monat
Volljährige Partner in Bedarfsgemeinschaft 451 Euro pro Monat
Kinder 14-17 Jahre 420 Euro pro Monat
Kinder 6-13 Jahre 348 Euro pro Monat
Kinder unter 6 Jahre 318 Euro pro Monat
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Die Höhe orientiert sich an der Deckung der Kosten des Lebensunterhalts, der Mietkosten und Versorgung der Personen, mit denen der oder die Antragsstellende eine Anspruchsgemeinschaft bildet. Den monatlichen Betrag für Einzelpersonen zu ermitteln, ist für Laien oftmals schwierig.

Wird beim Bürgergeld die Miete bezahlt?

Ihr Jobcenter hilft bei Fragen weiter – Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem zuständigen Jobcenter, wenn Sie Fragen zu den Kosten für Wohnen und Miete haben. Ihr Jobcenter rechnet den monatlichen Abschlag für die Nebenkosten in Ihren Bedarf für Unterkunft und Heizung mit ein.

Nebenkosten sind zum Beispiel Kosten für Wasser, Müllentsorgung, Schornsteinfeger. Bitte legen Sie Ihrem Jobcenter die jährliche Betriebskostenabrechnung vor. Falls Sie Betriebskosten nachzahlen müssen, übernimmt das Jobcenter in der Regel ebenfalls die Kosten – Heizkosten eingeschlossen. Voraussetzung ist, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung angemessen sind.

Nachzahlungen werden nur in angemessener Höhe anerkannt. Mitteilungspflicht: Sollten Sie eine Gutschrift aus Ihrer Betriebs- oder Heizkostenabrechnung bekommen, dann müssen Sie dies Ihrem Jobcenter mitteilen. In der Regel werden Gutschriften mit Ihrem Bürgergeld im folgenden Monat verrechnet.

Das bedeutet, dass Sie dann weniger ausbezahlt bekommen. Das Geld für Ihre Unterkunft und die Heizkosten wird normalerweise auf Ihr Konto beziehungsweise das Konto Ihrer Bedarfsgemeinschaft überwiesen. Sie überweisen die in Ihrem Mietvertrag festgelegten Beträge dann selbst an Ihren Vermieter und gegebenenfalls andere Vertragspartner (zum Beispiel Gasversorger).

Wichtig ist, dass Sie das Geld auch für diesen Zweck verwenden. Ihr Jobcenter kann die Kosten aber auch direkt an den Vermieter der Wohnung zahlen, zum Beispiel, wenn Sie Mietschulden haben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen Ihr Jobcenter ein Darlehen für Ihre Mietkaution gewähren.

Wichtig ist, dass Sie das Darlehen beim beantragen. Sie haben jedoch keinen grundsätzlichen Anspruch darauf. Die Stromkosten gehören nicht zu den Kosten für Unterkunft und Heizung, Das Bürgergeld, das Ihnen Ihr Jobcenter monatlich überweist, enthält auch Kosten für Strom (als Anteil des Regelbedarfs).

Das bedeutet, dass Sie von diesem festen Satz auch Ihren Strom bezahlen müssen. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass das Jobcenter keine Nachzahlungen für Strom übernimmt. Nein. Wenn Sie Bürgergeld erhalten, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld. Allerdings ist Wohngeld eine vorrangige Leistung.

  1. Wenn Sie dadurch Ihre Hilfebedürftigkeit beseitigen oder vermeiden können, können Sie einen Wohngeldantrag stellen (ab dem 1.
  2. Juli 2023 sind Sie verpflichtet, einen Wohngeldantrag zu stellen).
  3. Wenn Sie zum ersten Mal in eine eigene Wohnung ziehen und keine Möbel und Haushaltsgeräte haben, kann Ihr Jobcenter Sie,

Sie können für die Erstausstattung Ihrer Wohnung entweder Geld (zum Beispiel einen Pauschalbetrag) oder Gutscheine bekommen. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit, wenn Sie durch die Geburt Ihres Kindes mehr Wohnraum benötigen oder Ihre Wohnung auf andere Weise nicht mehr zu Ihren veränderten Lebensumständen passt.

Wie viel Bürgergeld bekommt jede Person?

Regelbedarfe

Regelbedarf für Höhe
Alleinstehende, Alleinerziehende 502 Euro
Volljährige Partner 451 Euro
Volljährige von 18 – 24 Jahre Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen 402 Euro
Kinder beziehungsweise Jugendliche von 14 – 17 Jahre 420 Euro

Wie lange wird Bürgergeld gezahlt?

Bürgergeld: Auszahlung und Dauer Erfahren Sie, wie lange Sie vom Jobcenter Bürgergeld bekommen und wann und wie es ausgezahlt wird. Bürgergeld bekommen Sie normalerweise für 12 Monate, Unter bestimmten Voraussetzungen wird Bürgergeld nur für 6 Monate gewährt, zum Beispiel wenn

Ihr Einkommen schwankt,Sie selbstständig tätig sind oderdie Kosten für Ihre Unterkunft und deren Heizung unangemessen sind.

Endet Ihr Bewilligungszeitraum, prüft das Jobcenter, ob Sie weiterhin einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Stellen Sie dafür einen Weiterbewilligungsantrag, Tipp : Im Bewilligungsbescheid erfahren Sie den genauen Zeitraum, für den Sie Bürgergeld erhalten.

In dem Schreiben finden Sie noch weitere Informationen, wie zum Beispiel die Höhe, Mehr erfahren Sie im, Als Kundin oder Kunde des Jobcenters können Sie Ihren Weiterbewilligungsantrag online stellen. Die nötigen Zugangsdaten erhalten Sie nach persönlicher Vorsprache in, Wenn Sie Ihren Antrag per Post schicken oder persönlich abgeben möchten, können Sie das Formular Weiterbewilligungsantrag (WBA) nutzen.

Dieses können Sie am Ende der Seite herunterladen.

Wie viel Grundsicherung gibt es 2023?

Bürgergeld – Bessere Chancen auf Qualifikation und Arbeit – Bürgergeld – so heißt jetzt die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Sie löst das so genannte Hartz IV ab. Mit dem Bürgergeld sollen sich Menschen im Leistungsbezug stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren können.

Wie hoch ist das neue Bürgergeld?

Online-Rechner: So hoch fällt das neue Bürgergeld aus Erstellt: 25.01.2023, 17:39 Uhr Was Bekommt Ein Hartz 4-Empfänger Alles Bezahlt Seit Januar ersetzt das sogenannte Bürgergeld „Hartz IV”. Auch die Regelsätze haben sich geändert. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn Für viele arbeitslose Menschen, die die Voraussetzungen fürs Arbeitslosengeld I nicht erfüllen, gibt es seit Januar das neue Bürgergeld.

So berechnen Sie Ihren individuellen Anspruch. Berlin – Das neue Bürgergeld ersetzt seit diesem Jahr das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld, umgangssprachlich auch „Hartz IV”. Im Januar 2023 liegt der Regelsatz dafür bei 502 Euro im Monat. Doch wie hoch der Anspruch individuell ausfällt, hängt auch davon ab, ob man etwa in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.

Im Falle einer Bedarfsgemeinschaft von zwei Personen mit Anspruch auf Bürgergeld erhalten beide beispielsweise aktuell jeweils 451 Euro. Als Bedarfsgemeinschaft gelten in der Regel Eheleute und eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner, die nicht dauerhaft getrennt leben – oder eheähnlich Zusammenlebende.

Wann kommt Bürgergeld 2023?

Bürgergeld: Das sind die Auszahlungstermine 2023 – Umso wichtiger ist es daher, dass das Geld auch pünktlich zum neuen Monat auf dem Konto landet. Dabei gilt: Das Geld für den anstehenden Monat muss immer im Vormonat überwiesen werden. Alle Bürgergeld-Auszahlungstermine für das Jahr 2023 können Sie in unserer Tabelle nachlesen.

Auszahlungsmonat 2023 Überweisungsdatum Wochentag
Januar 28. Dezember 2022 Mittwoch
Februar 31. Januar 2023 Dienstag
März 28. Februar 2023 Dienstag
April 31. März 2023 Freitag
Mai 28. April 2023 Freitag
Juni 31. Mai 2023 Mittwoch
Juli 30. Juni 2023 Freitag
August 28. Juli 2023 Freitag
September 31. August 2023 Donnerstag
Oktober 29. September 2023 Freitag
November 31. Oktober 2023 Dienstag
Dezember 30. November 2023 Donnerstag

Die genauen Tage können je nach Jobcenter um ein bis zwei Tage abweichen. Unser kostenloser Hartz-IV-Newsletter informiert Sie jeden Mittwoch über neue Entwicklungen zum Thema. Melden Sie sich jetzt an!

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld 2 2023?

Was hat sich bei den Regelbedarfen zum 1. Januar 2023 geändert? – Die Bedarfe werden nun nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst. Dazu werden zusätzlich die aktuellsten verfügbaren Daten über die regelbedarfsrelevante Preisentwicklung berücksichtigt. Seit dem 1. Januar 2023 erhält etwa ein alleinstehender Erwachsener 502 Euro – 53 Euro mehr als bisher.